Rechtsprechung
VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Thüringer Verfassungsgerichtshof
Abstrakte Normenkontrolle der Fraktion der AfD zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen erfolglos
- doev.de
Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen
- Justiz Thüringen
Art 20 Abs 2 S 1 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 28 Abs 1 S 3 GG, Art 38 Abs 2 GG
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Bereich des Kommunalwahlrechts, Teilnahme von Minderjährigen sowie EU-Ausländern an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Institut des Einwohnerantrags mit Verfassung des Freistaats Thüringen (juris: Verf TH) vereinbar - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Kommunalwahlen: Ab 16 Jahren darf gewählt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
AfD scheitert mit Normenkontrollantrag gegen Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen - Auch Teilnahmerecht ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und Teilnahmerecht von 14- bis 17-Jährigen und Ausländern an Einwohneranträgen verfassungsgemäß
Besprechungen u.ä.
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen
Verfahrensgang
- VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17
- VerfGH Thüringen, 14.03.2018 - VerfGH 5/18
- VerfGH Thüringen, 20.03.2018 - VerfGH 5/18
- VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 129
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20
Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer …
Hingegen überprüft der Verfassungsgerichtshof den Prüfungsgegenstand grundsätzlich weder auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz noch mit einfachem Bundesrecht (ThürVerfGH, Urteil vom 25. September 2018 - VerfGH 24/17 -, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 144).Soweit die Landesverfassung die Vorgaben der Homogenitätsklausel des Art. 28 Abs. 1 GG inkorporiert, bilden außerdem die darin enthaltenen Verfassungsgebote einen vom Verfassungsgerichtshof zu beachtenden Prüfungsmaßstab (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147).
Die Thüringer Verfassung lässt indes eine Auslegung zu, die dem Homogenitätsgebot des Grundgesetzes in konsistenter Weise Rechnung trägt (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147).
Dies erfolgt insbesondere für die Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG über die Auslegung von Art. 44 Abs. 1, Art. 45 und Art. 47 Abs. 4 ThürVerf (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147).
Soweit das Grundgesetz dagegen keine zwingenden Vorgaben für das Landesverfassungsrecht vorsieht, bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Grundgesetz und das Landesverfassungsrecht autonome Verfassungsräume konstituieren, so dass sich die Entscheidungsmaßstäbe des Verfassungsgerichtshofs allein nach der Thüringer Verfassung richten (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147).
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Aber selbst wenn angenommen wird, dass das freie Mandat der kommunalen Mandatsträger ebenso wie das freie Mandat der Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene eine Konkretisierung des Demokratieprinzips und des Grundsatzes der Gewaltenteilung darstellt (vgl. VerfGH Weimar, Urteil vom 25. September 2018 - 24/17 - NVwZ-RR 2019, 129 Rn. 228), ist dieser Grundsatz im vorliegenden Zusammenhang nicht berührt. - VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20
Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten …
Für Thüringen gilt deshalb: Soweit die Landesverfassung die Vorgaben der Homogenitätsklausel des Art. 28 Abs. 1 GG inkorporiert, bilden auch die darin enthaltenen Verfassungsgebote einen vom Verfassungsgerichtshof zu beachtenden Prüfungsmaßstab (ThürVerfGH, Urteil vom 25. September 2018 - VerfGH 24/17 -, juris Rn. 147 …und Urteil vom 1. März 2021 - VerfGH 18/20 -, juris Rn. 368). - VerfGH Thüringen, 16.12.2020 - VerfGH 14/18
Abstrakte Normenkontrolle der AfD-Fraktion gegen die Thüringer Verordnung über …
Hingegen überprüft der Verfassungsgerichtshof den Prüfungsgegenstand grundsätzlich weder auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz noch mit einfachem Bundesrecht (ThürVerfGH, Urteil vom 25. September 2018 - VerfGH 24/17 -, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 144).Soweit die Landesverfassung die Vorgaben der Homogenitätsklausel des Art. 28 Abs. 1 GG inkorporiert, bilden außerdem die darin enthaltenen Verfassungsgebote einen vom Verfassungsgerichtshof zu beachtenden Prüfungsmaßstab (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147).
Die Thüringer Verfassung lässt indes eine Auslegung zu, die dem Homogenitätsgebot des Grundgesetzes in konsistenter Weise Rechnung trägt (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147).
Dies erfolgt insbesondere für die Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG über die Auslegung von Art. 44 Abs. 1, Art. 45 und Art. 47 Abs. 4 ThürVerf (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147).
Soweit das Grundgesetz dagegen keine zwingenden Vorgaben für das Landesverfassungsrecht vorsieht, bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Grundgesetz und das Landesverfassungsrecht autonome Verfassungsräume konstituieren, so dass sich auch die Entscheidungsmaßstäbe des Verfassungsgerichtshofs allein nach der Thüringer Verfassung richten (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147).
d) Mangels Entscheidungsrelevanz kann im vorliegenden Fall offenbleiben, ob das landesverfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip seine Schutzwirkung dergestalt in den Bereich des Bundesrechts erstreckt, dass jeder formelle oder inhaltliche Verstoß gegen Bundesrecht zugleich als Verletzung der Landesverfassung anzusehen ist (…vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - Vf. 12-VII-14 -, juris Rn. 43 und Entscheidung vom 19. März 2018 - Vf. 4-VII-16 -, juris Rn. 38) oder ob es im Falle der Widersprüchlichkeit des Landesrechts zum Regelungskonzept des Bundesgesetzgebers stattdessen einer Würdigung im Einzelfall bedarf, ob die konzeptionellen Widersprüche, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Normadressaten, ein rechtsstaatlich nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreichen und dadurch die Verfassungswidrigkeit bewirken (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [297] = juris Rn. 149).
Der Umstand, dass ein Ersuchen der Kommission mitursächlich für die spätere Ausübung dieser Staatsgewalt ist, führt nicht dazu, dass es selbst als eine Form der Ausübung von Staatsgewalt anzusehen ist (vgl. ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [321] = juris Rn. 260, mit Verweis darauf, dass sonst auch allgemein an die Verwaltung gerichtete Anträge als Ausübung von Staatsgewalt qualifiziert werden müssten).
- VerfGH Thüringen, 14.12.2021 - VerfGH 117/20
Abstrakte Normenkontrolle bezüglich Art. 1 §§ 3a, 3b und 6a der Thüringer …
Prüfungsmaßstab ist nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 4 ThürVerf, § 11 Nr. 4, § 42 Nr. 1 ThürVerfGHG die Thüringer Verfassung (ThürVerfGH, Urteil vom 25. September 2018 - VerfGH 24/17 -, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 144;… Urteil vom 1. März 2021 - VerfGH 18/20 -, juris Rn. 365).Soweit die Landesverfassung die Vorgaben der Homogenitätsklausel des Art. 28 Abs. 1 GG übernimmt, bilden außerdem die darin enthaltenen Verfassungsgebote einen vom Verfassungsgerichtshof zu beachtenden Prüfungsmaßstab (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147;… Beschluss vom 19. Mai 2021 - VerfGH 110/20 -, juris Rn. 78).
Dies erfolgt für die Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG über die Auslegung von Art. 44 Abs. 1 Satz 2, Art. 45 und Art. 47 Abs. 4 ThürVerf (ThürVerfGH, LVerfGE 29, 276 [296] = juris Rn. 147;… Urteil vom 1. März 2021 - VerfGH 18/20 -, juris Rn. 368;… Beschluss vom 19. Mai 2021 - VerfGH 110/20 -, juris Rn. 78).