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   VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07   

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https://dejure.org/2007,30862
VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07 (https://dejure.org/2007,30862)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2007 - 5-IV-07 (https://dejure.org/2007,30862)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2007 - 5-IV-07 (https://dejure.org/2007,30862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landesverfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten in einem Verfahren über die Vermögensauseinandersetzung einer früheren Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG); Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer ...

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07
    Es ist den Gerichten indes nicht verwehrt, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06; st. Rspr.).

    Allein der Umstand, dass sich die Gerichte in den Gründen ihrer Entscheidungen nicht mit allen Einzelheiten des seinerzeitigen Vorbringens der Beschwerdeführerin auseinandergesetzt haben, genügt nicht, um einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör darzulegen, da hieraus nicht ohne Weiteres geschlossen werden kann, dass sie dieses Vorbringen nicht berücksichtigt haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06[HS]/Vf. 46-IV06[e.A.]; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07
    Die Beschwerdeführerin hatte sich bereits mit einer am 23. November 2006 erhobenen Verfassungsbeschwerde (Vf. 99-IV-06) gegen die auch im vorliegenden Verfahren angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichtes vom 12. Juli 2006 sowie des Oberlandesgerichtes vom 16. Oktober 2006 gewandt und gerügt, in ihrem Gleichheitsgrundrecht verletzt zu sein; weiterhin sei ihr der gesetzliche Richter entzogen gewesen.

    Diese Beschlüsse waren zwar schon Gegenstand des mit Beschluss vom 15. Mai 2007 abgeschlossenen verfassungsgerichtlichen Verfahrens Vf. 99-IV-06.

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 6-IV-07

    Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung i.R.e. Vermögensauseinandersetzung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07
    Insoweit wird auf die für das vorliegende Verfahren ebenfalls zutreffenden Ausführungen im Beschluss vom 28. Juni 2007 (Vf. 6-IV-07) Bezug genommen.
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 32-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07
    aa) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 32-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06

    Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.).
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07
    Hingegen ist dieser Rechtsbehelf nicht dazu bestimmt, die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte und -garantien zu rügen sowie die ergangene Entscheidung durch das erkennende Gericht vollumfänglich materiell-rechtlich zur Nachprüfung zu stellen (vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 14; zur Parallelvorschrift § 321a ZPO: Vollkommer, in: Zöller ZPO, 26. Auflage, § 321a Rn 3; zu Parallelvorschrift § 152a VwGO: Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Auflage, § 152a Rn 4; zur Parallelvorschrift § 133a FGO: BFH NJW 2005, 2639 [2640]).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 1-IV-07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen des Prozessgrundrechtes nach Art. 78 Abs. 2

    a) Das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Vortrags der Parteien haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 5-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 35-IV-07

    Grundprovision für Unterhandelsvertretervertrag bei Tätigwerden in der Ukraine

    Dabei soll das Gebot rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Vortrags der Parteien haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 5-IV-07, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 17-IV-08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - Vf. 5-IV-07; Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 4-IV-07; st.Rspr.).
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