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   VerfGH Bayern, 15.04.1994 - 6-VII-92   

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VerfGH Bayern, 15.04.1994 - 6-VII-92 (https://dejure.org/1994,3681)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.04.1994 - 6-VII-92 (https://dejure.org/1994,3681)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. April 1994 - 6-VII-92 (https://dejure.org/1994,3681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Bestimmungen zur Begrenzung des Sarghöchstgewichts und der Sarggröße hinsichtlich eines Verstoßes gegen die bayerische Verfassung; Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Bestattung durch die Begrenzung des Gewichts und der Größe des Sarges; Gefahr der ...

  • postmortal.de

    Zulässigkeit der Limitierung von Größe und Gewicht von Särgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Das Grundrecht der Handlungsfreiheit, das den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich mit umfasst und auf das sich auch private Wirtschaftsunternehmen berufen können (VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/86; VerfGH vom 23.12.2004 = VerfGH 57, 175/178), steht unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt.

    bb) Eine Regelung der Berufsausübung ist zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und wenn die durch sie bewirkte Beschränkung der Berufsausübung den Betroffenen zumutbar ist (VerfGH 47, 77/86; 57, 175/179; 60, 234/248).

    Fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers kann der Verfassungsgerichtshof nur daraufhin überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH vom 5.11.1987 = VerfGH 40, 123/129; VerfGH vom 28.1.1988 = VerfGH 41, 4/9 m. w. N.; VerfGH 47, 77/83; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/219; VerfGH vom 25.06.2010 = VerfGH 63, 83/98; VerfGH vom 14.4.2011 = BayVBl 2011, 466/468).

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Das Grundrecht der Handlungsfreiheit, das den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich mit umfasst und auf das sich auch private Wirtschaftsunternehmen berufen können (VerfGH vom 15.4.1994 VerfGHE 47, 77/86; vom 23.12.2004 VerfGHE 57, 175/178), steht unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt.
  • VerfGH Bayern, 23.12.2004 - 6-VII-03

    Uneingeschränkter Leichenhauszwang verstößt gegen Bayerische Verfassung

    a) Das Grundrecht der Handlungsfreiheit umfasst den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auch auf die Betätigung privater Bestattungsunternehmen ( VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/86).

    Eine Regelung der Berufsausübung ist zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und wenn die durch sie bewirkte Beschränkung der Berufsausübung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/86; VerfGH vom 27.5.1998 = VerfGH 51, 74/84).

    In diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Berufsausübungsregelungen ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/82; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNrn. 16 f. zu Art. 3) enthalten.

    Sie hat damit nicht im übertragenen, sondern im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 7 GO ) gehandelt und speziell die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtung entsprechend deren Zweckbestimmung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten geregelt (vgl. VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/81; Klingshirn, Erl. XIII RdNrn. 23 und 25 f.).

    Danach sind der Einführung des Benutzungszwangs aufgrund von Satzungen nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO ebenso Grenzen aus dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit gesetzt, wie dies auch beim Erlass inhaltlich verwandter Verordnungen nach Art. 17 BestG der Fall ist (vgl. dazu auch VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/82, 86).

  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Er hat insoweit nur zu prüfen, ob die betreffenden gesetzgeberischen Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft und eindeutig widerlegbar sind oder ob sie der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/83; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/219; VerfGH 48, 17/23; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 5 vor Art. 60).
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Der Verfassungsgerichtshof kann fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers nur daraufhin überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH vom 5.11.1987 = VerfGH 40, 123/129; VerfGH vom 28.1.1988 = VerfGH 41, 4/9 m. w. N.; VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/83; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/219).
  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Dabei ist zu beachten, daß der Verfassungsgerichtshof fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers nur daraufhin überprüfen kann, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH 40, 123/129; 41, 4/9 m.w.N.; VerfGHE vom 15. April 1994 Vf. 6-VII-92.S. 16 f.).
  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

    Das Grundrecht der Handlungsfreiheit, das den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich mit umfasst und auf das sich auch private Wirtschaftsunternehmen berufen können (VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/86; VerfGH vom 23.12.2004 = VerfGH 57, 175/178), steht unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt.

    Fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers kann der Verfassungsgerichtshof nur daraufhin überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH vom 5.11.1987 = VerfGH 40, 123/129; VerfGH vom 28.1.1988 = VerfGH 41, 4/9 m. w. N.; VerfGH 47, 77/83; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/219).

  • VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00

    Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen

    Diese ist zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und wenn die durch sie bewirkte Beschränkung der Berufsausübung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/86; VerfGH vom 27.5.1998 = VerfGH 51, 74/84).
  • VerfGH Bayern, 23.11.2016 - 1-VII-15

    Das Erfordernis einer inländischen Erlaubnis für die Vermittlung von Pferdewetten

    Dieses Grundrecht erfasst auch den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich und die Tätigkeit privater Wirtschaftsunternehmen (VerfGH vom 15.4.1994 VerfGHE 47, 77/82; vom 23.12.2004 VerfGHE 57, 175/178).
  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen

    195 Mangels einer speziellen Grundrechtsbestimmung der Berufs- und Gewerbefreiheit in der Bayerischen Verfassung umfasst das Grundrecht der Handlungsfreiheit nach Art. 101 BV den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 15.4.1994 VerfGHE 47, 77/86; vom 23.12.2004 VerfGHE 57, 175/178; vom 18.12.2007 VerfGHE 60, 234/247; VerfGHE 66, 101/118).
  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

  • VerfGH Bayern, 30.07.2018 - 11-VIII-17

    Neuregelung der Abgeordnetenversorgung mit der Verfassung des Freistaates Bayern

  • VerfGH Bayern, 11.07.2008 - 12-VII-07

    Vorfahrpflicht bei Leichenüberführungen

  • VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 9 E 20.806

    Wiedereröffnung eines im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschlossenen

  • VG Augsburg, 12.08.2021 - Au 9 E 21.1654

    Vorläufiger Rechtsschutz, Einstweilige Anordnung, Geschlossene Veranstaltung,

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