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   VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09   

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https://dejure.org/2009,32807
VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09 (https://dejure.org/2009,32807)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2009 - 35-IV-09 (https://dejure.org/2009,32807)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2009 - 35-IV-09 (https://dejure.org/2009,32807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit einer Verletzung von eigenen Rechten i.R.e. Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97

    Anforderungen an die Adoption einer volljährigen leiblichen Tochter ;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09
    rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - Vf. 20-IV-97).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör auf einen angemessenen Ablauf des Verfahrens zielt und systematisch vom hiervon nicht erfassten Zugang zum Verfahren unterschieden werden muss (vgl. BVerfGE 107, 395 [409]), kann eine Verletzung dieser Verfassungsnorm nur geltend gemacht werden, wenn der Beschwerdeführer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1671/07

    Unterlassen des Hinweises auf die Möglichkeit des Anschlusses als Nebenkläger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09
    b) Die Rüge, das Amtsgericht sei seinen Belehrungspflichten nach § 406h StPO nicht nachgekommen, lässt einen möglichen Verstoß gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ebenfalls nicht erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1671/07).
  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09
    c) Soweit schließlich gerügt wird, das freisprechende Urteil verstoße gegen das Willkürverbot (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), hat der Beschwerdeführer die Möglichkeit, in eigenen Grundrechten verletzt zu sein, schon deshalb nicht dargetan, weil kein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch eines Einzelnen auf Strafverfolgung eines Dritten besteht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2861).
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