Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20604
VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00 (https://dejure.org/2001,20604)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2001 - 62-IV-00 (https://dejure.org/2001,20604)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2001 - 62-IV-00 (https://dejure.org/2001,20604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,20604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 98, 218, 263; 83, 24, 35; 86, 133, 144 f.).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 98, 218, 263; 83, 24, 35; 86, 133, 144 f.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 Vf. 5-IV-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95 - Jb SächsOVG 6 (1998), 28).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93 - std. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 Vf. 5-IV-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95 - Jb SächsOVG 6 (1998), 28).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 98, 218, 263; 83, 24, 35; 86, 133, 144 f.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    62-IV-00; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.) b) Besondere Umstände, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers vom Gericht überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, sind aus der Beschwerdebegründung nicht ersichtlich.

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    (1) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) liegt etwa vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18

    Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren

    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt indes vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 8-IV-20
    Zum anderen liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 65-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18

    Untersagung der Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 157-IV-15

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 93-IV-18

    Umfang der Kostenerstattung für eine Sachverständigengutachenten nach einem

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 29-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 119-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 11-IV-13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht