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   VerfGH Bayern, 09.12.2009 - 49-III-09   

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VerfGH Bayern, 09.12.2009 - 49-III-09 (https://dejure.org/2009,43409)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2009 - 49-III-09 (https://dejure.org/2009,43409)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 49-III-09 (https://dejure.org/2009,43409)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 18.07.2006 - 9-VII-04

    5%-Klausel

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2009 - 49-III-09
    Der Antrag auf Ablehnung der der zuständigen Spruchgruppe angehörenden Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die bei der Entscheidung vom 18. Juli 2006 (VerfGH 59, 125) mitgewirkt haben, wird als unzulässig verworfen.

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 18. Juli 2006 in einem Popularklageverfahren, an dem die Antragsteller nicht beteiligt waren, festgestellt, dass die 5%-Klausel des Art. 14 Abs. 4 BV nicht gegen höherrangige Normen der Bayerischen Verfassung verstößt (VerfGH 59, 125).

  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2009 - 49-III-09
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist grundsätzlich kein geeignetes Mittel, sich gegen für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (vgl. BGH vom 29.6.2006 = NJW 2006, 2864/2866).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2009 - 49-III-09
    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit ist über das Ablehnungsgesuch in einem solchen Fall ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter zu entscheiden (VerfGH vom 27.5.1971 = VerfGH 24, 96/97; VerfGH vom 31.1.2000 = VerfGH 53, 20/21 f.; VerfGH vom 30.10.2008; vgl. auch BVerfG vom 2.11.1960 = BVerfGE 11, 343/348).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2009 - 49-III-09
    Die Beteiligung eines Verfassungsrichters an einem vorangegangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, das ähnliche Rechtsfragen zum Gegenstand hatte, kann als solche nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfG vom 2.5.2006 = NVwZ 2006, 924/925).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 32-VI-15

    Angebliche Untätigkeit nach Strafanzeigen

    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit ist über das Ablehnungsgesuch in einem solchen Fall ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter zu entscheiden (VerfGH vom 27.5.1971 VerfGHE 24, 96/97; vom 31.1.2000 VerfGHE 53, 20/21 f.; vom 30.10.2008 - Vf. 1-VII-08 - amtl. Umdruck S. 4; vom 9.12.2009 - Vf. 49-III-09 - juris Rn. 6; vom 10.10.2014 - Vf. 25-III-14 - juris Rn. 5; vgl. auch BVerfG vom 2.11.1960 BVerfGE 11, 343/348).

    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist grundsätzlich kein geeignetes Mittel, sich gegen für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (VerfGH vom 9.12.2009 - Vf. 49-III-09 - juris Rn. 7; vom 10.10.2014 - Vf. 25-III-14 - juris Rn. 6 m. w. N.).

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