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   VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 7/20   

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VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 7/20 (https://dejure.org/2021,18856)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26.05.2021 - VerfGH 7/20 (https://dejure.org/2021,18856)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - VerfGH 7/20 (https://dejure.org/2021,18856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 11 Abs 2 Satz 1; ThürVerf Art 42 Abs 5 Satz 1; ThürVerfGHG § 31 Abs 3; TPG § 4 Abs 1; VwGO § 123 Abs 1 Satz 1; EMRK Art 10
    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; einstweiliger Rechtsschutz; Subsidiarität; Fachgericht; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Eilbedürftigkeit

  • Justiz Thüringen

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 10 MRK
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs zum "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) - angegriffene Entscheidung des OVG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 7/20
    Deswegen ist die Subsidiarität der erhobenen Verfassungsbeschwerde zu verneinen (vgl. für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 21).

    Dabei bezieht sich das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, die auch der Beschwerdeführer selbst anführt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 30).

    Es war dem Beschwerdeführer zuzumuten, näher darzulegen, warum er gerade die angefragten Informationen für eine effektive Berichterstattung sofort benötigte (Gegenwartsbezug nicht dargelegt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 31; Gegenwartsbezug dargelegt: VGH Hessen, Beschluss vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 -, juris Rn. 27; VG Wiesbaden, Beschluss vom 19. August 2019 - 2 L 1168/19.WI -, juris Rn. 66).

    Dass das Bundesverfassungsgericht zur vorliegenden Problematik ergänzend noch ausführte, die Presse dürfe auch selbst entscheiden, ob eine Berichterstattung zeitnah erfolgen solle (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 29), ist im hier zu entscheidenden Fall im Übrigen unerheblich.

  • OVG Thüringen, 23.03.2020 - 4 EO 113/20

    Gewährung von Eilrechtsschutz bei Geltendmachung eines umfangreichen, eine

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 7/20
    gegen den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2020, Az.: 4 EO 113/20,.

    Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2020, Aktenzeichen 4 EO 113/20.

    Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2020 - 4 EO 113/20 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen.

  • VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 7/20
    bb) Auch bei der Anwendung dieser Maßstäbe durch das Oberverwaltungsgericht ist eine grundsätzliche unrichtige Auffassung von der Bedeutung und Tragweite der als verletzt gerügten Grundrechte nicht erkennbar, was im Übrigen auch hinsichtlich Art. 10 EMRK gilt (vgl. zu Letzterem: VGH Hessen, Beschluss vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 -, juris Rn. 60 f.).

    Es war dem Beschwerdeführer zuzumuten, näher darzulegen, warum er gerade die angefragten Informationen für eine effektive Berichterstattung sofort benötigte (Gegenwartsbezug nicht dargelegt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 31; Gegenwartsbezug dargelegt: VGH Hessen, Beschluss vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 -, juris Rn. 27; VG Wiesbaden, Beschluss vom 19. August 2019 - 2 L 1168/19.WI -, juris Rn. 66).

  • VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18

    Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 7/20
    Damit soll erreicht werden, dass der Verfassungsgerichtshof nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (ThürVerfGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VerfGH 12/18 -, juris Rn. 96).

    Dies ist vielmehr allein Sache der fachlich zuständigen Gerichte (ständige Rspr., vgl. etwa: ThürVerfGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VerfGH 12/18 -, juris Rn. 102).

  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 2 L 1168/19

    Film- und Presserecht

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 7/20
    Es war dem Beschwerdeführer zuzumuten, näher darzulegen, warum er gerade die angefragten Informationen für eine effektive Berichterstattung sofort benötigte (Gegenwartsbezug nicht dargelegt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 31; Gegenwartsbezug dargelegt: VGH Hessen, Beschluss vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 -, juris Rn. 27; VG Wiesbaden, Beschluss vom 19. August 2019 - 2 L 1168/19.WI -, juris Rn. 66).
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