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   VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15   

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https://dejure.org/2016,47564
VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15 (https://dejure.org/2016,47564)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2016 - 43-VI-15 (https://dejure.org/2016,47564)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 43-VI-15 (https://dejure.org/2016,47564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Willkürverbots; Rechtsschutzinteresse für eine (Vollstreckungsabwehr-) Klage; Änderung der Streitwertfestsetzung

  • rewis.io

    Annahme eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für eine Vollstreckungsabwehrklage nicht willkürlich

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise zum Verhältnis von Kostenfestsetzungsverfahren und einer Klage auf Schadensersatz entschieden, ein Rechtsschutzinteresse für ein klageweises Vorgehen sei grundsätzlich zu verneinen, soweit das Kostenfestsetzungsverfahren noch nicht ausgeschöpft sei, weil der Weg über dieses Verfahren regelmäßig weniger aufwendig sei (BGH vom 6.11.1979 BGHZ 75, 230, 235; vom 24.4.1990 BGHZ 111, 168/171).

    Der Einwand der Beschwerdeführerin, diese Kommentarstellen und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. April 1990 (BGHZ 111, 168) hätten mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht das Geringste zu tun, geht fehl.

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV {ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016-Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Über den weiteren Bestand des titulierten Anspruchs wird auf eine Vollstreckungsabwehrklage hin nicht entschieden (BGH vom 24.10.1956 BGHZ 22, 54/56; vom 5.3.2009 NJW 2009, 1671 Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV {ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016-Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771; BVerfG vom 8.7.1997 BVerfGE 96, 189/203).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise zum Verhältnis von Kostenfestsetzungsverfahren und einer Klage auf Schadensersatz entschieden, ein Rechtsschutzinteresse für ein klageweises Vorgehen sei grundsätzlich zu verneinen, soweit das Kostenfestsetzungsverfahren noch nicht ausgeschöpft sei, weil der Weg über dieses Verfahren regelmäßig weniger aufwendig sei (BGH vom 6.11.1979 BGHZ 75, 230, 235; vom 24.4.1990 BGHZ 111, 168/171).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Über den weiteren Bestand des titulierten Anspruchs wird auf eine Vollstreckungsabwehrklage hin nicht entschieden (BGH vom 24.10.1956 BGHZ 22, 54/56; vom 5.3.2009 NJW 2009, 1671 Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV {ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016-Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2008 - 104-VI-07

    Verletzung des Willkürverbots durch Zivilgericht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15
    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771; BVerfG vom 8.7.1997 BVerfGE 96, 189/203).
  • VerfGH Bayern, 27.02.2017 - 54-VI-15

    Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Substantiierung unzulässig

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16; vom 25.1.2017 Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 -Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16).
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