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   VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17   

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VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17 (https://dejure.org/2017,28019)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.07.2017 - 24-IV-17 (https://dejure.org/2017,28019)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 24-IV-17 (https://dejure.org/2017,28019)
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  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 118-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Soweit der Schutzbereich eines als verletzt gerügten Grundrechts nicht offensichtlich betroffen ist, gehört hierzu auch eine nähere Darlegung seiner persönlichen und sachlichen Reichweite und eine Auseinandersetzung damit, inwieweit in die grundrechtliche Gewährleistung eingegriffen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 118-IV-08; Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 156-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 99-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde - hier gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Dies muss nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest als möglich erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 99-IV-16; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09 m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [363]; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 92 Rn. 19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Soweit der Schutzbereich eines als verletzt gerügten Grundrechts nicht offensichtlich betroffen ist, gehört hierzu auch eine nähere Darlegung seiner persönlichen und sachlichen Reichweite und eine Auseinandersetzung damit, inwieweit in die grundrechtliche Gewährleistung eingegriffen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 118-IV-08; Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 156-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Dies muss nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest als möglich erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 99-IV-16; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09 m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [363]; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 92 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08

    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Erst wenn ein Rechtsanwalt durch den Staat als Pflichtverteidiger in Anspruch genommen wird, entsteht eine Verpflichtung zur Vergütung aus der Staatskasse (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2252/08).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (so zu Art. 12 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, BVerfGE 39, 238 [241 f.]; Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97 mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (so zu Art. 12 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, BVerfGE 39, 238 [241 f.]; Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97 mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Dies muss nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest als möglich erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 99-IV-16; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 14-IV-09 m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [363]; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 92 Rn. 19 m.w.N.).
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