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   VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16   

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https://dejure.org/2018,24766
VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16 (https://dejure.org/2018,24766)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 04.07.2018 - VerfGH 71/16 (https://dejure.org/2018,24766)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - VerfGH 71/16 (https://dejure.org/2018,24766)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).

    Schlechthin unhaltbar und deshalb objektiv willkürlich ist eine Entscheidung nur, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Hinsichtlich der Schreibauslagen für die eidesstattliche Versicherung verwies er auf Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH 185/10 und 186/10, Beschluss vom 1. November 2011), wonach es der ganz herrschenden Meinung entspricht, dass Schreibauslagen einer nicht anwaltlich vertretenen Partei im Rahmen von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sind, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden und von einer verständigen Partei zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich gehalten werden konnten.

    a) Hinsichtlich der Schreibauslagen für die eidesstattliche Versicherung hat sich der Beschwerdeführer in seiner Erinnerung vom 28. Dezember 2015 auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bezogen, wonach es der ganz herrschenden Meinung entspricht, dass Schreibauslagen einer nicht anwaltlich vertretenen Partei im Rahmen von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig seien, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden und von einer verständigen Partei zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich gehalten werden konnten (Beschluss vom 1. November 2011 - VerfGH 185/10, 186/10 - Rn. 13).

  • AG Berlin-Lichtenberg, 25.11.2020 - 7 C 242/15

    Verfahrenskosten - Festsetzung von Schreibauslagen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Mit Beschluss vom 28. Januar 2016 - 7 C 242/15 - wies das Amtsgericht die Erinnerung des Beschwerdeführers zurück und beurteilte die Versendung der Schriftstücke per Telefax erneut als prozessual nicht notwendig.

    Der Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg vom 28. Januar 2016 - 7 C 242/15 - verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB (1.) und verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 10 Abs. 1 VvB in seiner Ausprägung als Willkürverbot (2.).

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12 f.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Grundsätzlich ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass ein Gericht dieser Pflicht Genüge getan hat; denn die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Einzelvorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen (Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 63/14 - Rn. 40 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 - Rn. 22, und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse vom 18. Juni 2014 - VerfGH 87/14 - Rn. 8, und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Sachvortrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 - Rn. 22, und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 87/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse vom 18. Juni 2014 - VerfGH 87/14 - Rn. 8, und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11; st. Rspr.).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch des Streithelfers in mehreren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
    Er hat dazu Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs benannt, wonach Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO notwendig sind, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen darf, wobei sie ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 3/09 -, juris Rn. 13 m. w. N).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Im Übrigen sind die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - VerfGH 71/16 - Rn. 21 - und vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.; vgl. ferner Beschluss vom 16. Mai 2018 - VerfGH 171/16 - Rn. 28).
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