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   VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21   

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https://dejure.org/2021,15538
VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21 (https://dejure.org/2021,15538)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2021 - 5-IV-21 (https://dejure.org/2021,15538)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 5-IV-21 (https://dejure.org/2021,15538)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14

    Erfolglose Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es bei der formlosen Mitteilung - anders als dies im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis sein mag - nicht an (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2; VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 34/19.VB-2 - juris Rn. 2).

  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 3 A 477/20

    Inobhutnahme; Pflegevertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Analogie;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Mit ihrer am 14. Januar 2021 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2020 (3 A 477/20).

    Eine hiergegen erhobene Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 (3 A 477/20), dem Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin nach dessen Angaben am 15. Dezember 2020 "nach.

  • BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08

    Monatsfrist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Zeitpunkt des Zugangs

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es bei der formlosen Mitteilung - anders als dies im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis sein mag - nicht an (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2; VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 34/19.VB-2 - juris Rn. 2).

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 9-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Maßgebend für den Fristbeginn ist jeweils der Zugang der Entscheidung, der grundsätzlich dann gegeben ist, wenn die Entscheidung so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit dessen Kenntnisnahme zu rechnen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom.

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es bei der formlosen Mitteilung - anders als dies im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis sein mag - nicht an (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2; VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 34/19.VB-2 - juris Rn. 2).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 122-IV-17

    Begründungserfordernisse zur Einlegungsfrist

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde (§ 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG) eingehalten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 122IV-17 [HS]/Vf. 123-IV-17 [e.A.]).
  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 626/90

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Vorliegend war der unanfechtbare Beschluss über die Anhörungsrüge vom 2. Dezember 2020 weder nach § 56 Abs. 1 VwGO noch nach anderen Vorschriften zustellungsbedürftig und daher nach § 173 VwGO i.V.m. § 329 Abs. 2 ZPO formlos mitzuteilen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 626/90 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19

    De-Mail; Zugangseröffnung; formlose Bekanntgabe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Danach gehen formlos mitzuteilende, elektronisch übermittelte Entscheidungen zu, sobald sie im elektronischen Postfach abrufbereit gespeichert sind und mit ihrer Kenntnisnahme zu rechnen ist (zu De-Mails: SächsOVG, Beschluss vom 17. März 2020 - 5 E 108/19 - juris Rn. 13; zu E-Mails: Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 57 Rn. 6; vgl. zum beA auch BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1532/20 - juris Rn. 6, 26).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 168-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 168-IV-20; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1532/20

    Versagung von Eilrechtsschutz im beschleunigten Verfahren gemäß § 36 Abs. 3 AsylG

  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 43-IV-21
    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 5-IV-21; Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 122-IV-17 [HS]/Vf. 123-IV-17 [e.A.]).
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