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   VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 6-IV-20   

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https://dejure.org/2020,4179
VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 6-IV-20 (https://dejure.org/2020,4179)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2020 - 6-IV-20 (https://dejure.org/2020,4179)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 6-IV-20 (https://dejure.org/2020,4179)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 16-IV-21
    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, wird ein substantieller Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle verliehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 6-IV-20; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 2 BvR 1258/19 - juris Rn. 50; Beschluss vom 22. November 2019 - 2 BvR 517/19 - juris Rn. 31; Beschluss vom 13. November 2017 - 2 BvR 1381/17 - juris Rn. 24 jeweils zu Art. 19 Abs. 4 GG und m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 136-IV-20
    Hinsichtlich des der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Sachverhalts wird zunächst auf die Darstellung im Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 2020 (Vf. 6-IV-20) verwiesen.

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin vom 10. Januar 2020 stellte der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom 27. Februar 2020 (Vf. 6-IV-20) fest, dass der Beschluss des Oberlandesgerichts die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 SächsVerf verletzt, soweit er die Auslieferung der Beschwerdeführerin für zulässig erklärt.

  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist zwar geklärt, dass der Verfassungsgerichtshof eine grundrechtswidrige Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes aufgrund der Art. 142 und 31 GG nur feststellen darf, soweit die gerügten Grundrechte der Sächsischen Verfassung inhaltsgleich im Grundgesetz verbürgt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 6-IV-20; Beschluss vom 11. März 2011 - Vf. 25IV-11 [HS]/Vf. 26-IV-11 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [373 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2020 - 189-IV-20
    Die Auslieferung der Antragstellerin an die Russische Föderation ist rechtskräftig für zulässig erklärt worden (zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt wird auf die Darstellung in den Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 2020 - Vf. 6-IV-20 - und vom 10. September 2020 - Vf. 136-IV-20 - verwiesen).
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