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VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 60-IV-18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 60-IV-18
Hatte er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 60-IV-18
SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 60-IV-18
SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 39-IV-18
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 60-IV-18
Hatte er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 60-IV-18
a) Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.). - BVerfG, 18.07.2011 - 1 BvR 1584/11
Unzulässigkeit wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 60-IV-18
b) Hier hatte der Beschwerdeführer die Möglichkeit, zunächst beim Sozialgericht eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Klagerücknahme im Lichte der von ihm vorgebrachten Einwände herbeizuführen bzw. hiergegen sodann gegebenenfalls mit Rechtsmitteln im Rahmen der §§ 105 Abs. 2, 143 ff. SGG vorzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 1 BvR 1584/11 - juris; BSG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 18/15 B - juris; ständige sozialgerichtliche Rechtsprechung). - BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 18/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 60-IV-18
b) Hier hatte der Beschwerdeführer die Möglichkeit, zunächst beim Sozialgericht eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Klagerücknahme im Lichte der von ihm vorgebrachten Einwände herbeizuführen bzw. hiergegen sodann gegebenenfalls mit Rechtsmitteln im Rahmen der §§ 105 Abs. 2, 143 ff. SGG vorzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 1 BvR 1584/11 - juris; BSG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 18/15 B - juris; ständige sozialgerichtliche Rechtsprechung).