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   VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02   

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VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02 (https://dejure.org/2007,14295)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 02.07.2007 - VerfGH 136/02 (https://dejure.org/2007,14295)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - VerfGH 136/02 (https://dejure.org/2007,14295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Parabolantenne für deutsche Staatsangehörige aus Polen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deutscher Mieter ausländischer Herkunft: Recht auf Parabolantenne?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Recht eines deutschen Mieters auf Installation einer Satellitenanlage trotz Breitbandkabels? (IMR 2008, 190)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    Diese Vorgabe entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach in jedem Fall eine Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Informationsfreiheit des Mieters und dem Eigentumsgrundrecht des Vermieters stattzufinden habe (BVerfGE 90, 27 ).

    Fehlerhaft ist es aber, die Entscheidung des Mieters für Fernsehprogramme des Heimatlandes generell unter Verweis auf andere Informationsmöglichkeiten der gleichen oder einer anderen Art überhaupt nicht in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Im entschiedenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht jedoch u. a. beanstandet, dass das Landgericht den dortigen Beschwerdeführer, einen türkischen Mieter, ohne weiteres auf den Empfang türkischer Hörfunkprogramme sowie (lediglich) eines türkischen Fernsehprogramms über das Kabelnetz verwiesen hatte (BVerfGE 90, 27 ; ähnlich: BVerfG, WuM 1994, 3565 f. sowie NJW 1994, 2143; den neueren Entscheidungen BVerfG, BayVBl 2005, 691 f. und NJW-RR 2005, 661 ff., bei denen das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden von türkischen Mietern zurückgewiesen hat, lagen Fälle zugrunde, in denen über das Breitbandkabelnetz und den Kabelnetzbetreiber eine "Vielzahl heimatsprachiger Fernsehsendungen" zu empfangen seien; der Bundesgerichtshof ging in einer Wohnungseigentumssache - BGHZ 157, 322 ff. - davon aus, dass das besondere Informationsinteresse der polnischen Beschwerdeführer durch ein polnisches Fernsehprogramm, welches im Kabelnetz zur Verfügung stand, nicht zufrieden gestellt war).

    Dass das Amtsgericht keine näheren Feststellungen dazu getroffen hat, ob die per Satellitenantenne zu empfangenden Programme geeignet sind, das Informationsinteresse der Beklagten zu befriedigen, stellt sich schon deshalb nicht als willkürlich dar, weil Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG dem Bürger das Recht gibt zu entscheiden, aus welchen allgemein zugänglichen Quellen er sich unterrichten will (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Auch dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach nicht der formale Inländer- oder Ausländerstatus für die Grundrechts- bzw. Interessenabwägung maßgeblich ist, sondern das Vorhandensein besonderer Umstände, die ein über dem Durchschnittsfall liegendes Informationsinteresse begründen können; dies ist auch bei deutschen Mietern denkbar (BVerfGE 90, 27 ; vgl. auch den der Entscheidung BGH, NJW 2006, 1062 zugrunde liegenden Sachverhalt).

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    Durch Urteil vom 26. Juli 2002 wies das Amtsgericht Neukölln die Klage mit der Begründung ab, die Beschwerdeführerin sei nach den im Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. August 1993 (NJW 1993, 2815) enthaltenen Grundsätzen verpflichtet, der Aufstellung und Nutzung der Satellitenantenne zuzustimmen.

    Das Gericht sei von dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 24. August 1993 (NJW 1993, 2815) und den Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 8. Juni 1999 - 64 S 547/98 -, 29. Juni 1999 - 64 S 77/99 - und 21. Mai 2001 - 61 S 307/2000 - abgewichen und daher gemäß § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung) verpflichtet gewesen, die Berufung zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuzulassen.

    Eine Parabolantenne kann diesem Mangel abhelfen" (NJW 1993, 2815 ).

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    Im entschiedenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht jedoch u. a. beanstandet, dass das Landgericht den dortigen Beschwerdeführer, einen türkischen Mieter, ohne weiteres auf den Empfang türkischer Hörfunkprogramme sowie (lediglich) eines türkischen Fernsehprogramms über das Kabelnetz verwiesen hatte (BVerfGE 90, 27 ; ähnlich: BVerfG, WuM 1994, 3565 f. sowie NJW 1994, 2143; den neueren Entscheidungen BVerfG, BayVBl 2005, 691 f. und NJW-RR 2005, 661 ff., bei denen das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden von türkischen Mietern zurückgewiesen hat, lagen Fälle zugrunde, in denen über das Breitbandkabelnetz und den Kabelnetzbetreiber eine "Vielzahl heimatsprachiger Fernsehsendungen" zu empfangen seien; der Bundesgerichtshof ging in einer Wohnungseigentumssache - BGHZ 157, 322 ff. - davon aus, dass das besondere Informationsinteresse der polnischen Beschwerdeführer durch ein polnisches Fernsehprogramm, welches im Kabelnetz zur Verfügung stand, nicht zufrieden gestellt war).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03

    Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    Im entschiedenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht jedoch u. a. beanstandet, dass das Landgericht den dortigen Beschwerdeführer, einen türkischen Mieter, ohne weiteres auf den Empfang türkischer Hörfunkprogramme sowie (lediglich) eines türkischen Fernsehprogramms über das Kabelnetz verwiesen hatte (BVerfGE 90, 27 ; ähnlich: BVerfG, WuM 1994, 3565 f. sowie NJW 1994, 2143; den neueren Entscheidungen BVerfG, BayVBl 2005, 691 f. und NJW-RR 2005, 661 ff., bei denen das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden von türkischen Mietern zurückgewiesen hat, lagen Fälle zugrunde, in denen über das Breitbandkabelnetz und den Kabelnetzbetreiber eine "Vielzahl heimatsprachiger Fernsehsendungen" zu empfangen seien; der Bundesgerichtshof ging in einer Wohnungseigentumssache - BGHZ 157, 322 ff. - davon aus, dass das besondere Informationsinteresse der polnischen Beschwerdeführer durch ein polnisches Fernsehprogramm, welches im Kabelnetz zur Verfügung stand, nicht zufrieden gestellt war).
  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05

    Recht des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    Auch dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach nicht der formale Inländer- oder Ausländerstatus für die Grundrechts- bzw. Interessenabwägung maßgeblich ist, sondern das Vorhandensein besonderer Umstände, die ein über dem Durchschnittsfall liegendes Informationsinteresse begründen können; dies ist auch bei deutschen Mietern denkbar (BVerfGE 90, 27 ; vgl. auch den der Entscheidung BGH, NJW 2006, 1062 zugrunde liegenden Sachverhalt).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    Im entschiedenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht jedoch u. a. beanstandet, dass das Landgericht den dortigen Beschwerdeführer, einen türkischen Mieter, ohne weiteres auf den Empfang türkischer Hörfunkprogramme sowie (lediglich) eines türkischen Fernsehprogramms über das Kabelnetz verwiesen hatte (BVerfGE 90, 27 ; ähnlich: BVerfG, WuM 1994, 3565 f. sowie NJW 1994, 2143; den neueren Entscheidungen BVerfG, BayVBl 2005, 691 f. und NJW-RR 2005, 661 ff., bei denen das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden von türkischen Mietern zurückgewiesen hat, lagen Fälle zugrunde, in denen über das Breitbandkabelnetz und den Kabelnetzbetreiber eine "Vielzahl heimatsprachiger Fernsehsendungen" zu empfangen seien; der Bundesgerichtshof ging in einer Wohnungseigentumssache - BGHZ 157, 322 ff. - davon aus, dass das besondere Informationsinteresse der polnischen Beschwerdeführer durch ein polnisches Fernsehprogramm, welches im Kabelnetz zur Verfügung stand, nicht zufrieden gestellt war).
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    Abgesehen davon, dass zweifelhaft sein könnte, ob sich die Beschwerdeführerin angesichts der beherrschenden Stellung des Landes Berlin (vgl. oben zu 2. a) aa)) auf das Gleichheitsgebot des Art. 10 Abs. 1 VvB berufen kann (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 -), ist die Entscheidung des Amtsgerichts nicht willkürlich.
  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    Im entschiedenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht jedoch u. a. beanstandet, dass das Landgericht den dortigen Beschwerdeführer, einen türkischen Mieter, ohne weiteres auf den Empfang türkischer Hörfunkprogramme sowie (lediglich) eines türkischen Fernsehprogramms über das Kabelnetz verwiesen hatte (BVerfGE 90, 27 ; ähnlich: BVerfG, WuM 1994, 3565 f. sowie NJW 1994, 2143; den neueren Entscheidungen BVerfG, BayVBl 2005, 691 f. und NJW-RR 2005, 661 ff., bei denen das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden von türkischen Mietern zurückgewiesen hat, lagen Fälle zugrunde, in denen über das Breitbandkabelnetz und den Kabelnetzbetreiber eine "Vielzahl heimatsprachiger Fernsehsendungen" zu empfangen seien; der Bundesgerichtshof ging in einer Wohnungseigentumssache - BGHZ 157, 322 ff. - davon aus, dass das besondere Informationsinteresse der polnischen Beschwerdeführer durch ein polnisches Fernsehprogramm, welches im Kabelnetz zur Verfügung stand, nicht zufrieden gestellt war).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    bb) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist jedoch nur verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
    bb) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist jedoch nur verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf

  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der unzulässigen Rüge des Verstoßes

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03

    Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Behindertenurteil"

  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    b) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 2. Juli 2007 - VerfGH 136/02 - juris Rn. 23 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49).
  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf

    Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 2. Juli 2007 - VerfGH 136/02 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49).
  • KG, 11.10.2007 - 8 U 210/06

    Mietvertrag: Anspruch eines Vermieters auf Entfernung einer Parabolantenne gegen

    Ein gleiches Recht können aber auch Mieter wie die Beklagten in Anspruch nehmen, die als Ausländer nach Deutschland gekommen sind, aber zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben (vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschl. vom 02.07.2007 - VerfGH 136/02, GE 2007, 1178).
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