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   VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20   

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VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20 (https://dejure.org/2021,19607)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26.05.2021 - VerfGH 101/20 (https://dejure.org/2021,19607)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 (https://dejure.org/2021,19607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 88 Abs 1; ThürVerfGHG § 31 Abs 3; StrRehaG § 11 Abs 3; StrRehaG § 16; StrRehaG § 17; StrRehaG § 17 a; StPO § 33 a; EMRK Art 6
    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge; mündliche Verhandlung; effektiver Rechtsschutz; Unzulässigkeit auch bei weiteren Rügen

  • Justiz Thüringen

    Art 6 MRK, § 33a StPO, § 11 Abs 3 StrRehaG, § 16 StrRehaG, § 17 StrRehaG
    Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erhebung der Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren unzulässig - erhebliche Bedenken bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe von 6% gem § 49a Abs 3 S 1 VwVfG TH - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EGMR, 16.03.2017 - 23621/11

    Fröbrich ./. Deutschland - Stasi-Informant muss Entschädigung wegen DDR-Haft

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Vorliegend war aber auch Art. 6 Abs. 1 EMRK anwendbar, da zivilrechtliche Ansprüche im Sinne des autonomen Verständnisses dieser Vorschrift betroffen sind (EGMR, Urteil vom 16. März 2017, No. 23621/11, NJW 2017, 2331, Rn. 33).

    Ferner kann es Verfahren geben, in denen eine mündliche Verhandlung entbehrlich ist, zum Beispiel wenn es nicht um die Glaubwürdigkeit oder um bestrittene Tatsachen geht, die eine Verhandlung erfordern, und die Gerichte fair und angemessen auf Grundlage des Parteivortrags und anderer schriftlicher Unterlagen entscheiden können (EGMR, Urteil vom 16. März 2017, No. 23621/11, NJW 2017, 2331 [2332], Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Hat ein Beschwerdeführer die ihm mögliche und zumutbare Anhörungsrüge nicht erhoben, ist die Verfassungsbeschwerde nicht lediglich im Hinblick auf einen geltend gemachten Gehörsverstoß, sondern insgesamt unzulässig, sofern die mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 Rn. 22).

    Die gerügten Grundrechtsverletzungen betreffen denselben Streitgegenstand wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [113] = juris Rn. 22).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Vorliegend rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf. In einem solchen Fall ist der Rechtsweg erst dann erschöpft, wenn ein Anhörungsrügeverfahren beim jeweiligen Fachgericht durchgeführt wurde (ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - VerfGH 52/16 -, juris Rn. 32; vgl. auch VerfGH Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2014 - 2/13 -, LVerfGE 25, 163 [166 und 167] = juris Rn. 9 und Rn. 17; ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 -, BVerfGE 42, 243 [245 ff.] = juris Rn. 7 ff.).

    VerfGH 101/20 7 dient sowohl der Durchsetzung der konventionsrechtlichen als auch der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Anhörungspflicht der Gerichte (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 -, BVerfGE 42, 243 [251] = juris Rn. 17 f.).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem mit Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz - GG) grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 [11] = juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 -, BVerfGE 89, 381 [391] = juris Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656, 657, 683/99 -, BVerfGE 112, 185 [206] = juris Rn. 85).
  • VerfGH Thüringen, 28.09.2010 - VerfGH 27/09

    Rüge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG durch Ablehung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    VerfGH 101/20 9 genüber ist die Anhörungsrüge nicht bereits deshalb entbehrlich, weil die Erfolgsaussichten offen sind oder es nicht ausgeschlossen ist, dass der Beschwerdeführer mit ihr nicht durchdringt (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 28. September 2010 - VerfGH 27/09 -, juris Rn. 44).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem mit Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz - GG) grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 [11] = juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 -, BVerfGE 89, 381 [391] = juris Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656, 657, 683/99 -, BVerfGE 112, 185 [206] = juris Rn. 85).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem mit Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz - GG) grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 [11] = juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 -, BVerfGE 89, 381 [391] = juris Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656, 657, 683/99 -, BVerfGE 112, 185 [206] = juris Rn. 85).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Denn die Anhörungsrüge hat gerade den Zweck, der Fachgerichtsbarkeit die Möglichkeit zu geben, Rechtsfehler nach entsprechender Rüge zu korrigieren (ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Juli 2019 - VerfGH 20/14 -, juris Rn. 49).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Soweit der Gegenstand, den ein Landesverfassungsgericht wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof zu beurteilen hat, im Schutzbereich der Grundrechte des Grundgesetzes steht, darf ein solches Landesverfassungsgericht sich bei der Auslegung und Anwendung der Landesverfassung nicht in Widerspruch zu diesen Grundrechten setzen, an die nach Art. 1 Abs. 3 GG auch die Staatsgewalt der Länder einschließlich ihrer Verfassungsgerichte gebunden sind (BVerfGE 97, 298, 315; 42, 312, 325).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Soweit der Gegenstand, den ein Landesverfassungsgericht wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof zu beurteilen hat, im Schutzbereich der Grundrechte des Grundgesetzes steht, darf ein solches Landesverfassungsgericht sich bei der Auslegung und Anwendung der Landesverfassung nicht in Widerspruch zu diesen Grundrechten setzen, an die nach Art. 1 Abs. 3 GG auch die Staatsgewalt der Länder einschließlich ihrer Verfassungsgerichte gebunden sind (BVerfGE 97, 298, 315; 42, 312, 325).
  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19

    Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

  • VerfGH Thüringen, 05.10.2021 - VerfGH 5/21

    Verfassungsbeschwerde

    Ob die Verfassungsbeschwerde bereits mangels Erschöpfung des Rechtswegs nach § 31 Abs. 3 Satz 1 ThürVerfGHG unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer kein Anhörungsrügeverfahren nach § 152a der Verwaltungsgerichtsordnung durchgeführt hat, kann dahingestellt bleiben (zur Notwendigkeit der Erhebung der Anhörungsrüge zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 23).

    Im Übrigen ist auch keine Unzumutbarkeit der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens ersichtlich (vgl. zur Unzumutbarkeit der Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 24).

  • VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 5/21

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz

    Ob die Verfassungsbeschwerde bereits mangels Erschöpfung des Rechtswegs nach § 31 Abs. 3 Satz 1 ThürVerfGHG unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer kein Anhörungsrügeverfahren nach § 152a der Verwaltungsgerichtsordnung durchgeführt hat, kann dahingestellt bleiben (zur Notwendigkeit der Erhebung der Anhörungsrüge zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 23).

    Im Übrigen ist auch keine Unzumutbarkeit der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens ersichtlich (vgl. zur Unzumutbarkeit der Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 24).

  • VerfGH Thüringen, 22.02.2023 - VerfGH 113/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

    Die Beschwerde hätte nur dann nicht zum Rechtsweg gehört, wenn sie offensichtlich unstatthaft oder unzulässig gewesen wäre (vgl. zur Anhörungsrüge: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 24).
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