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   VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05   

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VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05 (https://dejure.org/2007,7496)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2007 - 9-VII-05 (https://dejure.org/2007,7496)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 9-VII-05 (https://dejure.org/2007,7496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Vermittlung von Glücksspielen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Popularklage gegen den Lotteriestaatsvertrag (LottStV); Verfassungswidrigkeit des Lotteriestaatsvertrages wegen Eingriffs in die Berufsfreiheit; Zulässigkeit der Begrenzung der Werbemaßnahmen zur Verhinderung übermäßiger Spielanreize; Verstoß gegen ...

  • Glücksspiel & Recht

    Verfassungsmäßigkeit des Lotteriestaatsvertrages

  • verfassungsgerichtshof.de

    Vermittlung von Glücksspielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Regelungen zur gewerblichen Spielvermittlung verfassungsgemäß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Regelungen zur gewerblichen Spielvermittlung verfassungsgemäß

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224; VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/266; VerfGH vom 15.5.1997 = VerfGH 50, 76/98).

    Der Gesetzgeber wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. VerfGH 50, 226/248; VerfGH vom 24.2.1988 = VerfGH 41, 17/24 m. w. N.).

    Gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (vgl. VerfGH 50, 226/248; VerfGH vom 22.11.1990 = VerfGH 43, 165/167 f.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Der Bund hat zudem von einer möglichen (Annex)Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft), abgesehen vom Bereich des Wettens auf Pferdesportereignisse, keinen Gebrauch gemacht, sodass auch bei konkurrierender Gesetzgebung gemäß Art. 72 Abs. 1 GG von der Regelungsbefugnis der Länder auszugehen ist (vgl. BVerfG vom 28.03.2006 = BVerfGE 115, 276/304).

    Ihnen liegen mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Bekämpfung der Spielsucht (vgl. § 1 Nrn. 1 und 2 LottStV) nicht nur vernünftige Gründe des Gemeinwohls zugrunde; Gesetzeszweck ist vielmehr sogar ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel (vgl. BVerfGE 115, 276/304 ff.).

  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Dem Gesetzgeber steht bei der Beurteilung der Auswirkungen der verschiedenen Glücksspiele für den einzelnen Spieler und für die Allgemeinheit ein weiter Ermessensspielraum zu, der nicht   überschritten ist, wenn insbesondere zum Schutz der Minderjährigen der Anreiz zur Teilnahme am Glücksspiel generell gering gehalten werden soll (vgl. zur Einschätzungsprärogative des Landesgesetzgebers hinsichtlich des Gefährdungspotentials bei Glücksspielen BGH vom 8.5.2007 = WRP 2007, 970/974).

    Diese Befugnis der Mitgliedstaaten zur Schaffung eines Staatsmonopols steht im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland den einzelnen Bundesländern zu (vgl. BGH WRP 2007, 970/974).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Danach ist ein Staatsmonopol für Glücksspiele nicht ausgeschlossen (EuGH vom 6.11.2003 = NVwZ 2004, 87; EuGH vom 21.9.1999 = DVBl 2000, 211; vgl. auch EuGH vom 6.3.2007 = NJW 2007, 1515).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06

    Staatliche Lottogesellschaften dürfen gewerbliche Spielevermittler nicht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Diese Auffassung teilt das Oberlandesgericht Düsseldorf in der auf die Beschwerde der Blockgesellschafter ergangenen Entscheidung (Beschluss vom 8.6.2007 Az. VI-Kart 15/06).
  • VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02

    Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Art. 101 BV verbürgt daher nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt auch dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheits- oder Berufssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (VerfGH vom 29.5.2006 = VerfGH 59, 80/94; VerfGH vom 14.11.2003 = VerfGH 56, 148/167 f.).
  • VerfGH Bayern, 29.05.2006 - 10-VII-04

    Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Art. 101 BV verbürgt daher nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt auch dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheits- oder Berufssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (VerfGH vom 29.5.2006 = VerfGH 59, 80/94; VerfGH vom 14.11.2003 = VerfGH 56, 148/167 f.).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Vorschriften über die Berufsausübung können zwar wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl beurteilt werden, wenn die betreffenden Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf auszuüben (BVerfG vom 17.10.1984 = BVerfGE 68, 155/170 f.).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    Danach ist ein Staatsmonopol für Glücksspiele nicht ausgeschlossen (EuGH vom 6.11.2003 = NVwZ 2004, 87; EuGH vom 21.9.1999 = DVBl 2000, 211; vgl. auch EuGH vom 6.3.2007 = NJW 2007, 1515).
  • VerfGH Bayern, 15.04.1994 - 6-VII-92

