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   VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17   

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VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17 (https://dejure.org/2017,46937)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06.12.2017 - VerfGH 24/17 (https://dejure.org/2017,46937)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 (https://dejure.org/2017,46937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    AfD Thüringen mit Ablehnungsgesuch erfolgreich: Facebook-Einträge lassen an richterlicher Unvoreingenommenheit zweifeln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch der Fraktion der AfD im Normenkontrollverfahren zu den Regelungen zur Absenkung des kommunalen und regionalen Wahl-, Eintragungs- und Stimmrechtsalters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erfolgreicher Befangenheitsantrag der AfD gegen einen Verfassungsrichter

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17
    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Mitwirkender bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Es bedarf zusätzlicher Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25).

  • VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 21/15

    Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren: keine Verletzung der Rechte des

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17
    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Mitwirkender bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr. vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1992 - 1 BvR 1213/85 -, BVerfGE 88, 1 [3] = juris Rn. 10).
  • BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17
    Zweifel an der Unvoreingenommenheit können aber ggf. entstehen, wenn entsprechende Ansichten einen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum konkreten Verfahren aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1973 - 2 BvF 1/73 u. a. -, BVerfGE 35, 246 [253 f.] = juris Rn. 20).
  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17
    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Mitwirkender bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17
    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [129] = juris Rn. 25).
  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 14/18

    Ablehnungsgesuch im abstrakten Normenkontrollverfahen der AfD-Fraktion im

    Die Besorgnis der Befangenheit begründet die Antragstellerin unter Einbeziehung von Vortrag aus einem bereits abgeschlossenen Verfahren (VerfGH 24/17) wie folgt:.

    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

    Dies unterscheidet den vorliegenden von dem vom Thüringer Verfassungsgerichtshof am 6. Dezember 2017 entschiedenen Fall (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 - vgl. auch ThürVerfGH, Beschluss vom 14. März 2018 - VerfGH 5/18 -).

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 28/18

    Ablehnungsgesuch der Alternative für Deutschland, Landesverband Thüringen u.a.

    Die Besorgnis der Befangenheit begründen die Antragsteller unter Einbeziehung von Argumenten aus einem bereits abgeschlossenen Verfahren (VerfGH 24/17) wie folgt:.

    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -,BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

    Dies unterscheidet den vorliegenden von dem vom Thüringer Verfassungsgerichtshof am 6. Dezember 2017 entschiedenen Fall (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 - vgl. auch ThürVerfGH, Beschluss vom 14. März 2018 - VerfGH 5/18 -).

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 31/18

    Ablehnungsgesuch im Organstreitverfahren der Alternative für Deutschland,

    Die Besorgnis der Befangenheit begründen die Antragsteller unter Einbeziehung von Vortrag aus einem bereits abgeschlossenen Verfahren (VerfGH 24/17) wie folgt:.

    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -,BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

    Dies unterscheidet den vorliegenden von dem vom Thüringer Verfassungsgerichtshof am 6. Dezember 2017 entschiedenen Fall (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 - vgl. auch ThürVerfGH, Beschluss vom 14. März 2018 - VerfGH 5/18 -).

  • VerfGH Thüringen, 14.03.2018 - VerfGH 5/18

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch der Fraktion der AfD im einstweiligen

    Die Antragstellerin, die sich im Hauptsacheverfahren (VerfGH 24/17) gegen die Absenkung der Altersgrenze auf sechzehn Jahre bei kommunalen Wahlen sowie gegen das Teilnahmerecht von EU-Ausländern bei kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie das Teilnahmerecht aller Personen ab 14 Jahren bei Einwohneranträgen wendet, begehrt einstweiligen Rechtsschutz.

    Das Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Petermann hat in seiner dienstlichen Äu- ßerung erklärt, dass nach Maßgabe des im Verfahren VerfGH 24/17 ergangenen Beschlusses vom 6. Dezember 2017 die Besorgnis der Befangenheit bestehen könnte.

    Auf die Gründe im Beschluss vom 6. Dezember 2017 (VerfGH 24/17) wird Bezug genommen.

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 1 Ca 2631/18
    Die Besorgnis der Befangenheit begründen die Antragsteller unter Einbeziehung von Vortrag aus einem bereits abgeschlossenen Verfahren (VerfGH 24/17) wie folgt:.

    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -,BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

    Dies unterscheidet den vorliegenden von dem vom Thüringer Verfassungsgerichtshof am 6. Dezember 2017 entschiedenen Fall (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 - vgl. auch ThürVerfGH, Beschluss vom 14. März 2018 - VerfGH 5/18 -).

  • VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18

    Einzelfall eines erfolglosen Ablehnungsantrags wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen und es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25).

  • VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23

    Unbegründetes Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten und ein Mitglied des VerfGH

    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23

    Besorgnis der Befangenheit - keine Ablehnung eines Mitglieds des

    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • VerfGH Thüringen, 02.06.2021 - VerfGH 104/20

    Verfassungsbeschwerde - Ablehnungsgesuch

    VerfGH 104/20 4 schluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
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