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   VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14   

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VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14 (https://dejure.org/2017,3475)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2017 - 36-VI-14 (https://dejure.org/2017,3475)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 36-VI-14 (https://dejure.org/2017,3475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Art. 100, Art. 101, Art. 118 Abs. 1; BayPAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5, Art. 21 Abs. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 Nr. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßnahme der polizeilichen Durchsuchung von Sachen gegen den Willen der betroffenen Person als Willkür

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    Das Verwaltungsgericht hat die vom Verfassungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 7. Februar 2006 (VerfGHE 59, 29) und vom 24. Februar 2010 (BayVBl 2011, 206) vorgenommene verfassungskonforme Auslegung der Regelungen zur Schleierfahndung (Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG) dahingehend, dass eine Durchsuchung mitgeführter Sachen eine erhöhte abstrakte Gefahr voraussetzt, ebenso zutreffend wiedergegeben, wie die Bedeutung, welche der Verfassungsgerichtshof dem Begriff der erhöhten abstrakten Gefahr beigemessen hat.

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Schleierfahndung jedoch in seiner Entscheidung vom 7. Februar 2006 (VerfGHE 59, 29) bereits inzident geprüft und - bei verfassungskonformer Auslegung - bejaht.

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vgl. VerfGH vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 21 f.; vom 16.3.2016 - Vf. 87-VI-14 - juris Rn. 9; BVerfG vom 12.1.1967 BVerfGE 21, 102/104; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 552), hier also auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Fortsetzungsfeststellungsklage des Beschwerdeführers abgewiesen wurde (dazu sogleich zu b).

    Diese Beschränkungen gelten auch mit Blick auf die Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften des § 124 Abs. 2 VwGO über die Zulassung der Berufung durch das Beschwerdegericht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VerfGH BayVBl 2015, 779 Rn. 56).

  • VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    Auf der Grundlage des Vortrags in der Verfassungsbeschwerde muss die behauptete Rechtsverletzung zumindest möglich erscheinen (VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/42 f.; vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 17).

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche Entscheidung sei unrichtig, genügt diesen Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (VerfGH vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 24 m. w. N.; vom 20.7.2016 Vf. 74-VI-15 Rn. 17).

  • VG München, 19.01.2011 - M 7 K 10.1557
    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 19. Januar 2011 Az. M 7 K 10.1557,.

    - das Urteil vom 19. Januar 2011 Az. M 7 K 10.1557, mit dem das Bayerische Verwaltungsgericht München eine hiergegen gerichtete Klage abgewiesen hat, sowie.

  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 10 ZB 11.1583

    Durchsuchung von Sachen; Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar 2014 Az. 10 ZB 11.1583.

    - den Beschluss vom 5. Februar 2014 Az. 10 ZB 11.1583, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt hat.

  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    Soweit der Beschwerdeführer hilfsweise beantragt festzustellen, dass Art. 22 PAG selbst gegen die Grundrechte verstoße, da die Norm viel zu unbestimmt sei und deshalb keine verfassungskonforme Auslegung ermögliche, steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zwar nicht entgegen, dass diese nur Handlungen oder Unterlassungen einer Behörde oder eines Gerichts, nicht aber Rechtsnormen zum Gegenstand haben kann; ist die Anwendung einer Rechtsvorschrift auf einen bestimmten Sachverhalt in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren streitig, so ist die Rechtmäßigkeit dieser Norm inzident zu überprüfen (vgl. Art. 3 Abs. 3 VfGHG), da eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Anwendung einer verfassungswidrigen Norm beruhen würde, ebenfalls (jedenfalls wegen Verstoßes gegen Art. 101 BV) verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 14 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. ; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 31, jeweils m. w. N.; vom 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. ; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 31, jeweils m. w. N.; vom 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. ; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 31, jeweils m. w. N.; vom 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14
    Der Klagebegründung lässt sich ein abweichendes, umfassenderes Klageziel nicht eindeutig entnehmen (vgl. BVerwG vom 13.1.2012 NVwZ 2012, 375 Rn. 8).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 283/65

    Anspruch auf rechtliches Gehör in der Revisionsinstanz - Verfassungsrechtliche

  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

  • VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

  • VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Der Beschwerdeführer muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; Müller, a. a. O., Art. 120 Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Versäumt ein Beschwerdeführer eine prozessuale oder tatsächliche Möglichkeit, um eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte auszuräumen, so begibt er sich dieser Rechte (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23 m. w. N.; vom 21.8.2019 - Vf. 9-VI-18 - juris Rn. 28 m. w. N.; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 2.11.2001 - 2 BvR 1098/00 - juris Rn. 12 ff.).
  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an (VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 25), hier also auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach, durch das die Klage des Beschwerdeführers abgewiesen wurde.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. August 2016 kann hingegen nicht mit Blick auf das materielle Verfahrensergebnis, sondern nur mit der Begründung angefochten werden, die Nichtzulassung des Rechtsmittels der Berufung verletze ein in der Bayerischen Verfassung gewährleistetes Grundrecht des Beschwerdeführers (VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 26).

  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann daher beim Verfassungsgerichtshof nur mit der Begründung angefochten werden, die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde verletze unter Verkennung der Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG ein in der Bayerischen Verfassung gewährleistetes Grundrecht des Beschwerdeführers (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 26).

    Er muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3; vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 3).

  • VerfGH Bayern, 01.07.2020 - 72-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an (VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 25; vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 40; vom 20.8.2018 BayVBl 2019, 82 Rn. 25), hier also auf das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht die Anfechtungsklage des Beschwerdeführers abgewiesen hat.

    Abgesehen davon, dass im Fall unterlassenen Vorbringens im fachgerichtlichen Verfahren ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip vorliegt (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23) und die Verfassungsbeschwerde insoweit auch aus diesem Grund unzulässig wäre, ist eine erstmalig im Verfassungsbeschwerdeverfahren aufgestellte Tatsachenbehauptung von vornherein ungeeignet, den Vorwurf eines Willkürverstoßes durch eine angefochtene Gerichtsentscheidung zu begründen.

    Die Beschränkung der inhaltlichen Prüfung im Verfassungsbeschwerdeverfahren darauf, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat, gilt auch hinsichtlich der Ablehnung der Berufungszulassung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 56; vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 34).

  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher insoweit auf die letzte Sachentscheidung an (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 25; vom 20.8.2018 BayVBl 2019, 82 Rn. 25; vom 1.7.2020 - Vf. 72-VI-19 - juris Rn. 27), hier also auf das Urteil des Verwaltungsgerichts.
  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Soweit der Beschwerdeführer im Schriftsatz vom 16. August 2017 unter Bezug auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof vom 2. Februar 2017 (Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 25) der Auffassung ist, dass auch die Entscheidung des Landgerichts Passau maßgeblicher Prüfungsgegenstand sei, ist das unzutreffend.
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Er muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21; vgl. auch BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3; NJW 2017, 3141 Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

    Er muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 28.1.2020 - Vf. 56- VI-18 - juris Rn. 16, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3; vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auf der Grundlage des Vortrags muss die behauptete Rechtsverletzung zumindest möglich erscheinen (VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/42 f.; vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 17; vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

  • VerfGH Bayern, 20.08.2018 - 80-VI-15

    Finanzierung des inklusionsbedingten Mehraufwands eines staatlich anerkannten

  • VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19

    Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer

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