    Überprüfung der Bestimmungen zur Begrenzung des Sarghöchstgewichts und der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
    a) Das Grundrecht der Handlungsfreiheit, das den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich mit umfasst und auf das sich auch private Wirtschaftsunternehmen berufen können (VerfGH vom 23.12.2004 = 57, 175/178; VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/86), steht unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt.
  • VerfGH Bayern, 27.03.1992 - 8-VII-89
  • VerfGH Bayern, 13.05.1986 - 10-VII-85

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 15.12.2005 - 8-VII-04
  • VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04

    Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide

  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

  • VerfGH Bayern, 12.03.1986 - 23-VII-84
  • VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 22.11.1990 - 34-VI-88
  • VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00

    Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß

  • VerfGH Bayern, 06.07.1978 - 10-VII-76
  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Dazu zählt der Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in seinem Art. 1 den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den angegriffenen Bestimmungen enthält; denn durch Zustimmungsbeschlüsse nach Art. 72 Abs. 2 BV werden Staatsverträge in bayerisches Landesrecht umgesetzt (VerfGH vom 6.7.1978 VerfGHE 31, 158/161; vom 25.5.2007 VerfGHE 60, 131/139; vom 18.12.2007 VerfGHE 60, 234/243 f.; vom 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. - juris Rn. 68).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2007 (VerfGHE 60, 234 ff.), wonach dem Landesgesetzgeber bei der Beurteilung der Auswirkungen der verschiedenen Glücksspiele auf den einzelnen Spieler und auf die Allgemeinheit ein weiter Ermessensspielraum zustehe, sei nicht mehr einschlägig.

    a) Dazu zählt der Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der in Art. 1 den Glücksspielstaatsvertrag mit den von den Antragstellern angegriffenen Bestimmungen enthält; denn durch Zustimmungsbeschlüsse nach Art. 72 Abs. 2 BV werden Staatsverträge in bayerisches Landesrecht umgesetzt (VerfGH vom 6.7.1978 VerfGHE 31, 158/161; vom 25.5.2007 VerfGHE 60, 131/139; vom 18.12.2007 VerfGHE 60, 234/243 f.; vom 28.6.2013 BayVBl 2014, 333; vom 15.5.2014 BayVBl 2014, 688/689).

    Art. 101 BV verbürgt nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt auch dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheits- oder Berufssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (VerfGH vom 29.5.2006 VerfGHE 59, 80/94; VerfGHE 60, 234/247).

    Unabhängig davon durfte der Gesetzgeber im Rahmen seiner insoweit bestehenden Einschätzungsprärogative (vgl. VerfGHE 60, 234/246) das totale Fernseh- und Internetwerbeverbot für Geldautomaten- und Casinospiele vor allem deshalb für angezeigt halten, weil diese Glücksspielformen - auch im Vergleich zu Lotterien und Sportwetten - nach bisher gewonnenen Erkenntnissen ein besonders hohes Suchtpotenzial aufweisen (LT-Drs. 16/11995 S. 20, 30; Hecker/Ruttig in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 5 GlüStV Rn. 65).

    Angesichts der Vielfalt der für Spielhallen in Betracht kommenden optischen Gestaltungselemente waren eindeutigere normative Vorgaben als die in § 26 Abs. 1 GlüStV enthaltenen kaum möglich und daher nach dem Bestimmtheitsgrundsatz jedenfalls nicht zwingend geboten (vgl. VerfGHE 60, 234/247).

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Hierzu zählen auch die Zustimmungsbeschlüsse des Bayerischen Landtags zu Staatsverträgen nach Art. 72 Abs. 2 BV (VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/243 f.).

    Art. 101 BV verbürgt nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt auch dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheits- oder Berufssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (VerfGH vom 14.11.2003 = VerfGH 56, 148/167 f.; VerfGH vom 29.5.2006 = VerfGH 59, 80/94; VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247).

    Vorschriften über die Berufsausübung können wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen zwar als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl beurteilt werden, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf auszuüben (VerfGH 60, 234/247 f.; BVerfG vom 17.10.1984 = BVerfGE 68, 155/170 f.).

