Rechtsprechung
VerfGH Thüringen, 30.09.2013 - VerfGH 12/12 |
Zitiervorschläge
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 30. September 2013 - VerfGH 12/12 (https://dejure.org/2013,51735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,51735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eisenach, 26.03.2012 - 54 C 825/11
- LG Meiningen, 03.05.2012 - 4 T 81/12
- VerfGH Thüringen, 30.09.2013 - VerfGH 12/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09
Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.09.2013 - VerfGH 12/12
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine gerichtliche Entscheidung unter Würdigung der die Verfassung beherrschenden Grundsätze nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09, ThürVBl. 2012, 31 ff. …und vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19 u. 20/08, S. 7 ff.). - OLG Dresden, 16.03.1998 - 20 WF 474/97
Unterhaltsrechtliche Wirkung von Privatentnahmen eines selbständig Tätigen
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.09.2013 - VerfGH 12/12
Auf diese können sich Privatentnahmen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nur auswirken, soweit sie dem Antragsteller neben dem Gewinn tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 9. September 1997 - 10 WF 87/97, juris Rn. 4 ff.; ferner OLG Dresden, Beschluss vom 16. März 1998 - 20 WF 474/97, juris Rn. 14 [Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens]). - OLG Brandenburg, 09.09.1997 - 10 WF 87/97
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.09.2013 - VerfGH 12/12
Auf diese können sich Privatentnahmen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nur auswirken, soweit sie dem Antragsteller neben dem Gewinn tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 1997 - 10 WF 87/97, juris Rn. 4 ff.; ferner OLG Dresden…, Beschluss vom 16. März 1998 - 20 WF 474/97, juris Rn. 14 [Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens]).