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   VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07   

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https://dejure.org/2009,36370
VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07 (https://dejure.org/2009,36370)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2009 - 60-VI-07 (https://dejure.org/2009,36370)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 60-VI-07 (https://dejure.org/2009,36370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur Rückzahlung eines Avalkredits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Bayern, 29.09.1989 - 56-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    b) Das Oberlandesgericht hat sich auch nicht in schlechthin unvertretbarer Weise über die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 ZPO hinweggesetzt und dadurch den Beschwerdeführern willkürlich den Zugang zur Revisionsinstanz verschlossen (vgl. VerfGH vom 29.9.1989 = VerfGH 42, 122/129 f.; BVerfG vom 11.2.2008 = NJW 2008, 1938 f. jeweils m. w. N.).

    c) Nachdem das Oberlandesgericht den Zugang zum Revisionsgericht nicht in willkürlicher Weise versperrt hat, kommt auch ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters nicht in Betracht (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV; vgl. VerfGH 42, 122/129 f.), den die Beschwerdeführer ersichtlich rügen wollten.

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    c) Das Oberlandesgericht hat auch beachtet, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neues Vorbringen in der Berufungsinstanz auf jeden Fall und unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu berücksichtigen ist, wenn die gegnerische Partei es nicht bestreitet, und zwar selbst dann, wenn in der Folge eine Beweisaufnahme erforderlich wird (BGH vom 18.11.2004 = NJW 2005, 291/292 f.).

    In der von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 291) war im ersten Rechtszug von der Verjährung einer streitigen Forderung ausgegangen worden, weshalb deren materielle Berechtigung nicht mehr geprüft wurde.

  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    b) Willkür liegt auch insoweit nicht vor, als das Oberlandesgericht sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH vom 14.10.2003 = NJW 2004, 154/155) strikt an den Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG gehalten und die dort geregelte Befristung als wirksam angesehen hat.
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07

    Mangels objektiver Willkür keine Verletzung von Grundrechten durch

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    b) Das Oberlandesgericht hat sich auch nicht in schlechthin unvertretbarer Weise über die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 ZPO hinweggesetzt und dadurch den Beschwerdeführern willkürlich den Zugang zur Revisionsinstanz verschlossen (vgl. VerfGH vom 29.9.1989 = VerfGH 42, 122/129 f.; BVerfG vom 11.2.2008 = NJW 2008, 1938 f. jeweils m. w. N.).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    Mittlerweile hat auch der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. April 2008 (NJW 2008, 1865 ff.) die Vorlagefrage des Oberlandesgerichts Stuttgart dahin entschieden, dass die Befristung in § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nicht im Widerspruch zur Haustürgeschäftsrichtlinie 85/577/EWG vom 20. Dezember 1985 steht.
  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    Beispielsweise hat der Kläger in seinem Schriftsatz vom 24. Februar 2006 substantiiert ausgeführt, die Verluste der Insolvenzschuldnerin seien insbesondere auf den Verfall der Immobilienpreise in den neuen Bundesländern zurückzuführen, nicht jedoch auf eine Geschäftstätigkeit, die - im Sinn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des Genussrechtsinhabers (vgl. BGH vom 5.10.1992 = BGHZ 119, 305/330 ff.) - als kaufmännisch unseriös und verantwortungslos zu bezeichnen wäre.
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nur, wenn der Prozessbevollmächtigte der Partei erkennbar irrtümlich von der Schlüssigkeit seines Vortrags ausgeht (vgl. BGH vom 5.6.2003 = NJW 2003, 3626/3628; BGH vom 13.3.2008 = NJW 2008, 1742/1743; Greger in Zöller, RdNrn. 3 a und 6 zu § 139).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    Unberücksichtigt zu bleiben haben danach in der Berufungsinstanz insbesondere solche tatsächlichen Umstände, die in erster Instanz nicht vorgebracht wurden, obwohl sie und ihre Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (BGH vom 19.3.2004 = NJW 2004, 2152/2154).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
    Neu ist ein Vorbringen aber auch dann, wenn es im ersten Rechtszug lediglich angedeutet worden ist und erst im zweiten Rechtszug eine Substantiierung erfolgt (BGH vom 8.6.2004 = BGHZ 159, 245/251; BGH vom 21.12.2006 = NJW 2007, 1531/1532; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, RdNr. 13 zu § 531; Stöber, NJW 2005, 3601/3602).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05

    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 59/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06

    Verbraucherkreditvertrag im Haustürgeschäft zur Kapitalanlagefinanzierung:

  • VerfGH Bayern, 19.03.1993 - 6-VI-91
  • VerfGH Bayern, 23.04.1993 - 60-VI-91
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

    Zwar kann ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zuzulassen sein, wenn das erstinstanzliche Gericht es unterlassen hat, einen nach § 139 ZPO gebotenen Hinweis zu erteilen (vgl. z. B. VerfGH vom 17.2.2009 - Vf. 60-VI-07 -juris Rn. 44).
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