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   VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99   

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VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99 (https://dejure.org/2000,6417)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 25.05.2000 - VerfGH 2/99 (https://dejure.org/2000,6417)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 (https://dejure.org/2000,6417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug des Abgeordnetenmandats der Landtagsabgeordneten wegen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR; Normenkontrollantrag hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des § 8 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten (ThürAbgÜpG); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 46, 49 Abs. 2 u. 3, 52 Abs. 2 u. 3, 53, 57 Abs. 5, 83 ThürVerf.; § 8 ThürAbgÜpG
    Landtagsabgeordnete/Mandatsverlust wegen MfS-Zusammenarbeit

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2393 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Allerdings ist die Freiheit des Mandats auch nicht schrankenlos gewährleistet, sondern kann auch durch andere Rechtsgüter von Verfassungsrang begrenzt werden (vgl. BVerfGE 99, 19, 32).

    Insbesondere die Erwägungen zur Integrität und politischen Vertrauenswürdigkeit des Parlaments, mit denen das Bundesverfassungsgericht und der Thüringer Verfassungsgerichtshof die Abgeordnetenüberprüfung gerechtfertigt haben (vgl. BVerfGE 94, 351, 367; 99, 19, 32, 37 f, 43; LverfGE 7, 337, 352), lassen sich auf die hier zu überprüfende Regelung des Mandatsverlusts nicht übertragen.

    Die Würdigung haben Fraktionen und Gruppen zu treffen und die deutsche Öffentlichkeit"" (BVerfGE 99, 19, 43; 94, 351, 367).

    Die hierfür zu treffenden Würdigungen haben jedoch - wie auch im Bund und anderen Ländern - "Fraktionen und Gruppen zu treffen" und die Thüringer Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 99, 19, 43).

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Im Bundestag ist dieser Gedanke wie folgt formuliert worden: "Wer das eigene Volk bespitzelt und unterdrückt hat, wer es hintergangen, verraten und betrogen hat oder wer all dies zu verantworten hatte, gehört nicht in den Bundestag ..." (so die in BVerfGE 94, 351 [397] wiedergegebene Begründung des Abgeordneten Wiefelspütz im Hinblick auf das Überprüfungsverfahren im Bundestag).

    Insbesondere die Erwägungen zur Integrität und politischen Vertrauenswürdigkeit des Parlaments, mit denen das Bundesverfassungsgericht und der Thüringer Verfassungsgerichtshof die Abgeordnetenüberprüfung gerechtfertigt haben (vgl. BVerfGE 94, 351, 367; 99, 19, 32, 37 f, 43; LverfGE 7, 337, 352), lassen sich auf die hier zu überprüfende Regelung des Mandatsverlusts nicht übertragen.

    Die Würdigung haben Fraktionen und Gruppen zu treffen und die deutsche Öffentlichkeit"" (BVerfGE 99, 19, 43; 94, 351, 367).

    Der Verfassungsgerichtshof verkennt nicht, daß mit dieser Entscheidung die für die Abgeordnetenüberprüfung anerkannte Prämisse, die frühere Tätigkeit eines Parlamentariers für die Staatssicherheit könne diesem die Legitimität nehmen, Abgeordneter zu sein (vgl. BVerfGE 94, 351, 366; ThürVerfGH, LVerfGE 7, 337, 351), ohne rechtliche Sanktion bleibt.

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Der durch die Wahl erworbene Status eines Abgeordneten des Thüringer Landtags endet (unbeschadet des aus Art. 21 GG folgenden Mandatsverlusts infolge Feststellung der Verfassungswidrigkeit der betreffenden Partei durch das Bundesverfassungsgericht, vgl. BVerfGE 2, 1, 74) nur aus den Tatbeständen, die in der Thüringer Verfassung ausdrücklich genannt sind oder die von der Thüringer Verfassung zugelassen werden.

