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   VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18   

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https://dejure.org/2018,27786
VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18 (https://dejure.org/2018,27786)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2018 - 53-IV-18 (https://dejure.org/2018,27786)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2018 - 53-IV-18 (https://dejure.org/2018,27786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltliche Versicherung zur Glaubhaftmachung einer Behauptung; Erschütterung der Glaubhaftigkeit eines durch Zustellungsurkunde nachgewiesenen Zuganges

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 09.05.1990 - 22-VI-89
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
    In diesen Fällen schließt § 52 Abs. 2 i.V.m. § 62 Abs. 2 Satz 3 OWiG für den nachgelagerten gerichtlichen Beschluss die Anfechtung nach ganz herrschender fachrechtlicher Auffassung aus (vgl. Seitz/Bauer in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 52 Rn. 34, § 62 Rn. 31; Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl., § 52 Rn. 29; ebenso VerfG Bbg., Beschluss vom 25. Januar 2013 - 16/12 - juris Rn. 24 und BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Mai 1990 - Vf. 22-VI-89).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 2-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität hat eine unterlassene Anhörungsrüge im Übrigen zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 2-IV-17 st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
    1. Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 105-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
    Rügt ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde unter anderem eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, so gehört auch die einfachrechtliche Anhörungsrüge zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
    Hatte er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 39-IV-18

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
    Hatte er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
    Rügt ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde unter anderem eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, so gehört auch die einfachrechtliche Anhörungsrüge zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität hat eine unterlassene Anhörungsrüge im Übrigen zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 2-IV-17 st. Rspr.).
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