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   VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98   

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VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98 (https://dejure.org/1998,1184)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.10.1998 - VerfGH 32/98 (https://dejure.org/1998,1184)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 (https://dejure.org/1998,1184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang des Berliner Verfassungsgerichtshofs bei der Kontrolle von auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen der Berliner Behörden; Vereinbarkeit des § 144a Kostenordnung (KostO) mit der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang des Berliner Verfassungsgerichtshofs bei der Kontrolle von auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen der Berliner Behörden; Vereinbarkeit des § 144a Kostenordnung (KostO) mit der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 10 Abs. 1, Art. 17; KostO § 144a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 47
  • NVwZ 1999, 177 (Ls.)
  • DÖV 1999, 113
  • JR 1999, 456
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/95

    Kostenrecht - Gebührenermäßigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Die Regelung weist, indem sie die Personengruppe der Notare in den neuen Bundesländern faktisch stärker trifft, mittelbar Gruppenbezug auf (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 28. Juni 1995 - 1 BvR 420/95-, a.a.O.).

    Vielmehr kann davon ausgegangen werden, daß die Verringerung der Gebühren bei einzelnen Geschäften durch den als Folge der Wiedervereinigung und die Umstrukturierung der Wirtschaft in den neuen Bundesländern auftretenden Mehranfall an Geschäften jedenfalls teilweise ausgeglichen wird (so BVerfG, Beschluß vom 28. Juni 1995 - 1 BvR 420/95 -, a.a.O.).

    Diese Umgestaltung wird aber vornehmlich durch die öffentliche Hand bewirkt (BVerfG, Beschluß vom 28. Juni 1995 - 1 BvR 420/95-, a.a.O).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Die Bestimmungen über die Bemessung der Notargebühren in der Kostenordnung sind Regelungen, die die Berufsausübung, nicht aber die Wahl des Notarberufs betreffen (vgl. BVerfGE 47, 285 [321]).

    Gebührenermäßigungen sind dem Gebührenrecht für Notare im übrigen nicht fremd und - auch vor dem Hintergrund der besonderen rechtlichen Stellung der Notare - grundsätzlich, und zwar sowohl im Hinblick auf die freie Berufsausübung als auch im Hinblick auf den Gleichheitssatz, verfassungsrechtlich zulässig (vgl. die grundlegende Entscheidung zum Notargebührenrecht BVerfGE 47, 285 [318 ff.] zu Art. 12 GG und BVerfG, NJW 1991, 555 zu Betragsrahmengebühren im sozialgerichtlichen Verfahren).

    Daß dies beim Beschwerdeführer oder der Mehrzahl der Notare im Beitrittsgebiet - worauf es verfassungsrechtlich vornehmlich ankäme - anders wäre, sich die Gebührenermäßigung also in ganz erheblichem Umfang auf die Angemessenheit des Gesamteinkommens (vgl. dazu BVerfGE 47, 285 [326]) auswirkt, ist weder dargetan noch erkennbar (vgl. hierzu u.a. KG, JurBüro 1996, 268, 270).

  • KG, 12.12.1995 - 1 W 714/95

    Gebührenermäßigung für die Beurkundung von Grundstücksveräußerungsverträgen, an

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Die Ermäßigung gilt nach dieser Rechtsprechung generell für alle Geschäfte, an denen die in § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO genannten juristischen Personen beteiligt sind, und zwar auch dann, wenn es sich um wirtschaftliche Unternehmen handelt (KG, JurBüro 1996, 268; JurBüro 1996, 381; JurBüro 1995, 433; so auch Kleist, JurBüro, 1994, 260; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl. § 144 a Rdnr. 5; Mümmler, JurBüro, 1994, 523, 525; Tiedtke/Schmidt, DNotZ 1995, 737; kritisch Filzek, JurBüro 1994, 68 ff. und 13).

    Daß dies beim Beschwerdeführer oder der Mehrzahl der Notare im Beitrittsgebiet - worauf es verfassungsrechtlich vornehmlich ankäme - anders wäre, sich die Gebührenermäßigung also in ganz erheblichem Umfang auf die Angemessenheit des Gesamteinkommens (vgl. dazu BVerfGE 47, 285 [326]) auswirkt, ist weder dargetan noch erkennbar (vgl. hierzu u.a. KG, JurBüro 1996, 268, 270).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 88, 87 l96]; 89, 365 [375] zu Art. 3 GG).