    Der Verfassungsgerichtshof hält daran fest, dass der Gesetzgeber vor allem mit der von ihm beabsichtigten Verhinderung und Bekämpfung der Spielsucht (§ 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV) nicht nur vernünftige Gründe des Gemeinwohls für sich in Anspruch nehmen kann, sondern damit sogar ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel verfolgt (VerfGH 60, 234/248), das selbst objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen könnte (BVerfG vom 28.3.2006 = BVerfGE 115, 276/304 ff.; BVerfG vom 14.10.2008 = NVwZ 2008, 1338/1340).

  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    aa) Dieser Gedanke wird aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 Satz 1 BV) abgeleitet (VerfGH vom 28.11.2007 = VerfGH 60, 184/223, 227, 233; VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/245 f.; VerfGH vom 22.9.2008 = VerfGH 61, 214/220 f.; VerfGH vom 4.3.2009 = BayVBl 2009, 657/658; VerfGH vom 15.12.2009 = VerfGH 62, 235/244 f.; BVerfG vom 18.7.2005 = BVerfGE 113, 167/233; BVerfG vom 7.11.2006 = BVerfGE 117, 1/28 f., 31, 64; BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/362; BVerfG vom 9.12.2008 = BVerfGE 122, 210/231; Leibholz/Rinck, GG, RdNrn.
  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    Die durch Art. 101 BV garantierte Handlungsfreiheit, auf die sich auch private Wirtschaftsunternehmen berufen können, erstreckt sich auf den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247; VerfGH vom 14.4.2011 = BayVBl 2011, 466/468).

    Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass eine Betätigung allein in diesem Segment rettungsdienstlicher Leistungen zur Schaffung einer dauerhaften Lebensgrundlage geeignet ist (vgl. VerfGH 60, 234/247 f.; BVerfG vom 17.10.1984 = BVerfGE 68, 155/170 f.).

  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

    Da das Amtsgericht und das Landgericht bei der Auslegung und Anwendung von Bundesrecht, wie ausgeführt, nicht gegen Art. 118 Abs. 1 BV verstoßen haben, kommt eine Verletzung sonstiger Grundrechte der Bayerischen Verfassung - hier der Berufsfreiheit, die durch Art. 101 BV gewährleistet wird (VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 106 Abs. 3 BV) und der Eigentumsgarantie (Art. 103 Abs. 1 BV) - nicht in Betracht (VerfGH 58, 37/44; 58, 50/55 f.).
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Art. 101 BV verbürgt daher nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt auch dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheitssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.5.2006 = VerfGH 59, 80/93 f.; VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247; VerfGH 61, 130/137).
  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Art. 101 BV verbürgt daher nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt auch dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheits- oder Berufssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsvorschrift des bayerischen Landesrechts kann danach von jedermann beim Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden, wobei die Partei- und Prozessfähigkeit des Antragstellers vorausgesetzt wird (VerfGH vom 18.12.2007 VerfGHE 60, 234/244).
  • VerfGH Bayern, 15.12.2009 - 6-VII-09

    Grenzgaragen

    Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV oder gegen Art. 118 Abs. 1 BV unter dem Gesichtspunkt der Systemgerechtigkeit und der Widerspruchsfreiheit von Normen (vgl. VerfGH vom 17.8.1978 = VerfGH 31, 198/206; VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/245; VerfGH vom 22.9.2008 = BayVBl 2009, 12; VerfGH vom 4.3.2009) liegt nicht vor.
  • VerfGH Bayern, 12.06.2017 - 4-VII-13

    Erfolglose Popularklagen gegen die glücksspielrechtlichen Einschränkungen für

  • VerfGH Bayern, 29.06.2018 - 4-VII-13

    Unzulässige Popularklagen gegen Bestimmungen zum Mindestabstand zwischen

  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen

  • VerfGH Bayern, 23.11.2016 - 1-VII-15

    Das Erfordernis einer inländischen Erlaubnis für die Vermittlung von Pferdewetten

  • VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15

    Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur

  • VerfGH Bayern, 10.06.2021 - 25-VII-21

    Einsetzung des Ferienausschusses als "Notparlament"

  • VerfGH Bayern, 12.07.2013 - 9-VII-12

    Höchstaltersgrenze für Hochschulzugang und Berufsfreiheit

  • VerfGH Bayern, 11.11.2015 - 2-VII-15

    Popularklage gegen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns

  • VerfGH Bayern, 29.10.2012 - 6-VII-12

    Unzulässige Popularklage

  • VerfGH Bayern, 02.07.2008 - 77-VI-07

    Pflichtbeiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung

  • LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07

    Wettbewerbsverstoß im Bereich des Glücksspiels: Nichtmitteilung des

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