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   VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12   

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https://dejure.org/2013,8457
VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12 (https://dejure.org/2013,8457)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2013 - 3-VII-12 (https://dejure.org/2013,8457)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2013 - 3-VII-12 (https://dejure.org/2013,8457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit einer gesonderten Umlage von Investitionsaufwendungen auf die Benutzer von Pflegeeinrichtungen i.R.d. Deckung der Aufwendungen durch Zuwendungen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
    Selbst öffentliche Mittel, die einem Wohlfahrtsverband zur allgemeinen Aufgabenerfüllung und nicht zielgerichtet zur Förderung von Pflegeeinrichtungen zugewiesen werden, können als Eigenmittel bei der Finanzierung einer Pflegeeinrichtung verwendet werden (vgl. BSG vom 10.3.2011 = BSGE 108, 14 ff. zur Verwendung von Finanzhilfen aus der Konzessionsabgabe nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen).
  • VerfGH Bayern, 14.02.1995 - 6-VII-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
    Davon zu unterscheiden ist das allgemeine Willkürverbot, das der Durchsetzung der materiellen Gerechtigkeit auch dort dient, wo es nicht um die Beurteilung konkreter Vergleichspaare oder die ausnahmslose Einhaltung eines einheitlichen Regelungssystems geht (vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 f.; VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/228).
  • VerfGH Bayern, 26.10.2004 - 15-VII-01

    Führungspositionen auf Zeit im Beamtenrecht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
    Der bayerische Normgeber, der aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig wird, setzt bayerisches Landesrecht und bleibt in Bereichen, in denen das Bundesrecht ihm Entscheidungsfreiheit belässt, an die Bayerische Verfassung gebunden (vgl. VerfGH vom 10.2.1983 = VerfGH 36, 1/7; VerfGH vom 26.10.2004 = VerfGH 57, 129/135).
  • VerfGH Bayern, 25.01.2006 - 14-VII-02

    Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV kann außerdem erst dann angenommen werden, wenn der Widerspruch zum Bundesrecht nicht nur offensichtlich zutage tritt, sondern auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.4.2002 = VerfGH 55, 57/64; VerfGH vom 25.1.2006 = VerfGH 59, 1/17; VerfGH 61, 1/4).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
    Davon zu unterscheiden ist das allgemeine Willkürverbot, das der Durchsetzung der materiellen Gerechtigkeit auch dort dient, wo es nicht um die Beurteilung konkreter Vergleichspaare oder die ausnahmslose Einhaltung eines einheitlichen Regelungssystems geht (vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 f.; VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/228).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
    Denn in die Umlage können wegen ihrer Ausgleichsfunktion ausschließlich bereits beim Einrichtungsträger angefallene Kosten eingestellt werden (vgl. BSG vom 8.9.2011 = BSGE 109, 96 ff.).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 6/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
    Der Refinanzierungsmöglichkeit bei den Pflegebedürftigen nach § 82 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB XI bedarf es nur, soweit die vom Einrichtungsträger beschafften Anlagegüter durch ihren Gebrauch einen Wertverlust erleiden und dem Träger deshalb ein auch handelsrechtlich beachtlicher Aufwand entsteht, der ohne Umlagemöglichkeit vom Einrichtungsträger selbst getragen werden müsste (vgl. BSG vom 8.9.2011 = BSGE 109, 86 ff.).
  • VerfGH Bayern, 18.04.2002 - 11-VII-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV kann außerdem erst dann angenommen werden, wenn der Widerspruch zum Bundesrecht nicht nur offensichtlich zutage tritt, sondern auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.4.2002 = VerfGH 55, 57/64; VerfGH vom 25.1.2006 = VerfGH 59, 1/17; VerfGH 61, 1/4).
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 P 4/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeeinrichtung - gesonderte Berechnung

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) wies eine dort vom Kläger angestrengte landesrechtliche Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der genannten Vorschrift ab, weil sie nicht gegen bayerisches Verfassungsrecht verstoße (Entscheidung vom 19.4.2013 - VF.3-VII-12) .

    Zu dieser landesrechtlichen Bestimmung hat das LSG - anknüpfend an die Rechtsprechung des BayVerfGH (Entscheidung vom 19.4.2013 - VF.3-VII-12) - entschieden, dass die bayerische Staatsregierung nach Art. 79 Nr. 2 des bayerischen Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG idF vom 8.12.2006, GVBl 942, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016, GVBl 335) gemessen am bayerischen Gesetzes- und Landesverfassungsrecht befugt war, das Nähere zur gesonderten Berechnung nicht gedeckter betriebsnotwendiger Aufwendungen im Sinne des § 82 Abs. 2 Nr. 1 und 3 SGB XI, insbesondere zu Art, Höhe und Laufzeit sowie die Verteilung auf die Pflegebedürftigen durch Rechtsverordnung in der vorgenommenen Weise zu regeln.

    Die landesrechtliche Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die bayerische Staatsregierung und die dann - wie oben abgehandelt - durch § 74 AVSG erfolgten Regelungen hat der BayVerfGH in seiner Entscheidung vom 19.4.2013 - VF.3-VII-12 - gemessen am bayerischen Landesverfassungsrecht für beanstandungsfrei erachtet.

  • LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14

    Zustimmung gem. § 82 Abs. 3 SGB XI

    Mit Entscheidung vom 19.04.2013 (Vf. 3-VII-12) wies der BayVerfGH den Antrag als unbegründet ab.

    Der Senat folgt insoweit dem BayVerfGH, welcher in seiner Entscheidung vom 19.04.2013 (Vf. 3-VII-12) ausführt, es spräche viel dafür, dass der Landesgesetzgeber über den Wortlaut des § 82 Abs. 3 S.1 SGB XI hinaus die Umlage betriebsnotwendiger Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen auch dann ausschließen darf, wenn die Pflegeeinrichtungen abschreibungsfähige Anlagegüter mit unentgeltlichen Zuwendungen Dritter finanzieren.

  • VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.979

    Zuwendung; Eigenanteil; Eigenmittel

    Der Zuschuss konnte damit nicht als allgemein zur freien Verfügung überlassene unentgeltliche Zuwendung eines Dritten ohne Zweckbindung angesehen werden, der zu den Eigenmitteln einer geförderten Organisation gehören kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 19.4.2013 - Vf. 3-VII-12 - juris; dort Rn. 48).
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