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   VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19   

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https://dejure.org/2019,505
VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 (https://dejure.org/2019,505)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 (https://dejure.org/2019,505)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 (https://dejure.org/2019,505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • doev.de PDF

    Sitzungsausschluss eines Landtagsabgeordneten

  • Justiz Baden-Württemberg

    Ablehnung eines eA-Antrags bzgl des weiteren Ausschlusses eines Landtagsabgeordneten von mehreren Landtagssitzungen (

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Anträge der Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erfolglos

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anträge der Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erfolglos

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen zweier Landtagsabgeordneter gegen Ausschluss von Sitzungen des Landtags eingegangen

Sonstiges (2)

  • baden-wuerttemberg.de PDF (Terminmitteilung)

    Verkündung einer Entscheidung in den Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple

  • baden-wuerttemberg.de PDF (Terminmitteilung)

    Verhandlungsgliederung in den Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 366 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 77-I-10

    Ausschluss des Antragstellers von 10 Plenarsitzungen verletzt den Antragsteller

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 GR 1/19
    23 aa) Das zum Status des Abgeordneten aus Art. 27 Abs. 3 LV gehörende Anwesenheits-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht im Landtag wird durch andere Güter von Verfassungsrang begrenzt (vgl. VerfGH Sachsen, Urteil vom 3.12.2010 - Vf. 77-I-10 -, Juris Rn. 22 zur Parallelvorschrift des Art. 39 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Sachsen; Haug, in: ders., Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 2018, Art. 27 Rn. 65).

    Denn § 92 Abs. 1 Satz 4 Hs. 1 LTGO verfolgt ein legitimes, auch die schwerwiegende Beeinträchtigung rechtfertigendes Ziel (vgl. auch VerfGH Sachsen, Urteil vom 3.12.2010 - Vf. 77-I-10 -, Juris Rn. 31, 49 und Beschluss vom 22.6.2012 - Vf. 58/I-12 (e.A.) -, Juris Rn. 36 zur Parallelvorschrift in der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags).

  • StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 GR 1/19
    a) Bei der Prüfung der Begründetheit eines Antrags nach § 25 Abs. 1 VerfGHG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154 [auch abrufbar auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.11.2019 - 1 GR 58/19

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl der polizeilichen

    Bei der Prüfung dieser Anforderungen haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - VerfGH, Beschluss vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21).

    Der Antragsteller ist als Abgeordneter des 16. Landtags von Baden-Württemberg anderer Beteiligter im Sinne von Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 LV; er ist als solcher durch die Landesverfassung und die Geschäftsordnung des Landtags mit eigener Zuständigkeit ausgestattet (vgl. VerfGH, Urteil vom 22.7.2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 110).

    Die Antragsgegnerin zu 2. ist als Präsidentin des Landtags ebenfalls mit Zuständigkeiten im Sinne von Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LV ausgestattet (VerfGH, Urteil vom 22.7.2019, a. a. O.).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.03.2022 - 1 VB 156/21

    Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bzgl der Duldung des

    Bei offenem Ausgang muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. VerfGH, Beschlüsse vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21 und - 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 22; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.07.2020 - 1 GR 82/20

    Eilantrag eines Landtagsabgeordneten gegen automatischen Sitzungsausschluss für

    Das Gleiche gilt hinsichtlich der Frage, ob dem Antragsteller das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (und damit auch für das Hauptsacheverfahren) fehlt, weil sein Einspruch gegen den Ausschluss für fünf weitere Sitzungstage entgegen § 93 Abs. 1 Satz 1 LTGO nicht bis zum Beginn der nächsten Sitzung - hier der 123. Sitzung des Landtags am 25. Juni 2020 - bei der Antragsgegnerin zu 2. einging (vgl. VerfGH, Urteil vom 22.7.2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 131).

    Bei der Prüfung der Begründetheit eines Antrags nach § 25 Abs. 1 VerfGHG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - VerfGH, Beschluss vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (s. Urteil vom 22.7.2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 174 ff., vorausgehend Beschluss vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 27 ff.), die dem Antragsteller bekannt ist oder jedenfalls bekannt sein müsste, begegnet der automatische Sitzungsausschluss allenfalls in ganz außergewöhnlichen Konstellationen - eine solche liegt vorliegend offensichtlich nicht vor - verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • VerfG Hamburg, 12.01.2022 - HVerfG 1/22

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl der Benennung von

    Vor diesem Hintergrund kommt eine Auslegung ihres Antrags als lediglich auf eine vorläufige Feststellung der im Organstreitverfahren geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzung nicht in Betracht, zumal für eine solche vorläufige Feststellung im einstweiligen Anordnungsverfahren ein Rechtsschutzinteresse nicht erkennbar ist (vgl. VerfGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.1.2019, 1 GR 1/19, juris Rn. 17).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.12.2022 - 1 VB 53/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bzgl der Duldung des

    Bei offenem Ausgang muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. VerfGH, Beschluss vom 15.3.2022 - 1 VB 156/21 -, Juris Rn. 19; Beschlüsse vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21 und - 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 22).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 05.09.2022 - 1 VB 63/22

    Erfolgreicher Eilantrag auf Duldung des Betriebs einer Spielhalle -

    Bei offenem Ausgang muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. VerfGH, Beschlüsse vom 15.3.2022 - 1 VB 156/21 -, Juris Rn. 19 sowie vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21 und - 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 22; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154).
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