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   VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04   

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https://dejure.org/2005,34700
VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04 (https://dejure.org/2005,34700)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2005 - 126-IV-04 (https://dejure.org/2005,34700)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2005 - 126-IV-04 (https://dejure.org/2005,34700)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    Voraussetzung eines Verstoßes gegen Art. 14 SächsVerf ist vielmehr, dass der Betroffene einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt, oder dass in der Behandlung im konkreten Fall eine willkürliche Missachtung der Würde des Menschen liegt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002, Vf. 50-IV-02/51-IV-02; BVerfGE 30, 1 [25 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    Voraussetzung eines Verstoßes gegen Art. 14 SächsVerf ist vielmehr, dass der Betroffene einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt, oder dass in der Behandlung im konkreten Fall eine willkürliche Missachtung der Würde des Menschen liegt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002, Vf. 50-IV-02/51-IV-02; BVerfGE 30, 1 [25 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 117-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    Hat er noch die Möglichkeit eines Antrags nach § 33a StPO, so kann die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/Vf. 118-IV-04 [eA]).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 1 Ws 186/04

    Strafvollzug: Begriffsbestimmung hinsichtlich der "Behandlung" des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    : I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 17. Dezember 2004 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2004 (Az.: 1 Ws 186/04), zugestellt am 8. Dezember 2004.
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 91-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    Vielmehr ist er zur Wahrung allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 91-IV-04; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Es ist nicht Aufgabe des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, die fachgerichtliche Auslegung einfachen Rechts oder Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen zu kontrollieren (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126-IV-04, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    a) Soweit er die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs geltend macht, verlangt der Grundsatz der Subsidiarität, dass er zunächst die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts eröffnete Möglichkeit eines Antrags nach § 111 Abs. 4 BNotO, § 40 Abs. 4 BRAO in Verbindung mit § 29a FGG mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör hätte nutzen müssen (zur ständigen Rechtsprechung zu 33a StPO: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    a) Soweit er die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs geltend macht, verlangt der Grundsatz der Subsidiarität, dass er zunächst die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts eröffnete Möglichkeit eines Antrags nach § 111 Abs. 4 BNotO, § 40 Abs. 4 BRAO in Verbindung mit § 29a FGG mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör hätte nutzen müssen (zur ständigen Rechtsprechung zu 33a StPO: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126-IV-04).
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