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   VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06   

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VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06 (https://dejure.org/2007,7729)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2007 - 6-V-06 (https://dejure.org/2007,7729)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 6-V-06 (https://dejure.org/2007,7729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Landeserziehungsgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung eines Anspruchs auf die Gewährung von Landeserziehungsgeld auf Deutsche und Angehörige eines privilegierten ausländischen Staates als verfassungsgemäße Regelung; Bestehen eines weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers im Bereich der gewährenden ...

  • verfassungsgerichtshof.de

    Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayLErzGG
    Landeserziehungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 647 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    Der finanzpolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Gewährung eines Landeserziehungsgeldes sei auch nicht durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG in der Fassung vom 21. Dezember 1993 ergangenen Entscheidung vom 6. Juli 2004 (BVerfGE 111, 160) eingeschränkt.

    Dabei müssen Ungleichheit und rechtfertigender Grund sich aus der Zweckrichtung des Gesetzes selbst ergeben und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfG vom 26.1.1993 = BVerfGE 88, 87/96 f.; BVerfGE 111, 160/171; vgl. auch Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 12 zu Art. 118).

    Das Landeserziehungsgeld stellt damit - anders als das Kindergeld, über das das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 6. Juli 2004 (BVerfGE 111, 160/172 f.) allein entschieden hat, - keine Leistung dar, zu deren Gewährung der Gesetzgeber im Rahmen des Familienlastenausgleichs und wegen der Sicherung des Existenzminimums des Kindes verpflichtet wäre.

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    Ob eine Regelung dem allgemeinen Gleichheitssatz entspreche, hänge unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 3 Abs. 1 GG aufgestellten Auslegungsgrundsätze, die dieses insbesondere in einem der Vorlage vergleichbaren Fall (BVerfG vom 6.7.2004 = BVerfGE 111, 176) noch weiter präzisiert habe, davon ab, ob für die getroffene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestanden, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen konnten.

    Eine Eingrenzung des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers durch die vom Sozialgericht herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (BVerfGE 111, 176) sei nicht geboten.

    Das Bundesverfassungsgericht verwirft auch in seiner Entscheidung vom 6. Juli 2004 (BVerfGE 111, 176) eine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit nicht, sondern stellt (nur) fest, dass das (Bundes-)Er­ziehungsgeld unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers gewährt wird, die im Gesetz vorgesehene Differenzierung nach dem ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus aber nicht gerechtfertigt ist.

  • VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00

    Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    Das Gericht hat sich mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und in Literatur und Rechtsprechung entwickelte Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Vorschrift von Bedeutung sind (VerfGH vom 29.6.1989 = VerfGH 42, 98/101 f.; VerfGH vom 28.11.1990 = VerfGH 43, 182/184 f.; VerfGH vom 8.11.2002 = VerfGH 55, 143/151).

    Hält der Verfassungsgerichtshof die vorgelegte Norm für verfassungswidrig, müsste das Sozialgericht das Verfahren bis zu einer neuen gesetzgeberischen Entscheidung über Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayLErzGG 1995 aussetzen (VerfGH 55, 143/152).

    Der Verfassungsgerichtshof hat die im Vorlagebeschluss des Sozialgerichts München gestellte Frage nicht nur unter den in der Vorlage angeführten, sondern unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. VerfGH 55, 143/153).

  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1931/96

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes oder des Rechtsstaatsprinzips durch

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    Dieser weite Gestaltungsspielraum steht dem Gesetzgeber nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs jedenfalls im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit grundsätzlich zu (vgl. VerfGH 57, 156/158; BVerfG vom 26.4.1988 = BVerfGE 78, 104/121; BVerfG vom 14.3.2001 Az. 1 BvR 1931/96).

    Die Zugehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder zu einem Drittland, gegenüber dessen Staatsangehörigen aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags ein Gleichbehandlungsgebot besteht, stellt vielmehr ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal dar (BVerfG vom 14.3.2001 Az. 1 BvR 1931/96).