    In diesen Fällen ist einerseits eine bloße Willkürkontrolle nicht ausreichend, andererseits aber auch eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht geboten (BVerfGE 89, 365 [375 f.]).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 88, 87 l96]; 89, 365 [375] zu Art. 3 GG).

    Sie gilt vielmehr auch, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (BVerfGE 88, 87 [96]).

  • BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 144a KostO

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    d) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Juni 1995 (1 BvR 420/94 - DtZ 1995, 438 = DNotZ 1995, 773) die Regelung des § 144 a KostO für verfassungsgemäß erachtet hat.

    Von diesem Verständnis des § 144 a KostO geht auch das, Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluß vom 28. Juni 1995 (1 BvR 420/94 -, a.a.O.) aus.

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Solche Individualrechte sind, soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet (vgl. im einzelnen Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 [179] = NJW 1994, 436; s. in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345 = NJW 1998, 1296, zur Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte bei Anwendung gerichtlichen Verfahrensrechts des Bundes).

    Diese Unterscheidung zwischen der inzidenten Prüfungszuständigkeit am Maßstab des Grundgesetzes durch ein Landesverfassungsgericht und den Entscheidungszuständigkeiten der Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 15. Oktober 1997 (2 BvN 1/95 -, a.a.O.) unter Hinweis u.a. auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zur Vorlagepflicht (Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 [51] = NJW 1993, 513) bestätigt.

  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95

    Durch EinigVtr normierte Kürzung der Anwaltsgebühren bei Kanzleisitz in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, bei der Kontrolle von auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen der Berliner Behörden und Gerichte am Maßstab der mit den Grundrechten das Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung von Berlin inzident und unter Beachtung von Art. 100 Abs. 1 GG die Übereinstimmung der entscheidungserheblichen bundesrechtlichen Bestimmungen mit dem Bundesverfassungsrecht - hier: mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung - zu prüfen (im Anschluß an den Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104).

    Er hat sich für befugt und verpflichtet gehalten, wie jedes andere Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei seiner Entscheidung ankommt, auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen und dann, wenn er eine solche Vereinbarkeit verneinen sollte, sein Verfahren auszusetzen und das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104).

  • KG, 18.10.1994 - 1 W 3223/92
    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Die Ermäßigung gilt nach dieser Rechtsprechung generell für alle Geschäfte, an denen die in § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO genannten juristischen Personen beteiligt sind, und zwar auch dann, wenn es sich um wirtschaftliche Unternehmen handelt (KG, JurBüro 1996, 268; JurBüro 1996, 381; JurBüro 1995, 433; so auch Kleist, JurBüro, 1994, 260; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl. § 144 a Rdnr. 5; Mümmler, JurBüro, 1994, 523, 525; Tiedtke/Schmidt, DNotZ 1995, 737; kritisch Filzek, JurBüro 1994, 68 ff. und 13).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
    Gebührenermäßigungen sind dem Gebührenrecht für Notare im übrigen nicht fremd und - auch vor dem Hintergrund der besonderen rechtlichen Stellung der Notare - grundsätzlich, und zwar sowohl im Hinblick auf die freie Berufsausübung als auch im Hinblick auf den Gleichheitssatz, verfassungsrechtlich zulässig (vgl. die grundlegende Entscheidung zum Notargebührenrecht BVerfGE 47, 285 [318 ff.] zu Art. 12 GG und BVerfG, NJW 1991, 555 zu Betragsrahmengebühren im sozialgerichtlichen Verfahren).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • KG, 26.10.1995 - 19 W 5218/95
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

  • VerfGH Berlin, 31.05.1995 - VerfGH 55/93

    Führung beruflicher Bezeichnungen - hier: Tierheilpraktikerin - betrifft die

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93

    Fiktive Einstufung in Höchstbeitragssatz durch satzungsmäßige Regelung der

  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und

  • VerfGH Bayern, 07.07.1989 - 46-VI-88
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Da der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - LVerfGE 9, 45 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 95, 267 ; 99, 367 ).
  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    Art. 17 VvB enthält in Übereinstimmung mit der bundesrechtlichen Gewährleistung in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auch ein Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung (Abweichung von LVerfGE 9, 45 ).

