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   VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19   

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VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19 (https://dejure.org/2019,9983)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 10.04.2019 - VerfGH 7/19 (https://dejure.org/2019,9983)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 10. April 2019 - VerfGH 7/19 (https://dejure.org/2019,9983)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 16.09.2008 - VerfGH 81/08

    Verletzung des Grundrechts eines Studienbewerbers auf freie Wahl der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19
    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes bildet das Eilrechtsschutzverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegenüber dem Hauptsacheverfahren einen eigenständigen Rechtsweg, so dass auch letztinstanzliche Entscheidungen in Eilrechtsschutzverfahren grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden können (Beschluss vom 16. September 2008 - VerfGH 81/08, 81 A/08 - Rn. 5 m. w. N.).

    Zwar ist es in der Regel erforderlich, auch den Rechtsweg in der Hauptsache vollständig zu beschreiten (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O.), aber etwas anderes kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gelten, wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß abzuhelfen oder wenn es einem Beschwerdeführer unzumutbar ist, dieses zunächst abzuschließen (Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 38 und vom 20. November 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 51).

  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19
    Ein rechtlich geschütztes Interesse an einer verfassungsrechtlichen Prüfung auch der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung haben die Beschwerdeführer nicht dargelegt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180A/06 - Rn. 18).

    Diese müssen den Anforderungen des Art. 10 Abs. 1 VvB, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, entsprechen (Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 - Rn. 26).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19
    Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - juris Rn. 62 f.).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 161/00

    Umstellung vom Frontmetermaßstab auf Grundstücksflächenmaßstab bei der Bemessung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19
    Andernfalls würde die Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung beeinträchtigt (vgl. Beschluss vom 13. Juni 2003 - VerfGH 161/00 - Rn. 20).
  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19
    Zwar ist es in der Regel erforderlich, auch den Rechtsweg in der Hauptsache vollständig zu beschreiten (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O.), aber etwas anderes kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gelten, wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß abzuhelfen oder wenn es einem Beschwerdeführer unzumutbar ist, dieses zunächst abzuschließen (Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 38 und vom 20. November 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 51).
  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19
    Soweit die Beschwerdeführer eine Verfassungswidrigkeit der Regelung in § 5a Abs. 8 Satz 2 Aufnahme VO-SbP geltend machen, kann offen bleiben, ob der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Zulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde entgegensteht (vgl. Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12), weil das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Zugangs zum Masterstudium

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19
    Zwar ist es in der Regel erforderlich, auch den Rechtsweg in der Hauptsache vollständig zu beschreiten (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O.), aber etwas anderes kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gelten, wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß abzuhelfen oder wenn es einem Beschwerdeführer unzumutbar ist, dieses zunächst abzuschließen (Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 38 und vom 20. November 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 51).
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