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   VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93   

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https://dejure.org/1993,10043
VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93 (https://dejure.org/1993,10043)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08.09.1993 - VerfGH 54/93 (https://dejure.org/1993,10043)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08. September 1993 - VerfGH 54/93 (https://dejure.org/1993,10043)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
    Der Schatzbereich dieses Grundrechts erstreckt sich - ungeachtet des Fehlens einer eigenständigen Verbürgung der Pressefreiheit in der Verfassung von Berlin - auch auf Meinungsäußerungen in der Presse (vgl. den Beschluß des VerfGH vom 16. Juni 1993 - VerfGH 19/93 - vgl. zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch BVerfGE 85, 1 [12 f.]).

    Solche Gesetze sind im Licht (hier) der Meinungsäußerungsfreiheit auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198, 208; seither st. Rspr., s. etwa noch BVerfGE 85, 1, 16).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. zum Bundesrecht u.a. BVerfGE 82, 272, 283 f.).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
    Der Verfassungsgerichtshof geht entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. die Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - in NJW 1993, 513 und vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - in JR 1993, 99) davon aus, daß seine Prüfungskompetenz im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch besteht, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung wie hier in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unter Zugrundelegung materiellen Bundesrechts ergangen ist.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
    Zweifelhaft ist allerdings, ob die Meinungsäußerungsfreiheit auch dem Schutz der bewußten Behauptung falscher Tatsachen dient (ablehnend für das Bundesrecht z.B. BVerfGE 54, 208, 219; a.A. z.B. Schmidt-Jortzig, in: Isensee/Kirchhof, Hrsg., Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, 1989, § 141 Rn. 20).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
    Der Verfassungsgerichtshof geht entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. die Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - in NJW 1993, 513 und vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - in JR 1993, 99) davon aus, daß seine Prüfungskompetenz im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch besteht, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung wie hier in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unter Zugrundelegung materiellen Bundesrechts ergangen ist.
  • VerfGH Berlin, 16.06.1993 - VerfGH 19/93

    Keine ausdrückliche Gewährleistung eines Grundrechts auf Pressefreiheit durch die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
    Der Schatzbereich dieses Grundrechts erstreckt sich - ungeachtet des Fehlens einer eigenständigen Verbürgung der Pressefreiheit in der Verfassung von Berlin - auch auf Meinungsäußerungen in der Presse (vgl. den Beschluß des VerfGH vom 16. Juni 1993 - VerfGH 19/93 - vgl. zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch BVerfGE 85, 1 [12 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
    Solche Gesetze sind im Licht (hier) der Meinungsäußerungsfreiheit auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198, 208; seither st. Rspr., s. etwa noch BVerfGE 85, 1, 16).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf

    Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass Art. 14 Abs. 1 VvB bei der Anwendung der §§ 185 ff. StGB eine fallbezogene Gewichtung der Beeinträchtigung verlangt, die der persönlichen Ehre auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite droht (vgl. Beschluss vom 8. September 1993 - VerfGH 54/93 - LVerfGE 1, 145 ; sowie zum Bundesrecht: BVerfGE 85, 1, ; 93, 266, ) und sich das Ergebnis dieser Abwägung wegen ihres Fallbezugs nicht generell und abstrakt vorwegnehmen lässt (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • VerfGH Berlin, 31.05.1995 - VerfGH 55/93

    Führung beruflicher Bezeichnungen - hier: Tierheilpraktikerin - betrifft die

    Daher liegt keine Kollision mit dem Bundesgrundrecht vor (so im Ergebnis u.a. auch Sachs, DÖV 1985, 469, 475 ff.; Dreier, in: K. Schmidt, Hrsg., Vielfalt des Rechts - Einheit der Rechtsordnung?, 1994, 113, 133; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., 1995, Art. 142 Rdn. 3; vgl. auch Leisner, Die bayerischen Grundrechte, 1968, 21, sowie bereits den Beschluß vom 8. September 1993 - VerfGH 54/93 -).
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