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   VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07   

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https://dejure.org/2009,3216
VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07 (https://dejure.org/2009,3216)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 03.11.2009 - VerfGH 184/07 (https://dejure.org/2009,3216)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 03. November 2009 - VerfGH 184/07 (https://dejure.org/2009,3216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Satz 1 VvB; Art. 15 Abs. 1 VvB; § 49 Abs. 2 Satz 1 BerlVerfGHG; § 116 Abs. 1 StVollzG; § 120 Abs. 1 StVollzG; § 144 StVollzG; 33a StPO
    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; Minimalstandards (Wahrung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse); Rechtsschutzinteresse nach Beendigung einer beanstandeten Inhaftierung (mögliche Verletzung der Menschenwürde); ...

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde im Falle einer Unterbringung eines Menschen in einem Einzelhaftraum von 5,25 qm Bodenfläche mit räumlich nicht abgetrennter Toilette; Wahrung der Verantwortung des Staates für der Staatsgewalt unmittelbar unterworfenen ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde im Falle einer Unterbringung eines Menschen in einem Einzelhaftraum von 5,25 qm Bodenfläche mit räumlich nicht abgetrennter Toilette; Wahrung der Verantwortung des Staates für der Staatsgewalt unmittelbar unterworfenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Längere Unterbringung von Strafgefangenen in 5,25 qm großem Haftraum verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    5,25 qm - Zelle für Strafgefangene zu klein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2010, 290
  • StV 2010, 374
  • DVBl 2010, 59
  • DÖV 2010, 190
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Für den Strafvollzug bedeutet dies, dass die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen und der Staat zu den dafür erforderlichen Leistungen verpflichtet ist (zum Bundesrecht: BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, EuGRZ 2008, 83).

    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeutet und die Menschenwürde der Betroffenen verletzt, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (zum Bundesrecht: BVerfG, EuGRZ 2008, 83).

    Zwar verstößt im Fall der Unterbringung in einem Einzelhaftraum allein die fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum nicht den Anspruch des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, weil anders als im Fall der Mehrfachbelegung eines Raumes mit offener Toilette nicht in die Intimsphäre der Strafgefangenen eingegriffen wird (BVerfG, EuGRZ 2008, 83 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Der öffentlichen Gewalt ist danach jede Behandlung verboten, die die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 , 2. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - JR 1994, 343 und 25. April 1994 - VerfGH 8/94 - JR 1995, 13; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs hier und im Folgenden jeweils auch im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279 ).

    Der Gewährleistungsgehalt der Menschenwürde wird zumeist von dem jeweils in Frage stehenden Verletzungsvorgang her bestimmt (zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279 ).

    Es lässt sich nämlich nicht generell, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falles beurteilen, unter welchen Umständen die Menschenwürde verletzt sein kann (zum Bundesrecht: BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ; 115, 118 ).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 2 BvR 1778/93

    Besondere Sicherungsmaßnahmen in der U-Haft - Haftraumgröße

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Auch Bodenflächen von 6, 11 m2, die die Fachgerichtsbarkeit zum Teil als "gerade noch hinnehmbar" gebilligt hat (OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2004, 29), bzw. 6 bis 7 m2 (BVerfG, ZfStrVO 1994, 377) werden vorliegend noch unterschritten.
  • KG, 15.08.2005 - 9 W 39/05

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Unterbringung im Strafvollzug:

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    So hat es das Kammergericht beispielsweise auch als "lang anhaltenden Eingriff" in die Menschenwürde eines Strafgefangenen bezeichnet, wenn dieser 73 Tage jeweils zusammen mit einem Mithäftling in einem kleinen Haftraum ohne bauliche Abtrennung der Sanitäranlagen untergebracht war (NJW-RR 2005, 1478).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 43/08

    Keine menschenunwürdige Unterbringung in einer Einzelzelle mit 8 qm und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte verletzt zwar die Unterbringung in einem 8, 32 m2 großen Einzelhaftraum mit einer Toilette, die sich offen im Raum befindet, nicht die Menschenwürde (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 43/08 - juris).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2003 - 3 Ws 957/03

