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   VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16   

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https://dejure.org/2016,10959
VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16 (https://dejure.org/2016,10959)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2016 - 1 VB 23/16 (https://dejure.org/2016,10959)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 1 VB 23/16 (https://dejure.org/2016,10959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Auferlegung der Kosten eines Ermittlungsverfahrens gegenüber den Anzeigeerstattern einer Strafanzeige; Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität

  • Justiz Baden-Württemberg

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 13.02.2013 - 4 VAs 6/13

    Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
    Ersichtlich hat das Oberlandesgericht die von der Rechtsprechung zu § 24 Abs. 1 EGGVG entwickelten Grundsätze zugrunde gelegt, wonach der Antragsteller innerhalb der Monatsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG in schlüssiger Weise einen Sachverhalt vortragen muss, der, träfe er zu, eine Verletzung seiner Rechte ergäbe (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17.8.2015 - 2 VAs 15/15 -, Juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 13.2.2013 - 4 VAs 6/13 -, Juris Rn. 1; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.2.2003 - 4 VAs 2003 -, Juris Rn. 4; stRspr.).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
    a) Nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss ein Beschwerdeführer über die nach § 55 Abs. 2 VerfGHG gebotene Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 170; StGH, Beschluss vom 19.08.2013 - 1 VB 65/13 - Juris Rn. 4; BVerfGE 79, 275 - Juris Rn. 14).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
    Dem Erfordernis der Subsidiarität ist daher dann nicht genügt, wenn im Instanzenzug ein Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt war (vgl. BVerfGE 129, 78 - Juris Rn. 62; BVerfGE 112, 50 - Juris Rn. 37 ff.).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
    Dem Erfordernis der Subsidiarität ist daher dann nicht genügt, wenn im Instanzenzug ein Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt war (vgl. BVerfGE 129, 78 - Juris Rn. 62; BVerfGE 112, 50 - Juris Rn. 37 ff.).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
    Dabei kann dahinstehen, ob die Begründung des Oberlandesgerichts insoweit schon völlig überzeugt, als es darauf verwiesen hat, es fehle bereits an einer Mitteilung der Gründe, die die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst hätten, von einer Antragstellung abzusehen; immerhin hatte der Beschwerdeführer die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 3. Dezember 2015 offenbar beigefügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5.4.2012 - 2 BvR 211/12 -, Juris Rn. 14).
  • StGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 1 VB 65/13

    Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen geräteunabhängigen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
    a) Nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss ein Beschwerdeführer über die nach § 55 Abs. 2 VerfGHG gebotene Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 170; StGH, Beschluss vom 19.08.2013 - 1 VB 65/13 - Juris Rn. 4; BVerfGE 79, 275 - Juris Rn. 14).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
    a) Nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss ein Beschwerdeführer über die nach § 55 Abs. 2 VerfGHG gebotene Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 170; StGH, Beschluss vom 19.08.2013 - 1 VB 65/13 - Juris Rn. 4; BVerfGE 79, 275 - Juris Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 17.08.2015 - 2 VAs 15/15

    Ablehnung einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen einen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
    Ersichtlich hat das Oberlandesgericht die von der Rechtsprechung zu § 24 Abs. 1 EGGVG entwickelten Grundsätze zugrunde gelegt, wonach der Antragsteller innerhalb der Monatsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG in schlüssiger Weise einen Sachverhalt vortragen muss, der, träfe er zu, eine Verletzung seiner Rechte ergäbe (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17.8.2015 - 2 VAs 15/15 -, Juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 13.2.2013 - 4 VAs 6/13 -, Juris Rn. 1; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.2.2003 - 4 VAs 2003 -, Juris Rn. 4; stRspr.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 VB 100/16
    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, über die Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle weiteren nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu erwirken oder den Eintritt einer Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. VerfGH, Beschluss vom 9.5.2016 - 1 VB 23/16 -, Juris Rn. 15; StGH, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 170; Beschluss vom 19.8.2013 - 1 VB 65/13 -, Juris Rn. 5; BVerfGE 79, 275 - Juris Rn. 14).
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