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   VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18 (HS), 113-IV-18 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18 (HS), 113-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,40927)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2018 - 112-IV-18 (HS), 113-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,40927)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2018 - 112-IV-18 (HS), 113-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,40927)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 572/08

    Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    a) Die in Art. 15 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung enthält keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- und Verbote; ihre Auswirkungen auf das Verfahrensrecht bedürfen vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2).

    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [372]; Beschluss vom 9. Dezember 2004, NStZ 2005, 204).

    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).

  • OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 107/18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 (2 Ws 107/18) hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 9. Januar 2018 auf und widerrief die mit Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 21. Juli 2011 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung.
  • RG, 26.02.1918 - V 922/17

    1. Zum Begriffe des Kriegshandelsvermittlers. 2. Inwieweit ist für die Bemessung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    (2 OLG 13 Ss 922/17) das Urteil des Landgerichts vom 14. August 2017 auf, weil die erklärte Berufungsbeschränkung unwirksam sei.
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2017 - 2 Ws 339/16

    Behandlungsangebot in der Sicherungsverwahrung: Notwendige Prüfung des kognitiven

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Die hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft, mit denen eine Ergänzung der Beschlussformeln dahin angestrebt wurde, dass ein Widerruf nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens noch möglich sei, blieben vor dem Oberlandesgericht Dresden erfolglos (Beschlüsse vom 30. Juni 2016 [2 Ws 321/16] und vom 18. Juli 2016 [2 Ws 339/16]), weil über die begehrte Ergänzung zunächst die Strafvollstreckungskammer entscheiden müsse.
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Der Verfassungsgerichtshof hob die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2018 mit Beschluss vom 30. August 2018 (Vf. 73-IV-18 [HS]) auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 25-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 25-IV-16; st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 3 Ws 101/12

    Widerruf, Strafaussetzung, Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Hierbei setzt sich der Beschwerdeführer angesichts der ausführlichen Begründung des Oberlandesgerichts zur Glaubwürdigkeit des Geständnisses unter Bezugnahme auf das Protokoll des Amtsgerichts und der Erklärung des zuständigen Amtsrichters, aber nicht mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach für den Widerruf der Strafaussetzung auch ein Geständnis vor dem Haftrichter oder Ermittlungsrichter ausreichend sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris); teilweise nehmen die Fachgerichte sogar an, dass ein polizeiliches Geständnis für den Widerruf der Strafaussetzung herangezogen werden kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 - juris).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Von Verfassungs wegen setzt der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB wegen einer neuen Straftat mit Blick auf die Unschuldsvermutung zwar regelmäßig voraus, dass der Täter wegen dieser neuen Straftat verurteilt worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002, NJW 2004, 43 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Hierbei setzt sich der Beschwerdeführer angesichts der ausführlichen Begründung des Oberlandesgerichts zur Glaubwürdigkeit des Geständnisses unter Bezugnahme auf das Protokoll des Amtsgerichts und der Erklärung des zuständigen Amtsrichters, aber nicht mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach für den Widerruf der Strafaussetzung auch ein Geständnis vor dem Haftrichter oder Ermittlungsrichter ausreichend sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris); teilweise nehmen die Fachgerichte sogar an, dass ein polizeiliches Geständnis für den Widerruf der Strafaussetzung herangezogen werden kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 - juris).
  • OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund des glaubhaften Geständnisses einer

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer

  • OLG Oldenburg, 14.10.2009 - 1 Ws 548/09

    Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit bei Ahndung einer

  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

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