  • VerfGH Bayern, 28.10.2004 - 8-VII-03
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    Es bleibt vielmehr seinem Ermessen überlassen zu entscheiden, in welcher Weise dem allgemeinen Gedanken der Angemessenheit, Billigkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen ist; der Verfassungsgerichtshof kann nicht seine eigenen Abwägungen und Überlegungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.4.2002 = VerfGH 55, 57/60 f.; VerfGH vom 28.10.2004 = VerfGH 57, 156/158; VerfGH vom 12.12.2005 = VerfGH 58, 271/274 f.).

    Dieser weite Gestaltungsspielraum steht dem Gesetzgeber nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs jedenfalls im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit grundsätzlich zu (vgl. VerfGH 57, 156/158; BVerfG vom 26.4.1988 = BVerfGE 78, 104/121; BVerfG vom 14.3.2001 Az. 1 BvR 1931/96).

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe es in einem Urteil vom 18. Dezember 1992 (BVerwGE 91, 327) für sachlich vertretbar gehalten, das Landeserziehungsgeld nur deutschen und sonstigen EG-Staatsangehörigen zu gewähren; die Entscheidung sei Ausfluss der haushaltsrechtlichen Gestaltungsfreiheit des Landes.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Entscheidung eines Landesgesetzgebers, Landeserziehungsgeld als familienpolitische Sozialleistung nach Maßgabe der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel nur deutschen und sonstigen EG-Staatsange­hörigen zu gewähren, sachlich vertretbar und Ausfluss der haushaltsrechtlichen Gestaltungsfreiheit des Landes ist (BVerwG vom 18.12.1992 = BVerwGE 91, 327/329; vgl. dazu den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.1995 Az. 2 BvR 368/93).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    Strengere Anforderungen stellt das Bundesverfassungsgericht auch im Bereich der Leistungsgewährung allerdings unter anderem dann, wenn sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG vom 29.10.2002 = BVerfGE 106, 166/176).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    c) Ob im Übrigen der von der Staatsregierung in ihrer Stellungnahme angeführte Gesichtspunkt der Gegenseitigkeit einen sachlichen Differenzierungsgrund darstellen könnte (vgl. BVerfG vom 23.3.1971 = BVerfGE 30, 409/413; BVerfG vom 17.1.1991 = NVwZ 1991, 661), bedarf keiner weiteren Prüfung.
  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 7 PrStHG - Gegenseitigkeitsverbürgung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    c) Ob im Übrigen der von der Staatsregierung in ihrer Stellungnahme angeführte Gesichtspunkt der Gegenseitigkeit einen sachlichen Differenzierungsgrund darstellen könnte (vgl. BVerfG vom 23.3.1971 = BVerfGE 30, 409/413; BVerfG vom 17.1.1991 = NVwZ 1991, 661), bedarf keiner weiteren Prüfung.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
    Dieser weite Gestaltungsspielraum steht dem Gesetzgeber nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs jedenfalls im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit grundsätzlich zu (vgl. VerfGH 57, 156/158; BVerfG vom 26.4.1988 = BVerfGE 78, 104/121; BVerfG vom 14.3.2001 Az. 1 BvR 1931/96).
  • VerfGH Bayern, 04.08.1992 - 3-VII-91

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Bayrischen Personalvertretungsgesetzes, weil

  • BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R

    Bundeserziehungsgeld - Erziehungsgeld - Ausländer - Staatsangehörigkeit -

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG - 2 BvR 368/93 (anhängig)
  • VerfGH Bayern, 18.04.2002 - 11-VII-00
  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.2003 - 9 S 2805/03

    Fürsorgerechtliche Gleichbehandlung ausländischer Flüchtlinge

  • VerfGH Bayern, 28.11.1990 - 9-V-89
  • VerfGH Bayern, 29.06.1989 - 3-V-88
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied, die vorgelegte Regelung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes sei mit der bayerischen Verfassung vereinbar (BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - Vf. 6-V-06 -, juris).
  • VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge

    Es bleibt vielmehr seinem Ermessen überlassen zu entscheiden, in welcher Weise dem allgemeinen Gedanken der Angemessenheit, Billigkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen ist; der Verfassungsgerichtshof kann nicht seine eigenen Abwägungen und Überlegungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.7.2007 = VerfGH 60, 151/155 f. m. w. N.).

