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VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 9-IV-17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 19.12.2016 - 2 Ws 259/16
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 9-IV-17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 25-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 9-IV-17
Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde verwarf der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 14. Juli 2016 (Vf. 25-IV-16) als unzulässig.Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist durch den Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 14. Juli 2016 als unzulässig verworfen worden (Vf. 25-IV-16).
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 9-IV-17
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Sächs-VerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15 m.w.N.; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 9-IV-17
Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 9-IV-17
Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 9-IV-17
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 137-IV-15; st. Rspr.).