    Anforderungen an Größe eines Haftraumes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Auch Bodenflächen von 6, 11 m2, die die Fachgerichtsbarkeit zum Teil als "gerade noch hinnehmbar" gebilligt hat (OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2004, 29), bzw. 6 bis 7 m2 (BVerfG, ZfStrVO 1994, 377) werden vorliegend noch unterschritten.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Die durch das Sozialstaatsprinzip bekräftigte Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde schließt die Pflicht zu aktiver Gewährleistung der materiellen Mindestvoraussetzungen menschenwürdiger Existenz ein (zum Bundesrecht: BVerfGE 40, 121 und 113, 88 ).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Der Beschluss des Kammergerichts vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz - verletzt den Beschwerdeführer in seiner Menschenwürde (Art. 6 Satz 1 der Verfassung von Berlin).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Der öffentlichen Gewalt ist danach jede Behandlung verboten, die die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 , 2. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - JR 1994, 343 und 25. April 1994 - VerfGH 8/94 - JR 1995, 13; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs hier und im Folgenden jeweils auch im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94

    Oberverwaltungsgerichtliche Auffassung zu nicht anrechenbaren Zeiten beim

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
    Der öffentlichen Gewalt ist danach jede Behandlung verboten, die die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 , 2. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - JR 1994, 343 und 25. April 1994 - VerfGH 8/94 - JR 1995, 13; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs hier und im Folgenden jeweils auch im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279 ).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 134/93

    Keine Verletzung des Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde durch

  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Die Haftbedingungen, über die sich der Senat anlässlich einer Ortsbesichtigung in der inzwischen nicht mehr belegten Teilanstalt I der JVA T.     informiert habe, stellten, wie vom Verfassungsgerichtshof Berlin in der eine baugleiche Einzelzelle betreffenden Entscheidung vom 3. November 2009 (StV 2010, 374) festgestellt worden sei, einen Eingriff in das Recht des Klägers auf Achtung seiner Menschenwürde dar.

    Ob der Vollzug der Strafhaft als menschenunwürdig anzusehen ist, lässt sich dabei nicht abstrakt-generell klären; vielmehr bedarf es jeweils einer Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - III ZR 33/05, NJW 2006, 1289; Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1465 Rn. 7; VerfGH Berlin, StV 2010, 374 f).

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Mit Beschluss vom 3. November 2009 (LVerfGE 20, 70 ff.) hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in einem parallel gelagerten Verfahren festgestellt, dass die Unterbringung eines Häftlings für einen Zeitraum von knapp drei Monaten in einem Einzelhaftraum in der Justizvollzugsanstalt B. mit einer Bodenfläche von 5, 25 m² und räumlich nicht abgetrennter Toilette, in dem er zeitweise zwischen 15 und fast 21 Stunden unter Verschluss gewesen sei, bei einer Gesamtschau der Umstände dessen Menschenwürde verletze.
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

    Ob der Vollzug der Strafhaft als menschenunwürdig anzusehen ist, ist jeweils nach einer Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - juris Tz. 26 = StV 2010, 374; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - ZR 124/09 -juris Tz. 7 NJW-RR 2010, 1465: tatrichterliche Würdigung der Haftbedingungen).

    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeuten und die Menschenwürde der Betroffenen verletzen würde, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 - juris Tz. 14 m. w. N. = EuGRZ 2008, 83 = BVerfGK 12, 422; BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - juris Tz. 24).

    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG jedoch Grenzen gesetzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 - NJW 2002, Mit dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist davon auszugehen, dass diese Grenzen bei einer Gesamtschau der Umstände überschritten sind und das Recht des Gefangenen auf menschenunwürdige Unterbringung verletzt wird, wenn er für einen Zeitraum von knapp drei Monaten in einem Einzelhaftraum von etwa 5, 25 qm mit räumlich nicht abgetrennter Toilette, in dem er zeitweise zwischen 15 und fast 21 Stunden unter Verschluss war, untergebracht wird (BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - juris Tz. 28).

    Den Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin in seinem Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - folgend, war die Dauer des Verbleibs in der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt Tegel nicht transparent, weil es keine verbindlichen Vorgaben für die für die Dauer des Einweisungsverfahrens gab (BerlVerfGH, a.a.O., juris Tz. 33).

    Unabhängig von der aufgrund der tatsächlichen Feststellungen gewonnenen Überzeugung des Senats ergibt sich die Menschenunwürdigkeit der Haftbedingungen des Klägers in den höchstens 5, 3 m großen Einzelhafträumen der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt Tegel aus der nicht nur im eigentlichen Prozessrechtsverhältnis bestehenden Bindungswirkung des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - gemäß § 30 VerfGHG Berlin (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - 6 C 9/98 - juris Tz. 47-56 zu § 31 BVerfGG = BVerwGE 108, 355 = NJW 1999, 3503).