    Eine Bestätigung ergibt sich aus dem aus Art. 21 Abs. 2 GG folgenden, auch für die Länderparlamente unmittelbar wirksamen (BVerfGE 2, 1, 76) Verlust des Mandats bei Verbot der betreffenden politischen Partei des Abgeordneten durch das Bundesverfassungsgericht.

    gestaltenden Ausspruch bedurfte (BVerfGE 2, 1, 74; 5, 85, 92).

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Ein Eingriff in das passive Wahlrecht durch ein einfaches Gesetz ist nach der Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn "zwingende Gründe" dies rechtfertigen (vgl. nur BVerfGE 34, 81 [98 f]; 36, 139 [141]; 42, 312 [340 f]; Jekewitz, GA 1977, 162).

    Derartige Einschränkungen des Wahlrechts hat das Bundesverfassungsgericht als traditionelle Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl "von jeher aus zwingenden Gründen" für verfassungsmäßig angesehen (BVerfGE 36, 139, 141 f; 42, 312, 341).

    Hierfür spricht auch Art. 137 GG, der eine eigenständige verfassungsrechtliche Grundlage für Einschränkungen der Wählbarkeit schafft (dazu BVerfGE 42, 312, 340 f).

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Ein Eingriff in das passive Wahlrecht durch ein einfaches Gesetz ist nach der Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn "zwingende Gründe" dies rechtfertigen (vgl. nur BVerfGE 34, 81 [98 f]; 36, 139 [141]; 42, 312 [340 f]; Jekewitz, GA 1977, 162).

    Zwar sind Differenzierungen im Bereich der Wahlrechtsgleichheit statthaft, wenn sie auf besonderen rechtfertigenden Gründen beruhen (vgl. BVerfGE 34, 81, 99).

  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Ein Eingriff in das passive Wahlrecht durch ein einfaches Gesetz ist nach der Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn "zwingende Gründe" dies rechtfertigen (vgl. nur BVerfGE 34, 81 [98 f]; 36, 139 [141]; 42, 312 [340 f]; Jekewitz, GA 1977, 162).

    Derartige Einschränkungen des Wahlrechts hat das Bundesverfassungsgericht als traditionelle Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl "von jeher aus zwingenden Gründen" für verfassungsmäßig angesehen (BVerfGE 36, 139, 141 f; 42, 312, 341).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98

    Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Dabei hätte es bei dieser Prognoseentscheidung einer Abwägung aller in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht für die Einschätzung erforderlichen Aspekte bedurft (vgl. VerfGH NW, DVBl. 1999, 1271, 1272).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Eine entsprechende Entscheidung hätte nämlich nur den Ausspruch einer Teilnichtigkeit erlaubt, im übrigen jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Norm feststellen müssen (BVerfGE 68, 272, 284 ff; 71, 230, 272 ff).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    gestaltenden Ausspruch bedurfte (BVerfGE 2, 1, 74; 5, 85, 92).
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
    Eine entsprechende Entscheidung hätte nämlich nur den Ausspruch einer Teilnichtigkeit erlaubt, im übrigen jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Norm feststellen müssen (BVerfGE 68, 272, 284 ff; 71, 230, 272 ff).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

  • BVerfG, 02.10.1991 - 2 BvR 880/91

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Alterssicherung von Abgeordneten -

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06

    Parlamentsunwürdigkeit

    Am 25. Mai 2000 erließ der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens ein Urteil, dessen Tenor wie folgt lautet (VerfGH 2/99):.

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben deswegen mehrfach festgestellt, dass Parlamentarier auf eine frühere Tätigkeit für das MfS/AfNS überprüft werden dürfen (ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -; Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 -, S. 18 f.; BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ebenso: Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996 - LVerfG 1/96 -, LVerfGE 5, 203 ; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Rechtsgutachten vom 13. Dezember 1993 - StGH 1/93 -).

    In diesem Zusammenhang hat sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Mai 2000, als er über die Verfassungsmäßigkeit des § 8 ThürAbgÜpG zu entscheiden hatte, mit ihnen auseinandergesetzt (VerfGH 2/99).