    Die Zugehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder zu einem Drittland, gegenüber dessen Staatsangehörigen aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags ein Gleichbehandlungsgebot besteht, stellt ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal bei der Gewährung sozialer Leistungen dar (vgl. VerfGH 60, 151/157).

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 20/12 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger - Nichtigkeit des

    Das LSG hat beide Berufungsverfahren mit Beschlüssen vom 3.8.2006 (L 9 EG 1/01) und 4.10.2006 (L 9 EG 1/06) jeweils bis zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (BayVerfGH) in dem Verfahren Vf 6-V-06 ausgesetzt.

    Nachdem der BayVerfGH am 19.7.2007 (BayVerfGE 60, 151) entschieden hatte, dass Art. 1 Abs. 1 Nr. 5 BayLErzGG idF der Bekanntmachung vom 16.11.1995 - BayLErzGG 1995 - (BayGVBl S 818) mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sei, hat das LSG im Termin zur mündlichen Verhandlung am 10.11.2010 beide Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Az L 12 EG 80/07 verbunden.

    Nach der Entscheidung des BayVerfGH vom 19.7.2007 (Vf 6-V-06) sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nach Art. 1 Abs. 1 S 1 Nr. 5 BayLErzGG 1995 nur Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den EWR, nicht aber sonstige Ausländer einen Anspruch auf LErzg hätten.

  • LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 BL 10/17

    Anspruch auf Blindengeld gemäß dem Bayerischen Blindengeldgesetz - Übereinkommen

    Gleiches gilt für die Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die inhaltsgleiche Verbürgung (vgl. z.B. die Entscheidung des VfGH vom 19.07.2007 - Vf.6-V-06) des Art. 118 Abs. 1 Satz 1 BV.
  • VerfGH Bayern, 23.02.2010 - 12-VII-09

    Überprüfung eines Bebauungsplans

    Es bleibt vielmehr seinem Ermessen überlassen zu entscheiden, in welcher Weise dem allgemeinen Gedanken der Angemessenheit, Billigkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen ist; der Verfassungsgerichtshof kann nicht seine eigenen Abwägungen und Überlegungen an die Stelle derjenigen des Normgebers setzen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.7.2007 = VerfGH 60, 151/155 f. m. w. N.; VerfGH vom 28.5.2009 = BayVBl 2009, 593/598).
  • LSG Bayern, 10.11.2010 - L 12 EG 80/07

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger -

    Nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 19. Juli 2007 (VF 6-V-06), in dem es um den Anspruch einer polnischen Staatsangehörigen auf Bayerisches Landeserziehungsgeld für ein im Jahr 2000 geborenes Kind ging, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayLErzGG 1995 nur Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, nicht aber sonstige Ausländer einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld haben.
  • VG Augsburg, 31.07.2012 - Au 3 K 11.1400

    Pflegedienst; Investitionsförderung; Fachkraftquote

    Wirkt sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung anderer grundrechtlich garantierter Freiheiten nachteilig aus, so müssen Ungleichheiten und diese rechtfertigende Gründe in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BayVerfGH vom 19.7.2007 VerfGH 60, 151/156).
  • VG Berlin, 22.08.2008 - 12 A 280.07

    Voraussetzungen für die Gewährung von Begrüßungsgeld für Studierende

    Das Gericht kann nicht seine eigenen Abwägungen und Überlegungen an die Stelle des Beklagten setzen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - Vf. 6-V-06, BayVBl. 2008, 18).
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