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   VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 63-IV-18   

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https://dejure.org/2018,27784
VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 63-IV-18 (https://dejure.org/2018,27784)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2018 - 63-IV-18 (https://dejure.org/2018,27784)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2018 - 63-IV-18 (https://dejure.org/2018,27784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung fehlender Unterschriften der zuständigen Richter auf den ergangenen Beschlüssen u. der Verweigerung eines Akteneinsichtsrechts

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 63-IV-18
    Auch aus diesem Grund kann der Verfassungsgerichtshof anhand der Beschwerdeschrift nicht beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 50-IV-17; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 63-IV-18
    Die Verfassungsbeschwerde ist schon deswegen unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Satz 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG nicht entspricht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 50-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 63-IV-18
    Auch aus diesem Grund kann der Verfassungsgerichtshof anhand der Beschwerdeschrift nicht beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 50-IV-17; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
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