    Denn die in der Verfassung von Berlin gewährleisteten Grundrechte sind auch in diesem Bereich in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Grundrechten des Grundgesetzes stehen, von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten und dem Schutz durch den Verfassungsgerichtshof anvertraut (st. Rspr.; u.a. Beschluss, vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47).

    An dieser Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 6. Oktober 1998 (VerfGH 32/98 -- LVerfGE 9, 45 ) auch unter der Geltung des Art. 17 VvB festgehalten.

  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    (1.) Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich danach unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - LVerfGE 9, 45 und Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O., S. 58; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 88, 87 ; 99, 367 ).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    b) Aus dem Gleichheitsgrundsatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - LVerfGE 9, 45 ;.

    Kommt als Maßstab nur das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 VvB nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - a.a.O.; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - a.a.O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 88, 87 ; 89, 15 ; 91, 346 ; 91, 389 ; 99, 367 ).

  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Art. 10 Abs. 1 VvB, der im gleichen Umfang wie Art. 3 Abs. 1 GG die umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen gewährleistet (Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - LVerfGE 9, 45 ), ist in seiner Ausprägung als Willkürverbot nicht verletzt.
  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00

    Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei öffentlich

    Soweit - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen der Berliner Gerichte sind, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 141, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr.; u.a. Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47).
  • VerfGH Berlin, 31.01.2003 - VerfGH 34/00

    Verletzung des Anspruch auf Gewährleistung vorläufigen effektiven

    Soweit - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen Berliner Gerichte sind, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte aus der Verfassung von Berlin, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr.; u. a. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47).
  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier:

    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, bei der Kontrolle von auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen der Berliner Behörden und Gerichte am Maßstab der mit den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung von Berlin inzident und unter Beachtung des Art. 100 Abs. 1 GG die Übereinstimmung der entscheidungserheblichen bundesrechtlichen Bestimmungen mit den Bundesverfassungsrecht zu prüfen (wie Beschluß vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47).

    Denn der Verfassungsgerichtshof ist befugt, bei der Überprüfung der auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen der Berliner Behörden und Gerichte am Maßstab der mit den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grund Echte der Verfassung von Berlin inzident und unter Beachtung von Art. 100 Abs. 1 GG die Übereinstimmung der entscheidungserheblichen bundesrechtlichen Bestimmungen mit dem Bundesverfassungsrecht zu prüfen (u.a. Beschluß vom 6. Oktober 1998-VerfGH 32/98 - NJW 1999, S. 47 ff.).

  • FG Berlin, 23.02.2006 - 1 K 1512/02

    Keine Zusammenveranlagung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner zur

    Bei der Kontrolle von auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen Berliner Behörden können jedoch nur mit Grundrechten des GG inhaltsgleiche Grundrechte der Verfassung von Berlin herangezogen werden (vgl. Berliner Verfassungsgerichtshof -BerlVerfGH-, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 -, NJW 1999, 47).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

    Denn die in der Verfassung von Berlin gewährleisteten Grundrechte sind auch in diesem Bereich in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Grundrechten des Grundgesetzes stehen, von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten und dem Schutz durch den Verfassungsgerichtshof anvertraut (st. Rspr.; u.a. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47).
  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56/99

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld

  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 103 A/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Ausreisepflicht mangels Bestehens

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 115/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen

  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00

    Landgerichtliche Auferlegung der Darlegungs- und Beweislast auf den Mieter

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit des sog. genetischen Fingerabdrucks

  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 40/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 17/00

    Fachgerichtliche Übertragung des Sorgerechts von Kindesmutter auf einen Vormund -

  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 84/02
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12 A/00

    Überprüfung einer auf AuslG § 47 Abs 1 gestützten zwingenden Ausweisung eines

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 32/01
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 70/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung über

  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99

    Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen Ungebühr vor Gericht gem GVG § 178 als

  • VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 70/03
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 113/01
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12/00

    Anforderungen an eine Ausweisung eines libanesischen Staatsangehörigen bei

  • VerfGH Berlin, 24.07.2001 - VerfGH 75 A/01

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Auslieferungshaft wegen Verdachts des

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