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   VerfGH Bayern, 17.12.1979 - 2-VII-79   

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https://dejure.org/1979,19203
VerfGH Bayern, 17.12.1979 - 2-VII-79 (https://dejure.org/1979,19203)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.1979 - 2-VII-79 (https://dejure.org/1979,19203)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 1979 - 2-VII-79 (https://dejure.org/1979,19203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeine Beurteilung - Allgemeine Beurteilung im Abgangszeugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.1979 - 2-VII-79
    Bei dieser Prüfung, ob eine willkürliche, unsachliche Ungleichbehandlung vorliegt, ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 25, 269/292; 35, 348/357; 37, 342/353).

    Wegen dieses Zusammenhangs zwischen dem Zeugnis über die Schulabschlußprüfung, dem Außenwirkung zukommt, und einer späteren Berufstätigkeit sind bei Vorschriften über den Nachweis der erworbenen Fähigkeiten durch Bestehen einer Prüfung dem normativen Gestaltungsspielraum bestimmte Grenzen gezogen (vgl. BVerfGE 37, 342/352 ff.).

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.1979 - 2-VII-79
    Regelungen dieser Art fallen daher in den Schutzbereich des Grundrechts der Berufsfreiheit als Ausfluß der Handlungsfreiheit und unterliegen dem Vorbehalt der Wahrung der Chancengleichheit nach Art. 118 Abs. 1 BV (vgl. auch BVerwGE 57, 130/137).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.1979 - 2-VII-79
    Bei dieser Prüfung, ob eine willkürliche, unsachliche Ungleichbehandlung vorliegt, ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 25, 269/292; 35, 348/357; 37, 342/353).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.1979 - 2-VII-79
    Im Ausbildungs- und Schulwesen als integrierendem Bestandteil der (künftigen) Berufsaufnahme sichert Art. 101 BV nicht nur den Zugang zur Ausbildungsstätte, sondern auch die Zulassung zur Prüfung und die Bewertung der Prüfungsleistungen als Vorstufe für eine Berufswahl (VerfGH 26, 18/25; 30, 109/119; BVerfGE 41, 251/261 ff.; vgl. Neufelder, BayVBl. 1973, 113).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.12.1979 - 2-VII-79
    Bei dieser Prüfung, ob eine willkürliche, unsachliche Ungleichbehandlung vorliegt, ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 25, 269/292; 35, 348/357; 37, 342/353).
  • VerfGH Bayern, 27.03.1980 - 4-VII-79
    d) Bereits in dieser Entscheidung und später (VerfGH 31, 181/184 mit weiteren Nachweisen) hat der Verfassungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, daß zunehmend die Forderung erhoben wird, den Gesetzesvorbehalt im Schulrecht aus Gründen des Demokratie-, Sozial- und Rechtsstaatsprinzips sowie zur Konkretisierung der Grundrechte bei allen wesentlichen Schulangelegenheiten weiter zu erstrecken, als es bisher der Fall ist (vgl. auch VerfGHE vom 17.12.1979 Vf. 2-VII-79 S. 16).
  • VG München, 21.07.2015 - M 3 K 15.1366

    Nichtzulassung zum Abitur wegen ungenügender Seminararbeit

    Aus denselben Gründen ist der Gesetzgeber auch nicht gehalten, die Einzelheiten der Leistungsbewertung für die Seminararbeit, wozu auch die Frage eines mit der Note sechs bzw. null Punkten zu bewertenden Unterschleifs zu zählen ist, im Einzelnen selbst zu regeln (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.1998 - 6 B 9/98 - juris Rn. 6 ff. zur Leistungsbewertung in einem versetzungsrelevanten Fach; BayVerfGH, E.v. 17.12.1979 - Vf. 2-VII-79 - VerfGH 32, 156/160 zur Leistungsbewertung allgemein).
  • VG Hamburg, 15.12.2016 - 1 K 2112/16

    Angabe der Fehlzeiten eines Schülers im Abschlusszeugnis einer Fachschule

    Ein solcher Vermerk berührt zwar grundrechtlich geschützte Positionen des Schülers, er stellt aber eine im Vergleich zu anderen schulischen Maßnahmen - etwa dem Schulausschluss (s. hierzu BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981, 1 BvR 640/80, juris, Rn. 56) - erheblich weniger einschneidende Maßnahme dar (OVG Saarlouis, Urt. v. 19.8.2002, 3 N 1/01, juris, Rn. 39; vgl. zur Gestaltung von Abschlusszeugnissen: BayVerfGH, Entsch. v. 17.12.1979, Vf. 2-VII-79, juris, Rn. 26).
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