    Diese Bestimmung hat der Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2000 für nichtig erklärt (VerfGH 2/99).

  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 4/99

    Organstreitigkeit; Mandatsverlust; Landtag; Beschluß; Ministerium für

    § 8 ThürAbgÜpG ist Gegenstand eines am 26. April 1999 beim ThürVerfGH eingeleiteten Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle (Aktenzeichen: VerfGH 2/99).

    Mit Urteil vom 25. Mai 2000 im Verfahren VerfGH 2/99 hat der ThürVerfGH festgestellt, daß § 8 ThürAbgÜpG den Art. 52 Abs. 2 und 3 sowie Art. 53 i. V. m. Art. 83 Abs. 1 ThürVerf widerspricht und nichtig ist.

    Im Verfahren VerfGH 2/99 hat der ThürVerfGH festgestellt, daß § 8 ThürAbgÜpG in der durch das Gesetz vom 15. Dezember 1998 geänderten Fassung (GVBl. S. 423) den Art. 52 Abs. 2 und 3 sowie Art. 53 i. V. m. Art. 83 Abs. 1 ThürVerf widerspricht und nichtig ist.

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06

    Parlamentsunwürdigkeit

    Diese Norm erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 8. Mai 2000 wegen Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 2 und 3 sowie 53 i. V. m. Art. 83 Abs. 1 der Thüringer Verfassung für nichtig (VerfGH 2/99).

    a) Das Bundesverfassungsgericht und der Thüringer Verfassungsgerichtshof haben in mehreren Entscheidungen die Gründe genannt, die eine Überprüfung von Abgeordneten auf eine Kooperation mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR rechtfertigen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - S. 19; Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 - S. 17 f.).

  • OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10

    Zulassungsverfahren, Rücknahme einer Ernennung einer Beamtin, arglistige

    Dass die Entschließung 1096/1996 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Anwendbarkeit der im nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland beinhalteten Regelungen zur Sanktionierung einer Zusammenarbeit mit dem MfS relevant sei, habe u. a. der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - hervorgehoben.

    Im Übrigen verweist der Senat auch insoweit auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 2. Mai 2007, an denen auch unter Berücksichtigung des pauschalen Hinweises der Klägerin auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - festgehalten wird.

  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

    Dies entspricht auch dem im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Willen des Gesetzgebers (vgl. Beratungsprotokoll des Thüringer Landtags, 1. Wahlperiode, 110. Sitzung vom 25. März 1994, S. 8562/8565; zur eingeschränkten Verwertbarkeit solcher Aussagen im Rahmen der historischen Auslegung: ThürVerfGH, Urteil vom 25. Mai 2000 - 2/99 -, LKV 2000, 441).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
    Dies entspricht auch dem im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Willen des Gesetzgebers (vgl. Beratungsprotokoll des Thüringer Landtags, 1. Wahlperiode, 110. Sitzung vom 25. März 1994, S. 8562/8565; zur eingeschränkten Verwertbarkeit solcher Aussagen im Rahmen der historischen Auslegung: ThürVerfGH, Urteil vom 25. Mai.2000 - 2/99 -, LKV 2000, 441 [VerfGH Thüringen 25.05.2000 - VerfGH 2/99] ).
  • VerfGH Thüringen, 02.05.2012 - VerfGH 17/09

    Normen des Thüringer Beamtenrechts

    Verfahren der abstrakten Normenkontrolle werden regelmäßig von Antragstellern eingeleitet, die ihre Aufwendungen aus Mitteln der öffentlichen Hand bestreiten (zur Erstattung von Aufwendungen einer Fraktion des Landtags: Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteile vom 21. Juni 2005 - VerfGH 28/03; 20. April 2004 - VerfGH 14/02; 14. Juli 2003 - VerfGH 2/01; 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99; 16. Dezember 1998 - VerfGH 20/95).
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