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   VerfGH Bayern, 04.06.2003 - 4-VII-02   

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https://dejure.org/2003,22763
VerfGH Bayern, 04.06.2003 - 4-VII-02 (https://dejure.org/2003,22763)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2003 - 4-VII-02 (https://dejure.org/2003,22763)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 4-VII-02 (https://dejure.org/2003,22763)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Führen eines Professorentitels: Hinweis auf ausländische Fakultät ist erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Augsburg, 13.04.2021 - Au 8 K 20.179

    Zusatzpflicht für nicht von medizinischer Fakultät verliehene Professorentitel

    Zur Verfassungsgemäßheit sei auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2003 (Az. Vf. 4-VII-02) hinzuweisen.

    Eine solche liegt mit § 27 Abs. 6 Satz 4 BO vor, denn auch die auf gesetzlicher Grundlage erlassenen, als Satzungen zu qualifizierenden Berufsordnungen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft werden dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG gerecht (vgl. BayVerfGH, E.v. 4.6.2003 - Vf. 4-VII-02 - BayVBl. 2004, 46/48 = juris Rn. 53 zu Art. 101 BV).

    Ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG liegt somit dann nicht vor, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn die dadurch bewirkte Beschränkung der Berufsausübung dem Betroffenen zumutbar ist (BayVerfGH, E.v. 4.6.2003 - Vf. 4-VII-02 - juris Rn. 56).

    Die Vorschrift dient damit letztlich dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung (vgl. VG Oldenburg, U.v. 12.12.2000 - 12 A 3047/99 - juris Rn. 33 ff.; BayVerfGH, E.v. 4.6.2003 - Vf. 4-VII-02 - juris Rn. 57).

    Denn der Satzungsgeber musste nicht alle denkbaren Möglichkeiten und Sichtweisen berücksichtigen, sondern durfte aus Gründen der Praktikabilität eine typisierende und pauschalierende Norm erlassen (BayVerfGH, E.v. 4.6.2003 - Vf. 4-VII-02 - juris Rn. 59).

    Sie verpflichtet lediglich zur Offenlegung der tatsächlichen Verhältnisse, indem auf die Herkunft der Bezeichnung "Professor" hinzuweisen ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 4.6.2003 - Vf. 4-VII-02 - juris Rn. 54).

  • VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02

    Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheb­lich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffen­de Umstände im Nachhinein belas­tendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeit­punkt seines rechtserheblichen Ver­haltens galten (vgl. VerfGH vom 4. Juni 2003 Az. Vf. 4-VII-02 S. 11 f.; BVerfGE 97, 67/78).

    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ur­sprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere des Ver­trauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. VerfGH vom 4. Juni 2003 Az. Vf. 4-VII-02 S. 12; BVerfGE 45, 142/167 f.; 72, 200/242; 97, 67/78 f.).

  • VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03

    Erweiterung der Kampfhundeliste

    Eine unechte Rückwirkung ist verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingreift und die Bedeutung des normgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse der Betroffenen am Fortbestand des bisherigen Zustands nicht übersteigt (vgl. VerfGH 45, 157/165 f.; VerfGHE vom 4. Juni 2003 Vf. 4-VII-02 S. 13 f.).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2004 - 7-VII-02

    Mindestabstandsflächenregelung in München

    aa) Die Begrenzungen in der Prüfungsintensität, von denen der Verfassungsgerichtshof bei der Überprüfung von Landesrecht am Maßstab des Bundesrechts oder sonstigen höherrangigen Rechts ausgeht (vgl. hierzu VerfGH 50, 226/266; 51, 94/99 f.; 55, 160/166; VerfGHE vom 4. Juni 2003 Vf. 4-VII-02 S. 15), sind hier nicht zu beachten.
  • VG München, 02.04.2008 - M 16 K 07.3312

    Gleichwertigkeit eines ausländischen Professorentitels; "Professore a contratto"

    und verwies zur Begründung im wesentlichen darauf, dass der Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte vor dem Hintergrund des Art. 68 BayHSchG weiter gegeben sei, was der Bayerische Verfassungsgerichtshof in dessen Entscheidung vom 4. Juni 2003, Az. Vf 4-VII-02, bestätigt habe.

    Die Berechtigung zum Satzungserlass im Hinblick auf Berufsbezeichnungen, Titel und Grade besteht neben und unabhängig von hochschulrechtlichen Bestimmungen (BayVerfGH vom 4.6.2003, Az.: VG 4-VII-02, S. 11 UA).

  • OLG Bamberg, 25.05.2011 - 3 U 7/11

    Irreführende Werbung: Führung des "Dr."-Titels durch einen deutschen Rechtsanwalt

    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein; deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 04.06.2003 - Vf. 4-VII-02 - veröffentlicht in BayVBl. 2004, 46-49 m. w. Nachw. insb. aus der Rspr. des BVerfG).
  • VG München, 18.06.2013 - M 16 K 11.6109

    Arztrecht; Feststellungsklage; Führen der Bezeichnung "Professor"; ausländische

    Die genannten Vorschriften des HKaG stellen eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Berufsordnung der Ärzte Bayerns dar (Bay-VerfGH, E.v. 4.6.2003 - Vf. 4-VII-02 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 AL 3147/12
    Die Anerkennung seines Hochschulabschlusses in der Bundesrepublik Deutschland ist aber nicht Sache der Beklagten, denn die Beklagte hat die Anerkennung nicht abgelehnt und ist für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen in der Bundesrepublik Deutschland oder im Land Baden-Württemberg auch nach dem eigenen Vortrag des Klägers gar nicht zuständig, so dass auch die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Diplome vom Senat im vorliegenden Verfahren nicht zu prüfen ist (vgl. dazu aber BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 33/07, NJW 2009, 867, Juris Rn. 17, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2012 - OVG 10 M 33.11, Juris Rn. 15, OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2010 - L 8 LA 65/10, Juris Rn. 16, Bayerisches Verfassungsgericht v. 04.06.2003 - Vf. 4-VII-02 Juris).
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