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   VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14   

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https://dejure.org/2014,16510
VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14 (https://dejure.org/2014,16510)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14.03.2014 - VerfGH 3/14 (https://dejure.org/2014,16510)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14. März 2014 - VerfGH 3/14 (https://dejure.org/2014,16510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

  • Justiz Thüringen

    Art 21 Abs 1 GG
    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren - hier: Protestaufruf eines Regierungsmitglied gegen den Landesparteitag einer politischen Partei - Folgenabwägung zu Gunsten der Antragsgegnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    Die Garantie der Mitwirkung von Parteien an der politischen Willensbildung nach Art. 21 Abs. 1 GG ist als "hineinwirkendes Bundesverfassungsrecht" Teil des Verfassungsrechts des Freistaats Thüringen (vgl. zur "Hineinwirkungslehre": BVerfGE 36, 342, 360 f.; 103, 332, 352 f; zu Art. 21 GG als Teil des hineinwirkenden Rechts: ThürVerfGH, Urteil vom 2. November 2011 - 13/10 -, = LVerfGE 22, 547, 571).
  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    Dieses Recht auf Chancengleichheit erstreckt sich auch auf das Vorfeld von Wahlen einschließlich der Wahlvorbereitung (vgl. BVerfGE 66, 107, 114; 85, 264, 297; 104, 14, 20).
  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    Dieses Recht auf Chancengleichheit erstreckt sich auch auf das Vorfeld von Wahlen einschließlich der Wahlvorbereitung (vgl. BVerfGE 66, 107, 114; 85, 264, 297; 104, 14, 20).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    Die Garantie der Mitwirkung von Parteien an der politischen Willensbildung nach Art. 21 Abs. 1 GG ist als "hineinwirkendes Bundesverfassungsrecht" Teil des Verfassungsrechts des Freistaats Thüringen (vgl. zur "Hineinwirkungslehre": BVerfGE 36, 342, 360 f.; 103, 332, 352 f; zu Art. 21 GG als Teil des hineinwirkenden Rechts: ThürVerfGH, Urteil vom 2. November 2011 - 13/10 -, = LVerfGE 22, 547, 571).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99

    Wahlkreiseinteilung Krefeld

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    Dieses Recht auf Chancengleichheit erstreckt sich auch auf das Vorfeld von Wahlen einschließlich der Wahlvorbereitung (vgl. BVerfGE 66, 107, 114; 85, 264, 297; 104, 14, 20).
  • VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09

    Parteiergreifende Eingriffe in den Wahlkampf mittels Herausgabe von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    Dieses Recht hat seinen Grund in Art. 70 ThürVerf, der der Regierung die Aufgabe der exekutiven Staatsleitung zuweist (vgl. nur SaarlVerfGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - Lv 4/09 -, juris Rn. 64 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00

    Einstweilige Anordnung; Parlamentsausschuß; Geschäftsordnung; Antragsgegner;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    Im Erlass einer einstweiligen Anordnung liegt dann ein Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Kompetenz eines anderen Staatsorgans (st. Rspr. des ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2006 - VerfGH 20/06 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 -, juris Rn. 35).
  • VerfGH Thüringen, 29.05.2006 - VerfGH 20/06

    Einstweilige Anordnung - wegen Einzelfallprüfung nach dem ThürAbgÜpG

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    Im Erlass einer einstweiligen Anordnung liegt dann ein Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Kompetenz eines anderen Staatsorgans (st. Rspr. des ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2006 - VerfGH 20/06 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 -, juris Rn. 35).
  • VerfGH Thüringen, 30.07.2008 - VerfGH 27/08

    Nichtraucherschutzgesetz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    In den übrigen Fällen sind die Nachteile, die eintreten, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die Maßnahme später aber für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Folgen abzuwägen, die entstehen, wenn die Anordnung erlassen wird, der Hoheitsakt sich im Hauptsacheverfahren aber als rechtmäßig erweist (st. Rspr. des ThürVerfGH, Beschluss vom 6. März 2013 - VerfGH 25/12 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 30. Juli 2008 - VerfGH 27/08, juris Rn. 18).
  • VerfGH Thüringen, 06.03.2013 - VerfGH 25/12

    Versagung einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Außervollzugsetzung von §

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14
    In den übrigen Fällen sind die Nachteile, die eintreten, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die Maßnahme später aber für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Folgen abzuwägen, die entstehen, wenn die Anordnung erlassen wird, der Hoheitsakt sich im Hauptsacheverfahren aber als rechtmäßig erweist (st. Rspr. des ThürVerfGH, Beschluss vom 6. März 2013 - VerfGH 25/12 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 30. Juli 2008 - VerfGH 27/08, juris Rn. 18).
  • VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer

    In den übrigen Fällen sind die Nachteile, die eintreten, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die Maßnahme später aber für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Folgen abzuwägen, die entstehen, wenn die Anordnung erlassen wird, der Hoheitsakt sich im Hauptsacheverfahren aber als rechtmäßig erweist (st. Rspr. des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, so bspw. ThürVerfGH, Beschluss vom 14. März 2014 - VerfGH 3/14 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

    Der Verfassungsgerichtshof hat den mit dem Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 14. März 2014 abgelehnt (VerfGH 3/14).
  • VerfGH Thüringen, 13.09.2017 - VerfGH 25/17

    Antrag auf Einstweilige Anordnung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

    In den übrigen Fällen, sind die Nachteile, die eintreten, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die Maßnahme später aber für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Folgen abzuwägen, die entstehen, wenn die Anordnung erlassen wird, der Hoheitsakt sich im Hauptsacheverfahren aber als rechtmäßig erweist (st. Rspr. des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, ThürVerfGH, Beschluss vom 14. März 2014 - VerfGH 3/14 -, = juris Rn. 10).
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