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   VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06   

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VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06 (https://dejure.org/2006,34376)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2006 - 27-IV-06 (https://dejure.org/2006,34376)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 27-IV-06 (https://dejure.org/2006,34376)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    Diese Verpflichtung bindet die Gerichte nicht nur im Urteilsverfahren, sondern auch im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 4-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06, st. Rspr.), mag es auch vorinstanzlich von Bedeutung gewesen sein.
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 36-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 01.06.2006 - Vf. 45-IV-06 - und vom 28.06.2006 - Vf. 27-IV-06; st. Rspr.).

    Deshalb kann auch daraus, dass auf einzelne Argumentationen in der gerichtlichen Entscheidung nicht ausdrücklich eingegangen wurde, nicht ohne weiteres abgeleitet werden, die Ausführungen seien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06 und vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06).

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 89-IV-13
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 82-IV-14
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 164-IV-11
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06, st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 26.04.2012 - 5 A 211/12

    Geltendmachung und Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung des Antrags auf

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 1978, BVerfGE 47, 182, 187, st. Rspr.; SächsVerfGH, Beschl. v. 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06 - und v. 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06 -, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 140-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 9-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 106-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 55-IV-09
  • OVG Sachsen, 11.11.2016 - 2 A 302/16

    Anhörungsrüge; materielle Richtigkeit; entscheidungserhebliches Vorbringen

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