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   VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09   

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https://dejure.org/2010,39058
VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09 (https://dejure.org/2010,39058)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2010 - 118-VI-09 (https://dejure.org/2010,39058)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 118-VI-09 (https://dejure.org/2010,39058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage verneint wurden - keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör, des Willkürverbots ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09
    Ein Fall der Haftung des Mitglieds einer Unternehmensgruppe, die kein Rechtssubjekt sei, sondern sich aus einer Mehrheit von Personen im Rechtssinn zusammensetze, für eine Erklärung der Unternehmensgruppe, mit der eine vertragsmäßige Beratung übernommen werde (BGH vom 15.6.2000 = NJW 2000, 3275), liege nicht vor, weil eine solche Erklärung nicht abgegeben worden sei.

    Da das Oberlandesgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung des Mitglieds einer Unternehmensgruppe (Urteil vom 15.6.2000 = NJW 2000, 3275 und Beschluss vom 28.11.2007 Az. III ZR 214/06) auf den Beklagten nicht angewendet habe, hätte es zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zulassen müssen.

    24 a) Das Urteil des Oberlandesgerichts weicht entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung des Mitglieds einer Unternehmensgruppe ab, die sich auf die Frage bezieht, ob und gegebenenfalls welchem Mitglied einer Unternehmensgruppe eine rechtsgeschäftliche Erklärung eines Vertreters der Unternehmensgruppe zuzurechnen ist (BGH vom 15.6.2000 = NJW 2000, 3275; BGH vom 28.11.2007 Az. III ZR 214/06).

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09
    Da das Oberlandesgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung des Mitglieds einer Unternehmensgruppe (Urteil vom 15.6.2000 = NJW 2000, 3275 und Beschluss vom 28.11.2007 Az. III ZR 214/06) auf den Beklagten nicht angewendet habe, hätte es zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zulassen müssen.

    24 a) Das Urteil des Oberlandesgerichts weicht entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung des Mitglieds einer Unternehmensgruppe ab, die sich auf die Frage bezieht, ob und gegebenenfalls welchem Mitglied einer Unternehmensgruppe eine rechtsgeschäftliche Erklärung eines Vertreters der Unternehmensgruppe zuzurechnen ist (BGH vom 15.6.2000 = NJW 2000, 3275; BGH vom 28.11.2007 Az. III ZR 214/06).

  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09
    Hat sich das Fachgericht in seiner Entscheidung mit einem Beweisantrag auseinandergesetzt oder wird auf andere Weise erkennbar, dass es sich mit dem Antrag befasst hat, so hat der Verfassungsgerichtshof teilweise angenommen, dass allenfalls einfaches Prozessrecht verletzt sein kann, unter Umständen auch das Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV, nicht aber das Recht auf rechtliches Gehör (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/110 m. w. N.; Wolff in Lindner/Möstl/ Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 38 zu Art. 91).

    Welcher Ansatz der Überprüfung zu wählen ist, kann hier dahinstehen, weil sich ein Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV auch dann nicht ergibt, wenn die Prüfung von der Frage ausgeht, ob das Gericht im angegriffenen Beschluss das einfachrechtliche Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hat, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (vgl. VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 14.9.2006; VerfGH vom 6.4.2010).

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Das Übergehen von Beweisantritten könnte eine Gehörsverletzung vielmehr nur begründen, wenn die Beweisantritte nach der rechtlichen Lösung des Fachgerichts entscheidungserheblich gewesen wären, wobei es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob die Lösung des Gerichts auf einfachrechtlich zutreffenden Erwägungen beruht (VerfGH vom 19.7.2010 - Vf. 118-VI-09 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

    Die von der Beschwerdeführerin für diese Ansicht herangezogene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 2010 (Vf. 118-VI-09 - juris Rn. 26 f.) betrifft einen anderen Fall.
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