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   VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88   

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VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88 (https://dejure.org/1990,4170)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.1990 - 74-VI-88 (https://dejure.org/1990,4170)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 1990 - 74-VI-88 (https://dejure.org/1990,4170)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 226
  • NVwZ 1992, 162 (Ls.)
  • afp 1992, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Wissenschaft und Lehre beziehen sich auf die Erarbeitung und Darstellung von Erkenntnissen (BVerfGE 5, 85/146).

    Ein von der Absicht getragenes Verhalten, ein Handeln anderer auszulösen, ist nicht Wissenschaft (Scholz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, RdNr. 93 zu Art. 5 Abs. 3; BVerfGE 5, 85/145 f.; 25, 44/63).

  • VerfGH Bayern, 07.07.1989 - 46-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Vielmehr ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur zu prüfen, ob das Gericht gegen subjektive Rechte verbürgende Normen der Bayerischen Verfassung verstoßen hat (VerfGH 42, 105/107 und ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles klar und deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. VerfGH 35, 4/5; 41, 78/80 f.; 41, 113/117; BVerfGE 47, 182/187; 51, 126/129).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles klar und deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. VerfGH 35, 4/5; 41, 78/80 f.; 41, 113/117; BVerfGE 47, 182/187; 51, 126/129).
  • VerfGH Bayern, 16.11.1973 - 2-VI-73
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Gegenüber der Anwendung von Bundesrecht kann der Verfassungsgerichtshof nur prüfen, ob das Gericht sich in willkürlicher Weise außerhalb jeder Rechtsanwendung gestellt und seiner Entscheidung deshalb in Wahrheit gar kein Recht, also auch kein Bundesrecht, zugrunde gelegt hat (VerfGH 26, 127/133; 40, 69/74; Meder, RdNr. 35 zu Art. 120).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Die planmäßige Verfolgung und Tötung von Juden in Massenvernichtungslagern während des sog. Dritten Reiches sei eine geschichtliche Tatsache (vgl. die Feststellungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 18.09.1979, NJW 1980, 45, wonach die Dokumente über die Ermordung von Millionen von Juden erdrückend seien).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Ein von der Absicht getragenes Verhalten, ein Handeln anderer auszulösen, ist nicht Wissenschaft (Scholz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, RdNr. 93 zu Art. 5 Abs. 3; BVerfGE 5, 85/145 f.; 25, 44/63).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Sie kann ergeben, daß das Recht der Meinungsäußerung zurücktreten muß, weil im konkreten Fall schutzwürdige Interessen höheren Rangs durch seine Betätigung verletzt würden (VerfGH 18, 59/73; 28, 24/40; 30, 78/89 ff.; 37, 119/124; 37, 140/144; BVerfGE 7, 198/207 ff.; 26, 186/205; 42, 163/169, Meder, RdNr. 3 zu Art. 110 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Sie kann ergeben, daß das Recht der Meinungsäußerung zurücktreten muß, weil im konkreten Fall schutzwürdige Interessen höheren Rangs durch seine Betätigung verletzt würden (VerfGH 18, 59/73; 28, 24/40; 30, 78/89 ff.; 37, 119/124; 37, 140/144; BVerfGE 7, 198/207 ff.; 26, 186/205; 42, 163/169, Meder, RdNr. 3 zu Art. 110 m. w. N.).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.11.1990 - 74-VI-88
    Sie kann ergeben, daß das Recht der Meinungsäußerung zurücktreten muß, weil im konkreten Fall schutzwürdige Interessen höheren Rangs durch seine Betätigung verletzt würden (VerfGH 18, 59/73; 28, 24/40; 30, 78/89 ff.; 37, 119/124; 37, 140/144; BVerfGE 7, 198/207 ff.; 26, 186/205; 42, 163/169, Meder, RdNr. 3 zu Art. 110 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Dieser Eingriff lässt sich nicht durch die (ungeschriebene) Schranke der allgemeinen Gesetze rechtfertigen, die bei Art. 110 Abs. 1 Satz 1 BV in gleicher Weise wie bei Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten ist (vgl. VerfGH vom 6.11.1990 VerfGHE 43, 148/154 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs unterliegt das genannte Grundrecht in gleicher Weise wie Art. 5 Abs. 1 GG der Schranke der allgemeinen Gesetze (VerfGH vom 6.11.1990 VerfGHE 43, 148/154 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Diese Bestimmungen räumen dem Beschwerdeführer keine subjektiven verfassungsmäßigen Rechte im Sinn des Art. 120 BV ein (vgl. VerfGH vom 27.9.2001 VerfGHE 54, 104/106 zu Art. 5 und 85 BV; vom 6.11.1990 VerfGHE 43, 148/152 zu Art. 96 BV).
  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Zwar stehen diese gegenüber dem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, aufgrund dessen ihnen durch das Beamtenrecht Beschränkungen in der Ausübung von Grundrechten auferlegt werden können, wenn Natur und Zweck des Dienstverhältnisses es erfordern (VerfGH vom 6.11.1990 = VerfGH 43, 148/156; Meder, RdNr. 12 zu Art. 95 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    a) Demnach ist die auf eine Verletzung der Art. 96, 97 und 117 BV gestützte Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig, weil diese Normen keine subjektiven Rechte gewährleisten (zu Art. 96 BV: VerfGH vom 6.11.1990 VerfGHE 43, 148/152; zu Art. 97 BV: VerfGH vom 17.2.1995 - Vf. 88-VI-93 - juris Rn. 14; vom 10.4.1997 - Vf. 57-VI-94 - juris Rn. 7; zu Art. 117 BV: VerfGH vom 27.1.1984 VerfGHE 37, 10/14; vom 14.6.2004 VerfGHE 57, 56/58).
  • VG Lüneburg, 22.04.2002 - 1 A 1/98

    Aufenthaltsgenehmigung in Form der Aufenthaltsbefugnis; Gewährung von Asyl unter

    Hierbei ist die durchaus ernstliche und nicht etwa nur vage Möglichkeit einer solchen Rückreise und ihrer Zumutbarkeit vom Beklagten nachzuweisen (BVerfG NJW 1992, 226).
  • VG Lüneburg, 29.05.2002 - 1 A 189/00

    Aufenthaltsbefugnis; Duldung

    Hierbei ist die durchaus ernstliche und nicht etwa nur vage Möglichkeit einer solchen Rückreise und ihrer Zumutbarkeit nachzuweisen (BVerfG NJW 1992, 226).
  • VG Lüneburg, 20.02.2002 - 1 A 135/97

    Aufenthaltsbefugnis; Härteklausel; N-Liste; Rücknahme; Vietnam

    Hierbei ist die durchaus ernstliche und nicht etwa nur vage Möglichkeit einer solchen Rückreise und ihrer Zumutbarkeit nachzuweisen (BVerfG NJW 1992, 226).
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