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   VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22   

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https://dejure.org/2023,9845
VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22 (https://dejure.org/2023,9845)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2023 - 52-IV-22 (https://dejure.org/2023,9845)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2023 - 52-IV-22 (https://dejure.org/2023,9845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erheben und Begründen der Verfassungsbeschwerde binnen einer Frist von einem Monat i.R.e. Durchsuchungsanordnung wegen des dringenden Tatverdachts der gemeinschaftlichen Nötigung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Säumnis der Frist zur Einlegung der ...

  • VerfGH Sachsen
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Revision (Vorlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 79-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris.

    Da die Frist zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags abgelaufen ist (§ 29 Abs. 2 SächsVerfGHG), kann dieser Begründungsmangel seinerseits nicht mehr geheilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris Rn. 12 zu § 93 Abs. 2 BVerfGG).

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 79-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris.

    Der Beschwerdeführer muss alle gebotenen Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 79-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - juris Rn. 6).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
    12; Beschluss vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 - juris Rn. 20; Beschluss vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
    12; Beschluss vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 - juris Rn. 20; Beschluss vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 02.07.2014 - 1 BvR 862/13

    Erhöhte Sorgfaltspflichten bzgl Fristwahrung bei Ausnutzung der Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
    Der Beschwerdeführer muss alle gebotenen Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 79-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
    Der Beschwerdeführer muss alle gebotenen Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 79-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
    Eine verschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn ein Beschwerdeführer die Frist wegen fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens nicht einhalten konnte, wobei angesichts des Verfassungsbezugs zu Art. 78 Abs. 2 und Art. 78 Abs. 3 SächsVerf die Anforderungen an die individuellen Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014, BVerfGE 135, 126 [139] zu Art. 103 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG).
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