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   VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17   

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https://dejure.org/2017,48263
VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17 (https://dejure.org/2017,48263)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2017 - 6-VI-17 (https://dejure.org/2017,48263)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 6-VI-17 (https://dejure.org/2017,48263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

  • rewis.io

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (VerfGH vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 -juris Rn. 38).

    Soweit die Beschwerdeführerin sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 39).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 -juris Rn. 50).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 -juris Rn. 50).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

  • BGH, 13.11.2014 - IX ZR 267/13

    Stufenklage auf Mietzahlung für eine Rechtsanwaltskanzlei: Klageänderung bei

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Auf die rechtliche Begründung des Klägers kommt es nicht an (vgl. z. B. BGH vom 25.10.2012 NJW 2013, 540 Rn. 14; NJW 2015, 1093 Rn. 8).

    Bei einer auf Vertragserfüllung gestützten Klage hat das Gericht, falls es einen (wirksamen) Vertragsschluss verneint, auch gesetzliche Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung zu prüfen, soweit sie an die vermeintlich vertraglich erbrachten Leistungen anknüpfen und dasselbe Klageziel rechtfertigen; im Übergang von der vertraglichen Anspruchsgrundlage auf gesetzliche Ansprüche liegt keine Klageänderung, weil es sich um denselben Streitgegenstand handelt (BGH vom 18.7.2002 NVwZ 2002, 1535/1536; vom 13.11.2014 NJW 2015, 1093 Rn. 8; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, Einl II Rn. 31).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Der Anspruch aus § 812 BGB entsteht, wenn der Bereicherte etwas erlangt hat, 53 bei einer rechtsgrundlosen Leistung deshalb im Zeitpunkt der Zuwendung (BGH vom 18.12.2008 NJW 2009, 984 Rn. 13; vom 28.10.2014 NJW 2014, 3713 Rn. 37; Buck-Heeb in Erman, BGB, § 818 Rn. 8), bei § 816 BGB im Zeitpunkt der Verfügung ohne Rechtsgrund (Sprau in Palandt, BGB, § 818 Rn. 5).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 70/10

    Auswirkung der Beendigung eines Lizensvertrages

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Außerdem entstand durch die Zahlungen kein neuer Anspruch; lediglich dessen Inhalt änderte sich (vgl. BGH vom 19.7.2012 BGHZ 194, 136 Rn. 27).
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08

    Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Der Anspruch aus § 812 BGB entsteht, wenn der Bereicherte etwas erlangt hat, 53 bei einer rechtsgrundlosen Leistung deshalb im Zeitpunkt der Zuwendung (BGH vom 18.12.2008 NJW 2009, 984 Rn. 13; vom 28.10.2014 NJW 2014, 3713 Rn. 37; Buck-Heeb in Erman, BGB, § 818 Rn. 8), bei § 816 BGB im Zeitpunkt der Verfügung ohne Rechtsgrund (Sprau in Palandt, BGB, § 818 Rn. 5).
  • BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74

    Aufwendungsersatz des Lebensretters auf See

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Der Geschäftsführer ohne Auftrag braucht nicht in eigener Person tätig zu werden, sondern kann sich bei der Ausführung des Geschäfts seiner Leute oder sonstiger Dritter bedienen (BGH vom 25.11.1976 NJW 1977, 530; Seiler in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 677 Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2016 - 42-VI-15

    Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hinblick

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (VerfGH vom 29.6.2016 NZS 2016, 658 Rn. 20 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14

    Willkürliche Verkennung fensterrechtlicher Vorschriften

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 NStZ-RR 2014, 50 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06

    Anforderungen an die Gründe eines Berufungsurteils bei Bestätigung des

  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 8.12.2017 - Vf. 6-VI-17 - juris Rn. 35).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 8.12.2017 - Vf. 6-VI-17 - juris Rn. 35).

  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

    Von den drei angegriffenen Entscheidungen ist im Hinblick auf materielle Grundrechtsrügen maßgeblicher Prüfungsgegenstand das Berufungsurteil des Landgerichts vom 27. April 2018 (vgl. VerfGH vom 8.12.2017 - Vf. 6-VI-17 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 NStZ-RR 2014, 50 m. w. N.; vom 8.12.2017 - Vf. 6-VI-17 - juris Rn. 35).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 8.12.2017 - Vf. 6-VI-17 - juris Rn. 35).
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