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   VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18   

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https://dejure.org/2018,27788
VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18 (https://dejure.org/2018,27788)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2018 - 59-IV-18 (https://dejure.org/2018,27788)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2018 - 59-IV-18 (https://dejure.org/2018,27788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Entschädigungsleistungen für eine zu Unrecht erlittene Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
    2. Ein Ausschlussgrund kraft Gesetzes nach § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG liegt nicht vor, weil Verfassungsrichterin Herberger an den Entscheidungen im Verfahren nach dem StrEG nicht mitgewirkt hat und damit nicht in "derselben Sache" tätig war (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18).

    Maßgebend hierfür ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18 m.w.N.).

    Ein solcher Anlass ist hier - anders als im vorangegangenen Verfahren des Beschwerdeführers Vf. 43-IV-18 - nicht gegeben.

    Die Entscheidung über die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist damit lediglich am Rande von der Verfassungsbeschwerde berührt, ohne dass sich Verfassungsrichterin Herberger bei der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mit den von ihr zuvor mitgetroffenen Feststellungen und rechtlichen Würdigungen selbst befassen müsste (insoweit anders als im Verfahren Vf. 43-IV-18).

  • LG Görlitz, 13.11.2017 - 1 KLs 700 Js 31595/16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Görlitz vom 20. März 2018 (1 KLs 700 Js 31595/16) sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. Mai 2018 (1 Ws 87/18).

    Mit Beschluss vom 20. März 2018 stellte das Landgericht Görlitz fest, dass trotz der zuvor erfolgten Fehleinweisung ein Entschädigungsanspruch nach dem StrEG nicht bestehe (1 KLs 700 Js 31595/16).

  • OLG Dresden, 17.05.2018 - 1 Ws 86/18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
    Das Oberlandesgericht verwarf mit Beschluss vom 17. Mai 2016 (1 Ws 86/18 und 1 Ws 87/18) die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers als unbegründet.
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2005 - 119-VIII-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
    Denn die Richterin hat hierdurch Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage ihrer Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV11; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04 m.w.N.).
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