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VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 60-IV-08 1. Mit Erklärung der Erledigung der Hauptsache ist einer Entscheidung darüber die Grundlage entzogen, ob das angegriffene hoheitliche Verhalten die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten verletzt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94).
Darüber hinaus kommt eine Auslagenerstattung in Betracht, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt hat, die voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94).
- VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 46-IV-08 Eine Auslagenerstattung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt hat, die voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 60-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 62-IV-08 Eine Auslagenerstattung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt hat, die voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 60-IV-08).