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   VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 109-IV-17   

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https://dejure.org/2017,41213
VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 109-IV-17 (https://dejure.org/2017,41213)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2017 - 109-IV-17 (https://dejure.org/2017,41213)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 109-IV-17 (https://dejure.org/2017,41213)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 109-IV-17
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 5. August 2010 (3 StR 269/10) reicht die bloße Benennung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung nur dann aus, wenn gleichzeitig dargetan wird, dieser habe eine schriftliche Bestätigung verweigert, er sei nicht unverzüglich erreichbar oder es handele sich um einen für die Säumnis verantwortlichen Beamten.
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 109-IV-17
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 109-IV-17
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 109-IV-17
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 109-IV-17
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 - juris Rn. 23).
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