  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

    Verfassungsgerichtliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung aus der die verantwortlichen Amtsträger des Beklagten auf eine menschenunwürdige Unterbringung des Klägers in den Einzelhafträumen hätten schließen können, existierte bis zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 3. November 2009 (VerfGH 184/07) nicht.

    Hierbei ist der Senat davon ausgegangen, dass bei menschenunwürdigen Haftbedingungen, die, von vorliegend, dem der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - zugrunde liegenden Fall vergleichbar sind, regelmäßig eine monatliche Entschädigung von 600 Euro angemessen ist, wenn keine - hier fehlenden - konkreten Besonderheiten des Einzelfalles gegeben sind, die die Beeinträchtigung als besonders schwer oder aber weniger schwerwiegend erscheinen lassen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - 9 U 329/12 -, Urteil vom 10. April 2014 - 9 U 358/12 - sowie Urteil vom 15. April 2014 - 9 133/13).

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

    Bei menschenunwürdigen Haftbedingungen, die dem der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 3. November 2009 (VerfGH 184/07) zugrunde liegenden Fall vergleichbar sind, ist regelmäßig eine monatliche Entschädigung von 600, 00 Euro angemessen, wenn keine konkreten Besonderheiten des Einzelfalles gegeben sind, die die Beeinträchtigung als besonders schwer oder aber weniger schwerwiegend erscheinen lassen.(Rn.92).

    Ob der Vollzug der Haft als menschenunwürdig anzusehen ist, ist jeweils nach einer Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - juris Tz. 26; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09 - juris Tz. 7: tatrichterliche Würdigung der Haftbedingungen).

    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeuten und die Menschenwürde der Betroffenen verletzen würde, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 - juris Tz. 14 m. w. N.; BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - juris Tz. 24).

    Auf die Kenntnis des Klägers von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - kommt es mithin nicht an.

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Bezüglich der Unterbringung in einem Einzelhaftraum hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eine längere Unterbringung in einem 5, 25 m 2 messenden Einzelhaftraum ohne abgetrennte Toilette für menschenwürdewidrig befunden und das Hauptaugenmerk auf die beengte Haftsituation gelegt (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, LKV 2010, S. 26).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Bezüglich der Unterbringung in einem Einzelhaftraum hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eine längere Unterbringung in einem 5, 25 m 2 messenden Einzelhaftraum ohne abgetrennte Toilette für menschenwürdewidrig befunden und das Hauptaugenmerk auf die beengte Haftsituation gelegt (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, LKV 2010, S. 26).
  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Bezüglich der Unterbringung in einem Einzelhaftraum hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eine längere Unterbringung in einem 5, 25 m 2 messenden Einzelhaftraum ohne abgetrennte Toilette für menschenwürdewidrig befunden und das Hauptaugenmerk auf die beengte Haftsituation gelegt (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, LKV 2010, S. 26).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

    Die Haftbedingungen, über die sich der Senat anlässlich einer Ortsbesichtigung in der inzwischen nicht mehr belegten Teilanstalt I der JVA T. informiert habe, stellten, wie vom Verfassungsgerichtshof Berlin in der eine baugleiche Einzelzelle betreffenden Entscheidung vom 3. November 2009 (StV 2010, 374) festgestellt worden sei, einen Eingriff in das Recht des Klägers auf Achtung seiner Menschenwürde dar.

    Ob der Vollzug der Strafhaft als menschenunwürdig anzusehen ist, lässt sich dabei nicht abstrakt generell klären; vielmehr bedarf es jeweils einer Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - III ZR 33/05, NJW 2006, 1289; Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1465 Rn. 7; VerfGH Berlin, StV 2010, 374 f).

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen oder von Haftbedingungen, die einen Gefangenen zusätzlich zu seiner Inhaftierung beschweren, können selbständig angefochten werden (vgl. Beschlüsse vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - Rn. 18 ff. und 16. November 2010 - VerfGH 115/10 - Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 339/12

    Entschädigungsanspruch eines Gefangenen wegen Unterbringung in einem

  • BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11

    Strafvollzug (Menschenwürde; Haftraum; Ausstattung; Zellengröße); Zulässigkeit

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • KG, 02.12.2014 - 9 U 182/13

    Amtspflichtverletzung im berliner U-Haftvollzug: Tägliche Einschlusszeiten von

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1332/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1751/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1567/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen

  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

  • KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11

    Strafvollzug: Erweiterter Aufschluss für einen Gefangenen bei möglicher

  • KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11

    Verjährung: Fristbeginn für Schadensersatzansprüche wegen menschenrechtswidriger

  • LG Köln, 26.08.2022 - 123 StVK 71/21
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