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   VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11   

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https://dejure.org/2013,10386
VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11 (https://dejure.org/2013,10386)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 05.05.2013 - VerfGH 171/11 (https://dejure.org/2013,10386)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2013 - VerfGH 171/11 (https://dejure.org/2013,10386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Streitwertfestsetzung für arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage; Anrechnung der Wertansätze für mehrere angegriffene Kündigungen bei sich überschneidenden Kündigungszeiträumen verletzt weder das Willkürverbot noch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10

    Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Der Beschluss sei willkürlich, weil sich das Landesarbeitsgericht inhaltlich nicht mit den Argumenten des Beschwerdeführers und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 2 AZN 194/10 (A) -) auseinandersetze.

    aa) Das Landesarbeitsgericht weicht nicht von dem in der Verfassungsbeschwerde zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2010 - 2 AZN 194/10 (A) - ab.

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf den Auffangwert im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Gesetzliche Vergütungsregelungen und auf ihnen beruhende gerichtliche Entscheidungen sind daher am Maßstab des Art. 17 VvB zu messen; dies gilt auch für die Streitwertfestsetzung nach dem Gerichtskostengesetz, weil sich aus ihr gemäß § 2 Abs. 1 und § 32 Abs. 1 RVG die Höhe des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts ableitet (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 37/11 - Rn. 20 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; BVerfGK 6, 130 ).

    Soweit diese aber das durch die Berufsfreiheit geschützte Interesse des Anwaltes an einer angemessenen Vergütung konkretisieren, greift eine die bestehenden einfachgesetzlichen Regelungen außer Acht lassende und den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts mindernde Streitwertfestsetzung auch in den Schutzbereich seines Grundrechts der Berufsfreiheit ein (Beschluss vom 23. Januar 2013, a. a. O. Rn. 23).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2010 - 5 Ta 51/10

    Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Im Übrigen deckt sich die vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung auch mit der Streitwertpraxis anderer Landesarbeitsgerichte in vergleichbaren Fällen (LAG Stuttgart, Beschluss vom 19. März 2010 - 5 Ta 51/10 - juris Rn. 7; LAG Hamm, NZA-RR 2003, 321; a. M. Germelmann u. a., ArbGG, 7. Aufl., § 12 Rn. 108).
  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Im Übrigen deckt sich die vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung auch mit der Streitwertpraxis anderer Landesarbeitsgerichte in vergleichbaren Fällen (LAG Stuttgart, Beschluss vom 19. März 2010 - 5 Ta 51/10 - juris Rn. 7; LAG Hamm, NZA-RR 2003, 321; a. M. Germelmann u. a., ArbGG, 7. Aufl., § 12 Rn. 108).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Gesetzliche Vergütungsregelungen und auf ihnen beruhende gerichtliche Entscheidungen sind daher am Maßstab des Art. 17 VvB zu messen; dies gilt auch für die Streitwertfestsetzung nach dem Gerichtskostengesetz, weil sich aus ihr gemäß § 2 Abs. 1 und § 32 Abs. 1 RVG die Höhe des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts ableitet (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 37/11 - Rn. 20 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; BVerfGK 6, 130 ).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Auch das Bundesarbeitsgericht stützt sich in einer älteren Entscheidung bei der Festsetzung des Streitwerts auf eine solche wirtschaftliche Betrachtungsweise, wenn mehrere Kündigungen in einem Verfahren angegriffen werden (Beschluss vom 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79, 2 AZR 754/79 (B) - juris).
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Nach allgemeiner Auffassung werden trotz prozessualer Anspruchsmehrheiten die Wertansätze für mehrere in einer Klage verfolgte Streitgegenstände nicht zusammengerechnet, wenn keine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86 -, juris Rn. 2; BGH, NJW-RR 2006, 1004; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 5 Rn. 1, 6, 8; Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 5 Rn. 8).
  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 134/03

    Gebührenstreitwert von Mietstreitigkeiten bei Streit über das Bestehen oder die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Nach allgemeiner Auffassung werden trotz prozessualer Anspruchsmehrheiten die Wertansätze für mehrere in einer Klage verfolgte Streitgegenstände nicht zusammengerechnet, wenn keine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86 -, juris Rn. 2; BGH, NJW-RR 2006, 1004; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 5 Rn. 1, 6, 8; Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 5 Rn. 8).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Der Verfassungsgerichtshof kann insoweit nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (vgl. Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 45; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
    Der Verfassungsgerichtshof kann insoweit nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (vgl. Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 45; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 8/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Willkür liegt danach dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des

    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde zur Billigkeitskontrolle von Entgelten in

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 -, juris Rn. 15).
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