Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09 (HS), 77-IV-09 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24590
VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09 (HS), 77-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,24590)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2009 - 76-IV-09 (HS), 77-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,24590)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2009 - 76-IV-09 (HS), 77-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,24590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, auf ein faires Verfahren sowie einer Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit und eines Verstoßes gegen das Willkürverbot; Einstweiliges Aussetzen einer Anordnung der Vollstreckung ...

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06

    Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Materiell verpflichtet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Gericht, Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. März 2007 - Vf. 94-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 112-IV-07

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen einer Entscheidung durch Urteil ohne das

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Dazu zählt nicht nur, dass ein Beteiligter grundsätzlich die vom Gesetz oder vom Gericht eingeräumten Fristen ausnutzen darf und das Gericht korrespondierend mit seiner Entscheidung bis zum Fristablauf zuzuwarten hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Entscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Vielmehr hat das Gericht gerade in Rechtsmittelverfahren - auch sofern eine gesetzliche oder gerichtliche Äußerungsfrist nicht gesetzt ist - jedenfalls dann mit einer nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit zu warten, wenn sich der Rechtsmittelführer ausdrücklich eine Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02; siehe auch BVerfGE 60, 313 [317]).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Soweit der Beschwerdeführer rügt, die für aufgetretene Zahlungsverzögerungen vorgetragenen Ursachen seien rechtsfehlerhaft nicht als Entschuldigungsgründe anerkannt worden, setzt er lediglich seine Sicht der Dinge der in den Beschlüssen des Landgerichts vom 25. Mai 2009 und vom 19. Juni 2009 begründeten Auffassung entgegen; dies ist jedoch zur Darlegung eines möglichen Willkürverstoßes unzureichend (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06 [HS]/Vf. 46-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 38-IV-09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Hinzukommen muss die Darlegung, weshalb das Gericht - gemessen an seiner eigenen Rechtsauffassung - von einer Auseinandersetzung mit dem Vorbringen nicht absehen durfte (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 38-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06

    Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Vielmehr hat das Gericht gerade in Rechtsmittelverfahren - auch sofern eine gesetzliche oder gerichtliche Äußerungsfrist nicht gesetzt ist - jedenfalls dann mit einer nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit zu warten, wenn sich der Rechtsmittelführer ausdrücklich eine Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02; siehe auch BVerfGE 60, 313 [317]).
  • VerfGH Sachsen, 30.01.2007 - 8-IV-07

    Anhörung der Eltern bei Entziehung der elterlichen Sorge

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - Vf. 8-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    aa) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 77-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 771-IV-09 [e.A.]); st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 77-IV-09 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 101-IV-09
    Mit Beschluss vom 27. August 2009 (Vf. 76-IV-09 [HS] / Vf. 77-IV-09 [e.A.]) wurde die Verfassungsbeschwerde verworfen und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

    Ist das Hauptsachebegehren noch nicht anhängig, muss dem Vorbringen des Antragstellers zu entnehmen sein, dass die Verfassungsbeschwerde zulässig erhoben werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS] / Vf. 77-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
    b) In Bezug auf die Rüge einer Verletzung ihres rechtlichen Gehörs vernachlässigt das Vorbringen der Beschwerdeführerin, dass Art. 78 Abs. 2 SächsVerf als Prozessgrundrecht sicherstellen soll, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 77-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 113-IV-11
    aa) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 77-IV09 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 77-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 93-IV-11
    Wird wie hier lediglich ein Rechtsverstoß durch die unzureichende Berücksichtigung von Beteiligtenvorbringen geltend gemacht, entfaltet Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf keine über den Anspruch auf rechtliches Gehör hinausgehenden Wirkungen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 77-IV-09 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 97-IV-10
    Zuständig ist vor dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe nach § 462a Abs. 2 StPO das Gericht des ersten Rechtszuges (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 77-IV-09 [e.A.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht