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   VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17   

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VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17 (https://dejure.org/2018,5398)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2018 - 132-IV-17 (https://dejure.org/2018,5398)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 132-IV-17 (https://dejure.org/2018,5398)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss.
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 118-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 36-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 36-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 36-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Da die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75-IV-12; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16 unter Verweis auf BVerfG NVwZ 1999, 638 [639]; NJW 1998, 3484; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    geboten ist, dem Oberverwaltungsgericht ohne weitere Ermittlungen die Feststellung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt oder nicht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005, NVwZ 2005, 1176 [1177]).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Vorhaben sei in seiner Gesamtheit gegenüber dem Kläger rücksichtslos, beruht nicht nur auf der beanstandeten Nichteinhaltung der Abstandsflächen - die nach der fachrechtlichen Rechtsprechung auch im Rahmen des Rücksichtnahmegebots bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen mit eingestellt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96) -, sondern rechtlich selbstständig tragend auch auf der durchgeführten Augenscheineinnahme festgestellten erdrückenden Wirkung des Hinterhauses durch eine 180 m² der zum klägerischen Grundstück grenzständig errichteten Außenmauer sowie dem überdimensionalen Anbau an das Vorderhaus.
  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 75-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 45-IV-20
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75-IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 43-IV-20
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75-IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 25-IV-21
    Durfte aber das Fachgericht mit einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18

    Untersagung der Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung

    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16 unter Verweis auf BVerfG NVwZ 1999, 638 [639]; NJW 1998, 3484; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
    Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16 unter Verweis auf BVerfG NVwZ 1999, 638 [639]; NJW 1998, 3484; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 183-IV-20

    Beschleunigungsgrundsatz, Verfassungsbeschwerde, Begründungsanforderungen

    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16 unter Verweis auf BVerfG, NVwZ 1999, 638 [639]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 136-IV-20
    Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 58-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 112-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 26-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der

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