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   VerfGH Bayern, 11.10.2011 - 118-VI-10   

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https://dejure.org/2011,34252
VerfGH Bayern, 11.10.2011 - 118-VI-10 (https://dejure.org/2011,34252)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2011 - 118-VI-10 (https://dejure.org/2011,34252)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 118-VI-10 (https://dejure.org/2011,34252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Kommanditgesellschaft wegen Versäumung der Verfassungsbeschwerdefrist

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auslegung einer Verfassungsbeschwerde im Namen des Komplementärs in eine solche der KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1151
  • NZG 2011, 1419
  • NZG 2012, 1419
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.10.2011 - 118-VI-10
    Eine zur Verfassungsbeschwerde berechtigende unmittelbare Betroffenheit eines Dritten, der am Ausgangsverfahren nicht beteiligt ist, ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, etwa wenn die Grundrechtsverletzung gerade im Inhalt oder in der Art der Formulierung der angefochtenen Entscheidung liegt oder wenn durch die angefochtene Entscheidung eine Rechtsposition eines am Verfahren Nichtbeteiligten unmittelbar verändert wird (BVerfG vom 6.11.1968 = BVerfGE 24, 289/295).
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.10.2011 - 118-VI-10
    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben in Antragsschriften bezüglich der Parteien oder des Verfahrensgegenstandes schaden dann nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner deutlich wird, was wirklich gemeint ist (vgl. BVerfG vom 9.8.1991 = NJW 1991, 3140).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.10.2011 - 118-VI-10
    Dies ergibt sich auch aus der von der Beschwerdeführerin angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Falschbezeichnungen des Beklagten in Kündigungsschutzklagen (BAG vom 12.2.2004 = AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969; BAG vom 1.3.2007 = NJW 2007, 2877), die auf die entsprechende Rechtsprechung der Zivilgerichte zurückzuführen ist (Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, RdNr. 7 vor § 50).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.10.2011 - 118-VI-10
    Als Gesellschafter der betroffenen Prozesspartei ist er aber nur wirtschaftlich und nicht unmittelbar betroffen, sodass ihm aus der etwaigen Verletzung von Grundrechten der Gesellschaft nicht automatisch ein Beschwerderecht erwächst (vgl. BVerfG vom 3.7.1973 = BVerfGE 35, 348/352).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.10.2011 - 118-VI-10
    Als Kommanditgesellschaft, die jedenfalls zum Zeitpunkt der Klageerhebung ihren Sitz in Bayern hatte, kann die Beschwerdeführerin selbständig mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung rügen, soweit die Grundrechte ihrem Wesen nach auf sie als Handelsgesellschaft anwendbar sind (vgl. VerfGH vom 25.3.1982 = VerfGH 35, 29/30, VerfGH vom 21.10.2008 = BayVBl 2009, 395/396; BVerfG vom 26.5.1976 = BVerfGE 42, 212/219; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 13 zu Art. 120).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

    Ist jedoch eine Parteibezeichnung in einer an ein Gericht adressierten Antragsschrift eindeutig, kommt eine Auslegung gegen diesen unmissverständlichen Wortlaut nur in Betracht, wenn sich hierfür aus dem Schriftsatz deutliche Anhaltspunkte ergeben und angesichts der jeweiligen Umstände keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten bestehen (VerfGH vom 11.10.2011 NZG 2011, 1419).

    Sie konnte daher auch nicht etwa bewirken, dass zumindest von nun an von einer fristgemäß im Namen der C.-GmbH eingereichten Verfassungsbeschwerde auszugehen wäre (vgl. VerfGH NZG 2011, 1419).

  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Sie kann sich als Prozesspartei des Ausgangsverfahrens auf das Verbot willkürlichen Handelns (Art. 118 Abs. 1 BV) und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 91 Abs. 1 BV) ebenso berufen (vgl. VerfGH vom 11.10.2011 ZIP 2012, 1151/1152; vom 17.2.2012 BayVBl 2013, 81) wie auf das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV; vgl. BVerfG vom 16.1.1957 BVerfGE 6, 45/49 f.; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 86 Rn. 8; Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 86 Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Sie kann sich als Prozesspartei des Ausgangsverfahrens auf das Verbot willkürlichen Handelns (Art. 118 Abs. 1 BV) und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 91 Abs. 1 BV) ebenso berufen (vgl. VerfGH vom 11.10.2011 ZIP 2012, 1151/1152; vom 17.2.2012 BayVBl 2013, 81; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 21) wie auf das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV; vgl. VerfGH vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 21; BVerfG vom 16.1.1957 BVerfGE 6, 45/49 f.; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 86 Rn. 8; Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 86 Rn. 3).
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