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   VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17   

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https://dejure.org/2018,5392
VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17 (https://dejure.org/2018,5392)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2018 - 121-IV-17 (https://dejure.org/2018,5392)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 121-IV-17 (https://dejure.org/2018,5392)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV-16; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).

    Dabei liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der zuvor nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV-16; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    3. Mit der Aufhebung des Urteils vom 29. April 2016 wird der Beschluss vom 7. Juli 2017 über die Anhörungsrüge (167 C 5295/15) gegenstandslos (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Dabei liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der zuvor nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Dabei liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der zuvor nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Da die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdebegründung die relevanten Stellen der jeweiligen Schriftsätze sowie des Protokolls wiedergegeben hat, war der Verfassungsgerichtshof auch ohne vollständige Vorlage der genannten Anlagen in der Lage, die Möglichkeit einer Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf zu beurteilen (vgl. hierzu etwa SächsVerf, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 140-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV-16; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 140-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Da die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdebegründung die relevanten Stellen der jeweiligen Schriftsätze sowie des Protokolls wiedergegeben hat, war der Verfassungsgerichtshof auch ohne vollständige Vorlage der genannten Anlagen in der Lage, die Möglichkeit einer Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf zu beurteilen (vgl. hierzu etwa SächsVerf, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 140-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV-16; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
    Mit der Aufhebung dieser Entscheidungen wird der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Mai 2021 über die Anhörungsrüge gegenstandslos (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 121-IV-17; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 137-IV-20

    Corona, Einspruchsverwerfung, Zugangserschwerung, Datenschutz

    Mit der Aufhebung dieser Entscheidungen wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 3. August 2020 (OLG 24 Ss 440/20 [Z]) gegenstandslos (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 121-IV-17; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV11).
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung und

    Die hiergegen beim Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör hatte Erfolg, und die Sache wurde an das Amtsgericht zurückverwiesen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 121-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e.

    Gleichwohl wird mit der Aufhebung des Beschlusses vom 13. August 2020 das - auf den mit einer innerprozessualen Bedingung versehenen Antrag des Beschwerdeführers hin ergangene - Ergänzungsurteil vom 13. August 2020 insgesamt und der Beschluss vom 21. Oktober 2020 im Umfang der Aufhebung gegenstandslos (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 121-IV-17; Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 94-IV-16; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11).
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